{"id":23275,"date":"2015-02-25T14:54:52","date_gmt":"2015-02-25T13:54:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=23275"},"modified":"2017-04-07T10:30:22","modified_gmt":"2017-04-07T09:30:22","slug":"egmr-erlaubt-satirische-werbekampagne-von-lucky-strike-strassburger-richter-weisen-klage-von-dieter-bohlen-und-ernst-august-von-hannover-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/egmr-erlaubt-satirische-werbekampagne-von-lucky-strike-strassburger-richter-weisen-klage-von-dieter-bohlen-und-ernst-august-von-hannover-ab\/","title":{"rendered":"EGMR erlaubt satirische Werbekampagne von Lucky Strike: Stra\u00dfburger Richter weisen Klage von Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover ab"},"content":{"rendered":"
Die Vornamen von Dieter Bohlen und von Prinz Ernst August von Hannover waren vor vielen Jahren Teil einer satirischen Werbekampagne der dem British American Tobacco Konzern zugeh\u00f6rigen Marke Lucky Strike gewesen: \u201eSchau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man gute B\u00fccher\u201c, titelte der Bohlen-Werbeslogan. Zum Bild einer eingedr\u00fcckten Lucky Strike Zigarettenschachtel scherzte der verantwortliche Konzern auf Kosten des Prinzen: \u201eWar das Ernst? Oder August?\u201c. Wegen dieser Werbung hatten Dieter Bohlen und Prinz Ernst August vor dem EGMR eine Entsch\u00e4digung von 100.000,00 \u20ac bzw. 60.000,00 \u20ac eingeklagt, weil die Werbung ohne ihre Einwilligung erfolgt war und die beiden Prominenten eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens sahen. Bereits der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Verletzung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der beiden Prominenten verneint (BGH, Urteil v. 5.6.2008, Az.: I ZR 96\/07<\/a> und Urt. v. 5.6.2008, Az. I ZR 223\/05<\/a>).<\/p>\n Nun haben sich auch die Stra\u00dfburger Richter mit ihrer Entscheidung der Meinung des BGH angeschlossen. Art. 8<\/a> der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EGMR) sei nicht durch das vorangegangene Urteil der BGH verletzt. Der BGH habe vielmehr \u201eein verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Achtung des Privatlebens gefunden\u201c, lobte der EGMR die Richter des h\u00f6chsten deutschen Gerichts. Die Werbung habe Dieter Bohlen und Prinz Ernst August \u201eweder abwertend noch negativ dargestellt\u201c.<\/p>\n
Im Oktober 2009 waren Musikproduzent Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) gezogen. Wir berichteten<\/a>. Nach langem Warten sind die beiden Protagonisten der Geschichte nun mit ihrem Vorhaben gescheitert: Die Stra\u00dfburger Richter haben die Grundrechtsbeschwerde beider Prominenten abgewiesen, da sie keine Verletzung ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte sahen (EGMR Urteil v. 19.2.2015, Az. 53495\/09<\/a> [Bohlen] und Urteil v. 19.2.2015, Az. 53495\/09<\/a> [Ernst August von Hannover]).<\/p>\n