{"id":23354,"date":"2015-05-28T07:07:07","date_gmt":"2015-05-28T06:07:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23354"},"modified":"2017-04-07T10:25:47","modified_gmt":"2017-04-07T09:25:47","slug":"hinterruecks-angesprungen-und-gezielt-umgetreten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/hinterruecks-angesprungen-und-gezielt-umgetreten\/","title":{"rendered":"Hinterr\u00fccks angesprungen und gezielt umgetreten"},"content":{"rendered":"
Ende letzter Woche erreichte uns ein Schriftsatz der gegnerischen Prozessbevollm\u00e4chtigten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Dort enthalten war die Erkl\u00e4rung, dass die Klage gegen unseren Mandanten zur\u00fcckgenommen werde.<\/p>\n
Es kann passieren, dass sich die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens sp\u00e4ter \u00e4ndern und es daher sinnvoll ist, eine erhobene Klage wieder zur\u00fcckzunehmen. Bis hierhin somit nichts Besonderes.<\/p>\n
Obwohl die R\u00fccknahme einer Klage keiner Begr\u00fcndung bedarf, folgte jedoch eine ausf\u00fchrliche Erkl\u00e4rung, weshalb man sich entschlossen habe, im vorliegenden aber auch in anderen \u00e4hnlichen Verfahren mit anderen Beteiligten die entsprechenden Klagen zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n
Der gegnerische Anwalt wurde k\u00f6rperlich angegriffen<\/strong><\/p>\n Der Kl\u00e4ger und seine Prozessbevollm\u00e4chtigten seien inzwischen massiven Bedrohungen ausgesetzt. Ein Anwalt sei in der N\u00e4he der Kanzlei hinterr\u00fccks angesprungen und dabei gezielt umgetreten worden. Danach sei noch mehrfach auf seinen Kopf eingetreten worden. Auch aufgrund weiterer Bedrohungen nehme man an, dass diese Gewalttat im Zusammenhang mit einer Hetzjagd stehe, die durch unseri\u00f6s agierende Kollegen initiiert worden sei. Diese habe zu einer v\u00f6lligen Verrohung in diversen Schrifts\u00e4tzen aber auch anscheinend dazu gef\u00fchrt, dass eine oder mehrere Abgemahnte nun meinten, das Recht auf ihre Weise gestalten zu k\u00f6nnen. Unser Mandant werde von diesen Vermutungen jedoch bewusst ausgenommen. Aufgrund dieser unkalkulierbaren Bedrohungssituation k\u00f6nne man aus Gr\u00fcnden des Selbstschutzes und des Schutzes des Mandanten nicht mehr verantworten, das Verfahren weiterzuf\u00fchren.<\/p>\n Wir k\u00f6nnen nat\u00fcrlich nicht mit Sicherheit sagen, ob sich dies alles wirklich so zugetragen hat. Andererseits ist es unwahrscheinlich, dass ein Rechtsanwalt dies alles erfinden sollte. Zumal eine Klager\u00fccknahme keine Begr\u00fcndung erfordert und der Vorfall auch nichts daran \u00e4ndert, dass der Gegner nach Klager\u00fccknahme alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat.<\/p>\n Es geht auch anders<\/strong><\/p>\n Jedenfalls hat uns der Schriftsatz betroffen und nachdenklich gemacht. Denn auch wir stellen hin und wieder fest, dass Gegner unserer Mandanten oder sogar deren Prozessbevollm\u00e4chtigte die Grenze des ethisch, berufsrechtlich oder sogar strafrechtlich Zul\u00e4ssigen \u00fcberschreiten. Es ist nichts dagegen einzuwenden, alle rechtlichen Mittel auszusch\u00f6pfen, um die eigenen oder die Interessen des Mandanten konsequent zu vertreten.<\/p>\n Fraglich ist ein Verhalten aber bereits dann, wenn es nicht auf die unmittelbare L\u00f6sung eines rechtlichen Problems abzielt, sondern dazu dienen soll, auf den vermeintlichen Schuldner mittelbaren Druck auszu\u00fcben, um diesen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. So gibt es zum Beispiel Kollegen, die eine zweifelhafte Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer nur deshalb einreichen, um sie sp\u00e4ter bei den Verhandlungen in die Waagschale werfen zu k\u00f6nnen. Oder es werden entsprechende Drohungen gegen\u00fcber dem Anwalt ausgesprochen, damit dieser daf\u00fcr sorge, dass der Mandant die geltend gemachten Anspr\u00fcche fallen l\u00e4sst.<\/p>\n Der Fall, in dem der Gegner oder sogar der gegnerische Prozessbevollm\u00e4chtigte bedroht oder, wie vorliegend offenbar geschehen, sogar k\u00f6rperlich angegriffen wird, ist nat\u00fcrlich die Ausnahme.<\/p>\n Manchen Kollegen st\u00fcnde es aber durchaus gut an, sich auch bereits in der verbalen Auseinandersetzung darauf zu besinnen, dass nicht die Rechtsvertreter, sondern die Mandanten miteinander streiten und Ton und Wort sorgf\u00e4ltiger zu w\u00e4hlen. Denn wenn es nicht schon einfach die (Zusammen-)Arbeit angenehmer macht, dann gilt doch jedenfalls die Redensart “Man sieht sich immer zweimal im Leben”. (la)<\/p>\n (Bild: Roter Boxhandschuh \u00a9 Alterfalter – Fotolia)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ende letzter Woche erreichte uns ein Schriftsatz der gegnerischen Prozessbevollm\u00e4chtigten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Dort enthalten war die Erkl\u00e4rung, dass die Klage gegen unseren Mandanten zur\u00fcckgenommen werde. Es kann passieren, dass sich die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens sp\u00e4ter \u00e4ndern und es daher sinnvoll ist, eine erhobene Klage wieder zur\u00fcckzunehmen. Bis hierhin somit nichts Besonderes. 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