{"id":24061,"date":"2015-08-10T06:30:04","date_gmt":"2015-08-10T05:30:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24061"},"modified":"2017-04-07T10:22:00","modified_gmt":"2017-04-07T09:22:00","slug":"das-bild-des-prinzen-die-vermarktungsrechte-im-spannungsfeld-von-sportler-wettkampf-und-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-bild-des-prinzen-die-vermarktungsrechte-im-spannungsfeld-von-sportler-wettkampf-und-verein\/","title":{"rendered":"Das Bild des Prinzen \u2013 die Vermarktungsrechte im Spannungsfeld von Sportler, Wettkampf und Verein"},"content":{"rendered":"

\"3DDurch den gescheiterten Transfer von Kevin-Prince Boateng vom FC Schalke 04 zu Sporting Lissabon ist ein Thema in den \u00f6ffentlichen Fokus ger\u00fcckt, das ansonsten eher im Wirtschaftsteil als im Sportteil zu finden ist: die Vermarktung eines Profifu\u00dfballers und dessen allgemeines Pers\u00f6nlichkeitsrecht.<\/p>\n

Wie zun\u00e4chst auf der Homepage<\/a> des portugiesischen Traditionsvereins zu lesen war und sp\u00e4ter auch vom FC Schalke 04 best\u00e4tigt wurde, scheiterte der fast als sicher geltende Transfer des Prinzen daran, dass sich der Verein und der Spieler bzw. sein Berater nicht \u00fcber die Bildrechte einigen konnten. Zuvor waren Zweifel an dem k\u00f6rperlichen Zustand und ein gescheiterter Medizincheck als Grund des geplatzten Wechsels genannt worden. Inzwischen hat sich jedoch offenbar ein Offizieller von Sporting gemeldet<\/a> und behauptet, das Knie des Prinzen sei doch der Grund des gescheiterten Transfers. Es bleibt also undurchsichtig.<\/p>\n

Wir nehmen die Presserkl\u00e4rung von Sporting dennoch zum Anlass, um die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den\u00a0 Bildrechten der Spieler genauer unter die Lupe zu nehmen.<\/p>\n

Bildrecht als Verm\u00f6gensrecht<\/strong><\/p>\n

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht auch ein verm\u00f6genswerter Bestandteil enthalten. Bereits in einer fr\u00fchen Entscheidung hat der BGH festgehalten, dass es sich bei dem Recht am eigenen Bild um ein verm\u00f6genswertes Ausschlie\u00dflichkeitsrecht handelt und im Falle seiner Verletzung die gleichen Grunds\u00e4tze zum Tragen kommen wie bei der Verletzung von Immaterialg\u00fcterrechten wie etwa Urheber- und Patentrechten (BGHZ 20,345<\/a> \u2013 Paul Dahlke). Das bedeutet, dass derjenige, der das Bildnis einer Person ohne dessen Einwilligung zu kommerziellen Zwecken nutzt, gegen\u00fcber dem Verletzten zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrages verpflichtet ist.<\/p>\n

Kommerzialisierung des Fu\u00dfballs steigt<\/strong><\/p>\n

Bereits seit langem ist hinreichend bekannt, dass insbesondere der Fu\u00dfball weitestgehend kommerzialisiert ist. Die Vereine und Spieler sind zur Steigerung der eigenen Einnahmen unentwegt auf der Suche nach neuen Vermarktungsm\u00f6glichkeiten. Dabei versuchen insbesondere die Vereine neue M\u00e4rkte wie z.B. China und die USA zu erschlie\u00dfen, aber auch die Palette von Fanutensilien wird zu jeder Saison erweitert. So kann der Lieblingsverein oder der Lieblingsspieler schon fr\u00fch morgens beim Griff zur Zahnb\u00fcrste in Erscheinung treten.<\/p>\n

Pers\u00f6nlichkeitsrechte m\u00fcssen \u00fcbertragen sein<\/strong><\/p>\n

In der Praxis geht es darum, dass der Veranstalter des Wettbewerbs, die Vereine und die Spieler ein m\u00f6glichst gro\u00dfes St\u00fcck vom Kuchen abhaben m\u00f6chten. Der sportliche Wettkampf an sich, also z.B. in Deutschland die 1., 2. und 3. Bundesliga, wird durch den Veranstalter, n\u00e4mlich die DFL selbst und zentral vermarktet.<\/p>\n

So ist die DFL etwa im Besitz des sog. Basissignals an den Bewegtbildern. Das Basissignal wird f\u00fcr jedes Bundesligaspiel einzeln unmittelbar im Stadion produziert und den Lizenznehmern, z.B. Sky, komplett geschnitten jedoch redaktionell unbearbeitet in voller L\u00e4nge zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Vereine vermarkten die \u00dcbertragungsrechten in Deutschland nicht selbst\u00e4ndig, sondern dies wird von der DFL im Wege der sog. Gruppenvermarktung erledigt. So hei\u00dft es in \u00a7 17 Abs. 1 der Ordnung f\u00fcr die Verwertung kommerzieller Rechte (OVR):<\/p>\n

Die Einnahmen aus der Vermarktung von Spielen entsprechend \u00a7 9 Nr. 1, die sich im Verantwortungsbereich des Ligaverbandes befinden, stehen dem Ligaverband zu. Zu den Einnahmen geh\u00f6ren auch die Erl\u00f6se aus der Produktion und Distribution des Basissignals. Die Einnahmen werden nach Zufluss an die lizenzierten Clubs als Entgelt f\u00fcr die Teilnahme am Spielbetrieb ausgekehrt.<\/p><\/blockquote>\n

Damit die Spiele jedoch \u00fcberhaupt (rechtm\u00e4\u00dfig) von der DFL kommerziell vermarket werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Vereine und die Spieler zuvor die von der Nutzung betroffenen Rechte \u00fcbertragen. Bei den Spielern ist in erster Linie ihr Recht am eigenen Bild betroffen. Entsprechend sieht \u00a7 2 des Mustervertrags-Vertragsspieler vor, dass der Spieler dem Verein, sofern und soweit seine T\u00e4tigkeit als Lizenzspieler und nicht ausschlie\u00dflich seine Privatsph\u00e4re ber\u00fchrt ist, die Verwertung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte \u00fcbertr\u00e4gt. \u00a7 16 Abs. 1 der OVR sieht wiederum vor, dass der Ligaverband exklusiv berechtigt ist, die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Spieler \u2013 soweit sie zuvor dem lizenzierten (Bundesliga-) Verein \u00fcberlassen wurden \u2013 zum Zwecke der Gruppenvermarktung weitestgehend unbeschr\u00e4nkt zu nutzen.<\/p>\n

W\u00fcrde ein Spieler somit eine \u00dcbertragung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte \u201eals Lizenzspieler\u201c verweigern und dennoch in der Bundesliga auflaufen, m\u00fcsste die DFL den Spieler aus dem Basissignal \u201eherausschneiden\u201c. Eine geregelte \u00dcbertragung des Spiels w\u00e4re damit nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n

in Deutschland \u201epro forma\u201c in Portugal Knackpunkt?<\/strong><\/p>\n

Wie auch der Sportvorstand des FC Schalke 04 im Rahmen einer Pressekonferenz einr\u00e4umen musste, hat ihn der (angebliche) Grund des geplatzten Wechsels \u00fcberrascht. Schlie\u00dflich g\u00e4be es in Deutschland bei dem Passus \u00fcber die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Spieler nie ein Problem.<\/p>\n

Anders als in Deutschland werden die Spiele der Liga NOS in Portugal nicht zentral, sondern von den Vereinen selbst vermarket. Bei den Verhandlungen \u00fcber die “Rechte am eigenen Bild” geht es also darum, zu welchem Anteil der Verein, der Profi oder auch Dritte die Pr\u00e4senz eines Fu\u00dfballers in den Medien vermarkten d\u00fcrfen. Denn auch Spielervermittler und Berater k\u00f6nnen in diesem Rennen um die Vermarktungsrechte kr\u00e4ftig mitmischen. So lassen sich Vermittler und Berater \u2013 oftmals in S\u00fcdamerika \u2013 das Recht am eigenen Bild des Spielers abtreten, um den eigenen Ertrag zu steigern.<\/p>\n

Warum auch immer der Wechsel letztlich gescheitert ist, bleibt allen Beteiligten zu w\u00fcnschen, dass sich dieses Chaos noch ein gutes Ende nimmt.\u00a0(th)<\/p>\n

(Bild:\u00a0\u00a9 marog-pixcells\u00a0\u2013 Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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