{"id":2421,"date":"2010-12-16T13:21:52","date_gmt":"2010-12-16T11:21:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2421"},"modified":"2010-12-16T13:21:52","modified_gmt":"2010-12-16T11:21:52","slug":"jmstv-2011-gescheitert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/jmstv-2011-gescheitert\/","title":{"rendered":"JMStV 2011 gescheitert"},"content":{"rendered":"
Der vielerorts heftig kritisierte und diskutiert Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011 ist wohl Geschichte. Das Bundesland NRW wird voraussichtlich gegen den Vertrag stimmen.<\/p>\n
Anwendung findet daher weiterhin der \u201ealte\u201c Staatsvertrag, denn \u2013 so sieht es der \u00c4nderungsvertrag vor \u2013 landen bis zum 31.12.2010 nicht alle Ratifikationsunterlagen bei der zust\u00e4ndigen Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz, wird der \u00c4nderungsvertrag gegenstandslos. In NRW soll der Staatsvertrag heute aller Voraussicht nach abgelehnt werden.<\/p>\n
Panische Angst vor drohenden Abmahnungen aufgrund des neuen JMStV und die Frage \u201eWie kann ich meine Website JMStV sicher machen?\u201c geisterten in Bezug auf den JMStV 2011 durchs Netz.<\/p>\n
Nach der harten Kritik und den Zweifeln der Internetgemeinschaft am Vertragswerk, d\u00fcrfte das Scheitern des JMStV 2011 eine Welle der Euphorie \u201edurch das Netz schwappen lassen\u201c. Doch uns stellt sich die Frage, ob die Freude angebracht ist?<\/p>\n
Von Vorteil f\u00fcr die Gemeinschaft der Blogger, Foren- und Websitebetreiber ist sicherlich die Tatsache, dass die alten Regelungen derzeit angewandt werden und die Unsicherheit hinsichtlich der Pflichten im Umgang mit dem Jugendschutz f\u00fcr viele Betreiber dadurch geschm\u00e4lert wird. F\u00fcr die Internetcomunity eigentlich aber nur ein Teilerfolg:<\/p>\n
Zwar gelangt der gef\u00fcrchtete Vertrag nun nicht zur Anwendung, jedoch bietet auch der derzeit bestehende JMStV keine zuverl\u00e4ssige Sicherheit f\u00fcr Websiteanbieter mit entwicklungsbeeintr\u00e4chtigenden Inhalten. Auch hiernach werden strenge Anforderungen an die Websiteanbieter gestellt. In der t\u00e4glichen Praxis wird der bislang geltende JMStV praktisch aber bedeutungslos \u2013 eine wirkliche Kontrolle mit Zwangsma\u00dfnahmen gegen Anbieter die gegen ihn versto\u00dfen \u2013 sind selten.<\/p>\n
Zu begr\u00fc\u00dfen ist die Ablehnung nach hiesiger Sicht vor allem aber deshalb, weil der Vertrag unzureichend ausgearbeitet und aus juristischer Sicht zu ungenau formuliert war. Ein Gesetzt ist nur dann sinnvoll, wenn die Adressaten und auch die Juristen die es anwenden sollen den Gesetzestext verstehen k\u00f6nnen und sich dementsprechend an die Vorgaben halten k\u00f6nnen.<\/p>\n
So sahen es dann wohl auch die Regierungsvertreter in NRW die eine Ratifizierung ablehnten. Aus unserer Sicht zeigt die Ablehnung des neuen JMStV damit vor allem Eines:<\/p>\n