{"id":23646,"date":"2015-05-15T12:28:25","date_gmt":"2015-05-15T11:28:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23646"},"modified":"2017-04-07T10:26:33","modified_gmt":"2017-04-07T09:26:33","slug":"lass-es-bitte-das-ist-gar-nicht-so-einfach-zu-verstehen-oder-doch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lass-es-bitte-das-ist-gar-nicht-so-einfach-zu-verstehen-oder-doch\/","title":{"rendered":"Lass es bitte – das ist gar nicht so einfach zu verstehen, oder doch?"},"content":{"rendered":"
Man denkt ja meist, dass man sich klar ausdr\u00fcckt, sonnenklar sogar. Und man fragt sich h\u00e4ufig, warum trotz der unglaublich klaren Ansage das Umfeld nicht so reagiert, wie man es erwartet. Sender und Empf\u00e4nger einer Nachricht haben h\u00e4ufig das Problem, aneinander vorbei zu kommunizieren.<\/p>\n
Sowohl im rechtlichen Bereich, als auch im normalen Leben gibt es h\u00e4ufig Situationen, in denen Menschen versuchen, sich durch Abwiegen der Worte auf der Goldwaage dem eigentlich Gemeinten zu entziehen und es mutwillig misszuverstehen. Diese Art der Wortklauberei ist unter Juristen bei der Auslegung von Unterlassungsvertr\u00e4gen besonders beliebt.<\/p>\n
Stellen wir uns folgenden Fall vor:<\/p>\n
Jemand hat widerrechtlich Bilder eines Dritten im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht. Der Dritte fordert den Jemand zur Unterlassung auf. Daraufhin verpflichtet sich der Jemand vertraglich, es zu unterlassen, zuk\u00fcnftig Bilder eines Dritten ohne dessen Zustimmung zu vervielf\u00e4ltigen, zu bearbeiten und\/oder zu verbreiten.<\/p>\n
Der Dritte ist froh und denkt, dass nun die Bilder aus dem Internet verschwinden. Der Jemand sieht die Sache aber ganz anders. Er sieht keinerlei Anlass zur Entfernung der Bilder. Schlie\u00dflich habe er sich gar nicht verpflichetet, die Bilder nicht mehr \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Die Verpflichtungserkl\u00e4rung bezog sich zum einen nur auf die Zukunft und zum anderen nur auf die Vervielf\u00e4ltigung, Bearbeitung und Verbreitung. Im Internet seien die Bilder jedoch \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n