{"id":23500,"date":"2015-04-20T05:41:33","date_gmt":"2015-04-20T04:41:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23500"},"modified":"2017-04-07T10:27:54","modified_gmt":"2017-04-07T09:27:54","slug":"niederlage-fuer-den-deutschen-fussballbund-im-markenstreit-mit-handelskette-real","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/niederlage-fuer-den-deutschen-fussballbund-im-markenstreit-mit-handelskette-real\/","title":{"rendered":"Niederlage f\u00fcr den Deutschen Fu\u00dfballbund im Markenstreit mit Handelskette real"},"content":{"rendered":"
Bereits bevor Jogis Jungs in einem hartumk\u00e4mpften Finale den langersehnten Fu\u00dfball-Weltmeistertitel in Brasilien einfahren konnten, begann f\u00fcr den gr\u00f6\u00dften nationalen Sportverband der Welt ein ganz anderer Kampf au\u00dferhalb des gr\u00fcnen Rasens. Seit Mai 2014 liefern sich der Deutsche Fu\u00dfball Bund und die Handelskette real gegenseitig Scharm\u00fctzel.<\/p>\n
Einstweilige Verf\u00fcgung des DFB und L\u00f6schungsantrag von real<\/strong><\/p>\n Ausgangspunkt der markenrechtlichen Streitigkeit (wir berichteten<\/a>) war eine einstweilige Verf\u00fcgung des Landgerichts M\u00fcnchen I, welche der DFB gegen real erwirkt hatte. Darin wurde es real verboten, die extra zur Fu\u00dfball WM ins Sortiment genommenen Fu\u00dfmatten und Fanshirts mit den eigens designten \u201eBundesadler\u201c \u2013 Aufdrucken zu vertreiben:<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n Da die Jubelst\u00fcrme inzwischen merklich abgeebbt sind und nur noch Hartgesottene die Trikots mit dem vierten Stern tragen d\u00fcrften, sei an dieser Stelle nochmals an die eingetragenen Marken des DFB, wie sie auch auf den Trikots und anderen Merchandising-Artikeln zu sehen sind erinnert.<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n real hatte seinerzeit auf die Verf\u00fcgung mit einem L\u00f6schungsantrag gegen die eingetragenen Marken des Widersachers reagiert und zudem Rechtsmittel gegen die Verf\u00fcgung eingelegt. Nachdem das Landgericht M\u00fcnchen I die Verf\u00fcgung mit Urteil noch best\u00e4tigt hatte, konnte real gegen den DFB in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht M\u00fcnchen immerhin einen Teilerfolg erzielen. Denn mit Urteil vom 05.02.2015, 6 U 3249\/14<\/a> hob der 6. Zivilsenat inzwischen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts bez\u00fcglich des Verbots, die Fu\u00dfmatten mit dem Adler zu vertreiben, auf.<\/p>\n Entscheidung des Oberlandesgerichts<\/strong><\/p>\n Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht zwischen dem real-Logo auf den Fu\u00dfmatten und den Marken des DFB keine Verwechslungsgefahr. Nach Auffassung des Senats sei zur Bestimmung der Verwechslungsgefahr auf s\u00e4mtliche Bestandteile der Marken abzustellen, mit der Folge, dass auch die Wortbestandteile der DFB-Marken \u201eDeutscher Fu\u00dfball-Bund\u201c zu ber\u00fccksichtigen seien. Durch das Fehlen dieses Bestandteiles in dem real-Logo sei eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben. Daneben \u00e4u\u00dferte der Senat erhebliche Zweifel daran, ob der DFB seine Marken bez\u00fcglich der Warengruppe Fu\u00dfmatten rechtserhaltend benutzt habe. Das Landgericht sah eine rechtserhaltende Benutzung auch bez\u00fcglich Fu\u00dfmatten gegeben, da zwischen Fu\u00dfmatten und T-Shirts eine ausreichende Waren\u00e4hnlichkeit liege, da es sich bei beiden Waren um klassische Merchandising-Artikel handele.<\/p>\n
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