{"id":24239,"date":"2015-09-16T06:28:28","date_gmt":"2015-09-16T05:28:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24239"},"modified":"2017-04-07T10:19:30","modified_gmt":"2017-04-07T09:19:30","slug":"neues-pilotprogramm-des-us-patent-und-markenamts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neues-pilotprogramm-des-us-patent-und-markenamts\/","title":{"rendered":"Neues Pilotprogramm des US-Patent- und Markenamts"},"content":{"rendered":"
Seit dem 01.09.2015 werden im Rahmen eines Pilotprogramms des US-Patent- und Markenamts \u00c4nderungen der Klassifikation von Waren und Dienstleistungen in Markenanmeldungen aufgrund technologischer Entwicklungen zugelassen. Dies war zuvor nicht m\u00f6glich, weil solche \u00c4nderungen den Rahmen der bisherigen Klassifikation gesprengt haben. Voraussetzung f\u00fcr solche \u00c4nderungen ist eine technologische Entwicklung, welche die markenrechtlich gesch\u00fctzten Waren und Dienstleistungen im Verh\u00e4ltnis zum Kunden ge\u00e4ndert haben.<\/p>\n
Solche \u00c4nderungen nach den Vorgaben des Pilotprogramms sind nur dann zul\u00e4ssig, wenn der Markeninhaber darlegen kann, dass er ohne eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung der Klassifikation die urspr\u00fcnglichen Waren und Dienstleistungen aufgrund der technologischen Entwicklung\u00a0 streichen m\u00fcsste und daher nicht mehr gesch\u00fctzt w\u00e4re. Gelingt ein solcher Nachweis nicht, kann der gew\u00fcnschte Schutz nur mittels neuer Markenanmeldung f\u00fcr die weiterentwickelten Waren und Dienstleistungen erreicht werden.<\/p>\n
Hintergrund des Pilotprogramms sind u. a. die technischen Ver\u00e4nderungen im Buchsektor durch die Einf\u00fchrung es e-Books. Eine \u00c4nderung von “printed books”\u00a0 zu “downloadable electronic books”ist neuerdings aufgrund der technologischen Weiterentwicklung m\u00f6glich. Dies gilt selbst dann, wenn die \u00c4nderung der Eintragung sich auf die Waren- und Dienstleistungsklassen auswirkt.<\/p>\n
Ziel des Pilotprogramms des US-Patent- und Markenamts ist die Erhaltung von Markenanmeldungen in Situationen, in denen eine technologische Weiterentwicklung stattgefunden hat, die den Charakter der urspr\u00fcnglichen Anmeldung aufrecht erh\u00e4lt, von dieser aber nicht mehr ausreichend gesch\u00fctzt wird.<\/p>\n
Im deutschen Markenrecht ist eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung der Eintragungen bislang nicht m\u00f6glich. Eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung oder Erweiterung des Warenverzeichnisses ist mit der notwendigen Bestimmtheit der Anmeldung und mit deren Wirkung f\u00fcr die Laufzeit des Zeichenschutzes bzw. f\u00fcr die Priorit\u00e4t des Markenrechts unvereinabr und damit nicht statthaft (vgl. BGH NJW 1988, 1672<\/a> – Apropos Film). (ha)<\/p>\n (Bild:\u00a0\u00a9 Alex White \u2013 Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Seit dem 01.09.2015 werden im Rahmen eines Pilotprogramms des US-Patent- und Markenamts \u00c4nderungen der Klassifikation von Waren und Dienstleistungen in Markenanmeldungen aufgrund technologischer Entwicklungen zugelassen. Dies war zuvor nicht m\u00f6glich, weil solche \u00c4nderungen den Rahmen der bisherigen Klassifikation gesprengt haben. Voraussetzung f\u00fcr solche \u00c4nderungen ist eine technologische Entwicklung, welche die markenrechtlich gesch\u00fctzten Waren und Dienstleistungen […]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,10],"tags":[301,306,1468,2135,3048,3049,3050,3051],"class_list":["post-24239","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-markenrecht","tag-markenrecht","tag-markenanmeldung","tag-anderung","tag-markenregistrierung","tag-erweiterung","tag-markenregister","tag-technologische-entwicklung","tag-waren-und-dienstleistungen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24239","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24239"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24239\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24239"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24239"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24239"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}