{"id":234,"date":"2007-09-25T17:11:00","date_gmt":"2007-09-25T15:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=234"},"modified":"2007-09-25T17:11:00","modified_gmt":"2007-09-25T15:11:00","slug":"e-tail-gmbh-nimmt-klage-vor-dem-lg-hamburg-zuruck-anwalt-legt-mandat-in-anderen-verfahren-nieder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-tail-gmbh-nimmt-klage-vor-dem-lg-hamburg-zuruck-anwalt-legt-mandat-in-anderen-verfahren-nieder\/","title":{"rendered":"e-tail GmbH nimmt Klage vor dem LG Hamburg zur\u00fcck, Anwalt legt Mandat in anderen Verfahren nieder"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Wie der shopbetreiber-Blog berichtet, hat die e-tail GmbH eine auf Vertragsstrafenzahlung von 5.001,00 \u20ac gerichtete Klage vor dem Landgericht Hamburg zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p>Dies allerdings nicht wegen Rechtsmissbrauchs, sondern, weil der Beklagte lediglich ein Angebot kurz nach Abgabe seiner Vertragsstrafenerkl\u00e4rung noch aktiv gestellt hatte. Dar\u00fcber hinaus hatte der Beklagte keinen festen Betrag als Vertragsstrafe vereinbart, sondern die H\u00f6he des Betrags nach dem so genannten &#8220;neuen Hamburger Brauch&#8221; in das Ermessen des Gerichts gestellt. Das Landgericht sah das Verschulden des Beklagten bzgl. des Versto\u00dfes als so gering an, dass es der e-tail GmbH nahelegte, die Klage zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p>Bei Abmahnungen auch der e-tail GmbH ist aber nach wie vor Vorsicht geboten. Wer eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, muss sich grunds\u00e4tzlich auch daran halten, unabh\u00e4ngig davon, wer Gl\u00e4ubiger ist.<\/p>\n<p>Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die e-tail-Abmahnwelle ihren H\u00f6hepunkt hinter sich hat, denn es scheint intern Streit zu geben. In einem Verfahren, welches unsere Kanzlei bertreut, hat der beauftragte Anwalt das Mandat bereits niedergelegt. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Wie der <a href=\"http:\/\/www.shopbetreiber-blog.de\/2007\/09\/25\/lg-hamburg-e-tail-gmbh-nimmt-klage-zurueck\/\"><span style=\"font-weight: bold\">shopbetreiber-Blog<\/span><\/a> berichtet, hat die e-tail GmbH eine auf Vertragsstrafenzahlung von 5.001,00 \u20ac gerichtete Klage vor dem Landgericht Hamburg zur\u00fcckgenommen.<\/div>\n<p>Dies allerdings nicht wegen Rechtsmissbrauchs, sondern, weil der Beklagte lediglich ein Angebot kurz nach Abgabe seiner Vertragsstrafenerkl\u00e4rung noch aktiv gestellt hatte. Dar\u00fcber hinaus hatte der Beklagte keinen festen Betrag als Vertragsstrafe vereinbart, sondern die H\u00f6he des Betrags nach dem so genannten &#8220;neuen Hamburger Brauch&#8221; in das Ermessen des Gerichts gestellt. Das Landgericht sah das Verschulden des Beklagten bzgl. des Versto\u00dfes als so gering an, dass es der e-tail GmbH nahelegte, die Klage zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p>Bei Abmahnungen auch der e-tail GmbH ist aber nach wie vor Vorsicht geboten. Wer eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, muss sich grunds\u00e4tzlich auch daran halten, unabh\u00e4ngig davon, wer Gl\u00e4ubiger ist.<\/p>\n<p>Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die e-tail-Abmahnwelle ihren H\u00f6hepunkt hinter sich hat, denn es scheint intern Streit zu geben. In einem Verfahren, welches unsere Kanzlei bertreut, hat der beauftragte Anwalt das Mandat bereits niedergelegt. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie der shopbetreiber-Blog berichtet, hat die e-tail GmbH eine auf Vertragsstrafenzahlung von 5.001,00 \u20ac gerichtete Klage vor dem Landgericht Hamburg zur\u00fcckgenommen. 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