{"id":23679,"date":"2015-05-26T06:53:18","date_gmt":"2015-05-26T05:53:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23679"},"modified":"2017-04-07T10:25:57","modified_gmt":"2017-04-07T09:25:57","slug":"berichte-aus-der-parallelwelt-teil-4-creative-commons-und-die-veroeffentlichung-von-eigenem-material-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/berichte-aus-der-parallelwelt-teil-4-creative-commons-und-die-veroeffentlichung-von-eigenem-material-im-internet\/","title":{"rendered":"Berichte aus der Parallelwelt, Teil 4 – Creative Commons und die Ver\u00f6ffentlichung von eigenem Material im Internet"},"content":{"rendered":"

\"creative_commonsmm\"In der heutigen Zeit erfreuen sich Seiten und Communities im Internet wie Facebook, Twitter, Instragram und YouTube gro\u00dfer Beliebtheit \u2013 Das Interesse an der eigenen Selbstdarstellung im Netz ist hoch und solche Seiten bieten viele Features und M\u00f6glichkeiten, diesen Wunsch umfassend umzusetzen.<\/p>\n

Ich fotografiere leidenschaftlich gern, sowohl mit der Kamera als auch mit dem Mobiltelefon. Gerade letzteres ist angenehm und bequem, da beinahe alle Mobiltelefone heutzutage einen direkten Zugang zum Internet \u00fcber das Mobilfunknetz und \u00fcber entsprechende Apps verf\u00fcgen, um geschossene Fotos direkt auf Seiten wie Facebook oder Instragram zu \u00fcbertragen \u2013 Meist geschieht dies in Sekundenschnelle.<\/p>\n

Aber was ist, wenn jemand auf das eigens erstellte Material Rechte anmeldet? Meiner Erfahrung nach sind sich nur Wenige bewusst, dass bei der Contenterstellung immer auf das geltende Urheberrecht geachtet werden muss.<\/p>\n

Privater Content auf YouTube.com als Paradebeispiel der rechtlichen Unwissenheit<\/b><\/p>\n

Das aus Kalifornien stammende Videoportal, welches inzwischen von Google \u00fcbernommen wurde, bietet seinen Nutzern nicht nur die M\u00f6glichkeit, Videos verschiedenster Genretypen anzuschauen, sondern auch eigenes Material auf dessen Server hochzuladen und anderen Nutzern vorzuf\u00fchren. In diesem Zusammenhang m\u00f6chte ich n\u00e4her auf sogenannte \u201eUnoffical Music Videos\u201c, kurz: UMVs, eingehen. Dies sind von Nutzern erstellte Videos, welche eine Kombination von Bild- bzw. Filmmaterial und dazu passender Musik darstellen. Das Bild- bzw. Filmmaterial hat in den meisten F\u00e4llen nichts oder nur wenig mit der verwendeten Musik zu tun, diese wird nach dem pers\u00f6nlichen Geschmack des Videoerstellers ausgew\u00e4hlt. Die auf vielen Videoportalen verbreiteten AMVs (Anime Music Video), in welchen Auschnitte aus Animationsfilmen mit dazu passender Musik kombiniert werden, stellen ein angemessenes Beispiel dar.<\/p>\n

Das Problem dabei ist, dass sich die Ersteller dieser Videos kaum mit dem geltenden Urheberrecht auseinandersetzen, denn diese haben zumeist weder die Rechte f\u00fcr die Verwendung bzw. Bearbeitung des Bild- und \/ oder Filmmaterials, noch \u00fcber die entsprechenden Lizenzen f\u00fcr die Weitergabe.<\/p>\n

Jeder, der eigenen Content produziert und im Internet ver\u00f6ffentlicht, muss bei den Rechteinhabern entsprechende Lizenzen einholen, um fremdes Material verwenden bzw. bearbeiten zu d\u00fcrfen.<\/p>\n

Creative Commons und dessen Lizenzvertr\u00e4ge \u2013 Wertvolle Tools f\u00fcr die Erstellung eigener Inhalte<\/b><\/p>\n

Die im Jahre 2001 in den USA gegr\u00fcndete gemeinn\u00fctzige Organisation mit dem Namen Creative Commons bietet sowohl f\u00fcr K\u00fcnstler bzw. Komponisten als auch f\u00fcr Endverbraucher entsprechende Nutzungslizenzen an. Das Material, welches unter einer CC-Lizenz ver\u00f6ffentlicht wird, f\u00e4llt unter den Bereich Freie Inhalte. Jene sind f\u00fcr Nutzer relevant, welche f\u00fcr die Verwendung des Materials kein Entgelt zahlen k\u00f6nnen oder m\u00f6chten. Die Lizenzvertr\u00e4ge basieren auf vorgefertigten Modulen, die in einem gewissen Ma\u00dfe kombiniert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

\"CCBox\"<\/p>\n

Wichtig ist, sich an die in den CC-Lizenzen ausgeschriebenen Punkte zu halten. Eine von vielen Internetseiten unter anderem auch Wikipedia genutzte CC-Lizenz ist: BY-SA. Dieser Lizenztyp besteht aus zwei der oben genannten Module und besagt, dass bei Benutzung des Inhalts der Name des Urhebers angegeben werden muss (Modul BY) und der Nutzer autorisiert ist, das Material zu ver\u00e4ndern, allerdings darf dieses dann nur unter derselben CC-Lizenz weitergegeben werden (Modul SA [Share Alike]). W\u00fcnscht der Urheber, dass sein Material nicht im kommerziellen Sinne verwendet werden darf, setzt er das Modul NC [Non Commercial] zu seiner CC-Lizenz hinzu, welches dem Nutzer verbietet, mit dem Material des Urhebers Geld zu verdienen. So darf er es bspw. nicht f\u00fcr Werbung verwenden. Das Modul ND [No Derivates] verbietet dem Verbraucher die Ver\u00e4nderung des Inhalts f\u00fcr eigene Zwecke. So darf das Material zwar benutzt, aber keinesfalls modifiziert werden.<\/p>\n

Seit der Einf\u00fchrung der CC-Lizenzen verwenden sowohl Privatnutzer als auch viele Webseiten die aus den Modulen zusammengestellten Lizenzvertr\u00e4ge. So bietet die Plattform Jamendo.com Musikern und Komponisten an, deren Inhalte auf der Seite unter CC-Lizenzen zu ver\u00f6ffentlichen und Nutzern ihre Musik kostenfrei und legal zur Verf\u00fcgung zu stellen. Auch die Musikplattform Bandcam.com, welche prim\u00e4r von unabh\u00e4ngigen K\u00fcnstlern genutzt wird, bietet die Ver\u00f6ffentlichung auf Basis von Creative Commons an. Nicht zu vergessen Wikipedia und deren Medienarchiv Wikipedia Commons arbeitet mit einer CC-Lizenz.<\/p>\n

F\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung eigener Inhalte im Internet sind die Lizenzmodelle von Creative Commons ideal. Sowohl gro\u00dfe Bild- und Videok\u00fcnstler als auch Personen, die ab und an ihre Bilder zu einer Diashow mit Musik hinzuf\u00fcgen m\u00f6chten, haben mit Inhalten, welche unter CC-Lizenzen ver\u00f6ffentlicht wurden, hervorragendes Material f\u00fcr die Erstellung von eigenem Content im Internet an der Hand.<\/p>\n

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Malte Mayer. Er ist Teil unserer neuen Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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