{"id":23275,"date":"2015-02-25T14:54:52","date_gmt":"2015-02-25T13:54:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23275"},"modified":"2017-04-07T10:30:22","modified_gmt":"2017-04-07T09:30:22","slug":"egmr-erlaubt-satirische-werbekampagne-von-lucky-strike-strassburger-richter-weisen-klage-von-dieter-bohlen-und-ernst-august-von-hannover-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/egmr-erlaubt-satirische-werbekampagne-von-lucky-strike-strassburger-richter-weisen-klage-von-dieter-bohlen-und-ernst-august-von-hannover-ab\/","title":{"rendered":"EGMR erlaubt satirische Werbekampagne von Lucky Strike: Stra\u00dfburger Richter weisen Klage von Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover ab"},"content":{"rendered":"

\"EGMR\"Im Oktober 2009 waren Musikproduzent Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) gezogen. Wir berichteten<\/a>. Nach langem Warten sind die beiden Protagonisten der Geschichte nun mit ihrem Vorhaben gescheitert: Die Stra\u00dfburger Richter haben die Grundrechtsbeschwerde beider Prominenten abgewiesen, da sie keine Verletzung ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte sahen (EGMR Urteil v. 19.2.2015, Az. 53495\/09<\/a> [Bohlen] und Urteil v. 19.2.2015, Az. 53495\/09<\/a> [Ernst August von Hannover]).<\/p>\n

Die Vornamen von Dieter Bohlen und von Prinz Ernst August von Hannover waren vor vielen Jahren Teil einer satirischen Werbekampagne der dem British American Tobacco Konzern zugeh\u00f6rigen Marke Lucky Strike gewesen: \u201eSchau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man gute B\u00fccher\u201c, titelte der Bohlen-Werbeslogan. Zum Bild einer eingedr\u00fcckten Lucky Strike Zigarettenschachtel scherzte der verantwortliche Konzern auf Kosten des Prinzen: \u201eWar das Ernst? Oder August?\u201c. Wegen dieser Werbung hatten Dieter Bohlen und Prinz Ernst August vor dem EGMR eine Entsch\u00e4digung von 100.000,00 \u20ac bzw. 60.000,00 \u20ac eingeklagt, weil die Werbung ohne ihre Einwilligung erfolgt war und die beiden Prominenten eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens sahen. Bereits der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Verletzung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der beiden Prominenten verneint (BGH, Urteil v. 5.6.2008, Az.: I ZR 96\/07<\/a> und Urt. v. 5.6.2008, Az. I ZR 223\/05<\/a>).<\/p>\n

Nun haben sich auch die Stra\u00dfburger Richter mit ihrer Entscheidung der Meinung des BGH angeschlossen. Art. 8<\/a> der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EGMR) sei nicht durch das vorangegangene Urteil der BGH verletzt. Der BGH habe vielmehr \u201eein verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Achtung des Privatlebens gefunden\u201c, lobte der EGMR die Richter des h\u00f6chsten deutschen Gerichts. Die Werbung habe Dieter Bohlen und Prinz Ernst August \u201eweder abwertend noch negativ dargestellt\u201c.<\/p>\n

EGMR -Entscheidung auch auf einer Linie mit BGH-Entscheidung zur SIXT-Werbung aus dem Jahr 2006<\/strong><\/p>\n

Bereits im Jahr 2006 hatte der BGH betreffend einer Werbekampagne der Autovermietung SIXT (BGH, Urteil v. 26.10.2006, Az. I ZR 182\/04<\/a>) so entschieden, wie nun auch der EGMR in vorliegendem Fall. In dieser Entscheidung oblag es den Richtern dar\u00fcber zu urteilen, ob dem Kl\u00e4ger Oskar Lafontaine wegen der von ihm nicht erlaubten Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige ein Zahlungsanspruch zusteht. Kurz nach dem R\u00fccktritt des Kl\u00e4gers als Finanzminister hatte die Autovermietung SIXT in einer Werbeanzeige zur Darstellung des Bundeskabinetts Portraitaufnahmen des Politiker und weiterer f\u00fcnfzehn Mitglieder des Bundeskabinetts verwendet. Das Bild des Kl\u00e4gers war durchgestrichen. Der Textbeitrag lautete: “S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.” Lafontaine sah darin eine von ihm nicht gewollte Zwangskommerzialisierung seiner Person zu Werbezwecken und verlangte von dem Unternehmen einen Betrag, der nach seiner Auffassung \u00fcblicherweise an vermarktungswillige Prominente als Lizenz gezahlt wird.<\/p>\n

Die Instanzgerichte hatten der Klage stattgegeben und das Berufungsgericht hatte Lafontaine einen Betrag von 100.000 \u20ac zugesprochen. Auf die Revision der Beklagten hatte der Bundesgerichtshof die Klage jedoch abgewiesen.<\/p>\n

Nach Ansicht der Richter scheitere die Klage daran, dass SIXT ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass f\u00fcr ihren als Satire verfassten Werbespruch genommen habe, ohne \u00fcber eine blo\u00dfe Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Kl\u00e4gers zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten. Zwar habe niemand, auch nicht der Kl\u00e4ger als Person der Zeitgeschichte, es hinzunehmen, mit seinem Bildnis oder Namen in eine fremde Werbung eingebunden zu werden. Das schlie\u00dfe es aber nicht aus, dass das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung den Schutz des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts verdr\u00e4nge. Die gebotene G\u00fcterabw\u00e4gung falle im Streitfall zu Lasten des Kl\u00e4gers aus. Vor allem habe die Verwendung des Bildnisses nicht den Eindruck erweckt, Lafontaine empfehle das beworbene Produkt. Zudem sei nur eine kontextneutrale Portraitaufnahme verwendet worden, die sich in Gr\u00f6\u00dfe und Anordnung in die Portraitaufnahmen der weiteren f\u00fcnfzehn Regierungsmitglieder einreihe. Auch werde das Ansehen des Kl\u00e4gers werde nicht besch\u00e4digt.<\/p>\n

Unternehmen haben also Grund zur Freude\u2026<\/strong><\/p>\n

Prominente m\u00fcssen nunmehr wohl damit rechnen, dass ihr Name und ihr Bildnis zu Werbezwecken verwendet werden, wenn das werbende Unternehmen die von BGH und nun auch dem EGMR gezogenen Grenzen nicht \u00fcberschreitet. (he)<\/p>\n

(Bild: Wegweiser EuGH f\u00fcr Menschenrechte \u00a9 Kumbabali – Fotolia)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Im Oktober 2009 waren Musikproduzent Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) gezogen. Wir berichteten. Nach langem Warten sind die beiden Protagonisten der Geschichte nun mit ihrem Vorhaben gescheitert: Die Stra\u00dfburger Richter haben die Grundrechtsbeschwerde beider Prominenten abgewiesen, da sie keine Verletzung ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte sahen (EGMR Urteil […]<\/p>\n","protected":false},"author":25,"featured_media":23279,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[462,1311,1313,2940],"class_list":["post-23275","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-egmr","tag-dieter-bohlen","tag-lucky-strike","tag-ernst-august"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23275","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/25"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23275"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23275\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23279"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23275"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23275"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23275"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}