{"id":22886,"date":"2014-12-16T17:52:13","date_gmt":"2014-12-16T16:52:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22886"},"modified":"2017-04-07T10:34:38","modified_gmt":"2017-04-07T09:34:38","slug":"bgh-presse-als-wachhund-der-oeffentlichkeit-mails-von-geklautem-politiker-laptop-duerfen-veroeffentlicht-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bgh-presse-als-wachhund-der-oeffentlichkeit-mails-von-geklautem-politiker-laptop-duerfen-veroeffentlicht-werden\/","title":{"rendered":"BGH: Presse als \u201eWachhund der \u00d6ffentlichkeit\u201c – Mails von geklautem Politiker-Laptop d\u00fcrfen ver\u00f6ffentlicht werden"},"content":{"rendered":"

\"keyboardmitschloss\"<\/a>Dem ehemaligen Finanz- und Innenminister eines Bundeslandes wurde sein privater Laptop geklaut. Darauf befanden sich unter anderem pikante E-Mails welche nicht nur die Existenz seiner unehelichen Tochter offenbarten, sondern vielmehr noch, dass der ehemalige Minister sich den Unterhaltszahlungen f\u00fcr sie erwehrte und diese nicht geleistet hatte. Besonders heikel daran war, dass die Mutter des unehelichen Kindes vom Staat Unterhaltsvorsch\u00fcsse erhielt, weil sie den Namen des ehemaligen Ministers nicht nannte. Somit stand auch noch der Verdacht des Sozialbetrugs im Raum.<\/p>\n

Die E-Mails, die all dies offenbarten, ver\u00f6ffentlichte die Bild-Zeitung unter voller Namensnennung im September 2010. Sie waren dem Axel Springer Verlag zugespielt worden.<\/p>\n

W\u00e4hrend das Landgericht Berlin und das Kammergericht den Springer-Verlag unter anderen noch dazu verurteilt hatten, es zu unterlassen, \u00fcber das Verh\u00e4ltnis des ehemaligen Ministers zur Kindsmutter, seine m\u00f6gliche Vaterschaft und die daraus resultierenden Unterhaltspflichten zu berichten und den Inhalt einzelner E-Mails in direkter oder indirekter Rede zu verbreiten, sah der Bundesgerichtshof dies g\u00e4nzlich anders (BGH, Urt. v. 30.09.2014, Az.: VI ZR 490\/12<\/a>).<\/p>\n

Eingriff in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong><\/p>\n

Zwar greife die Berichterstattung, die sich auf den Inhalt der zwischen dem ehemaligen Minister und der Kindsmutter gewechselten E-Mails st\u00fctzt und die oben aufgeworfenen Fragen thematisiert, in den Schutzbereich des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts des ehemaligen Ministers ein, so der Bundesgerichtshof. Betroffen seien insbesondere die Vertraulichkeitssph\u00e4re und das Recht des Kl\u00e4gers auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Auspr\u00e4gungen des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts sch\u00fctzen vor allem auch die Telekommunikationsverbindungsdaten einschlie\u00dflich der jeweiligen Kommunikationsinhalte, soweit sie nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeichert werden. Insoweit erg\u00e4nze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung den grundgesetzlich garantierten Schutz des Fernmeldegeheimnisses.<\/p>\n

\u2026Aber keine Rechtswidrigkeit des Eingriffs<\/strong><\/p>\n

Diese Beeintr\u00e4chtigung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts sei jedoch nicht rechtswidrig: Das vom Springer-Verlag verfolgte Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit gingen dem Interesse des ehemaligen Ministers am Schutz seiner Pers\u00f6nlichkeit vor. Auch die Ver\u00f6ffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen sei vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst, denn andernfalls sei die Funktion der Presse als “Wachhund der \u00d6ffentlichkeit” beeintr\u00e4chtigt, zu der es geh\u00f6re, auf Missst\u00e4nde von \u00f6ffentlicher Bedeutung hinzuweisen. Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstattung verwertet, komme es ma\u00dfgeblich auf den Zweck der beanstandeten \u00c4u\u00dferung und auf das zugeh\u00f6rige Mittel an, begr\u00fcnden die Richter ihre Entscheidung weiter.<\/p>\n

Vorliegend habe sich der Springer E-Mails nicht durch vors\u00e4tzlichen Rechtsbruch verschafft, um sie zu publizieren. Zum anderen, so die Richter weiter, h\u00e4tten die Informationen eine hohen \u201e\u00d6ffentlichkeitswert\u201c und offenbarten einen Missstand von erheblichem Gewicht. So offenbarten die Informationen auch, dass der Kl\u00e4ger aus Eigeninteresse die wirtschaftliche Verantwortung f\u00fcr sein nichteheliches Kind auf den Steuerzahler abgew\u00e4lzt hatte. Ein derartiges Verhalten sei f\u00fcr die Beurteilung der pers\u00f6nlichen Eignung des Kl\u00e4gers als Finanz- und Innenminister und Landtagsabgeordneter von ma\u00dfgeblicher Bedeutung.<\/p>\n

Bundesgerichtshof schafft mit neuem Urteil Rechtssicherheit<\/strong><\/p>\n

Bereits in der Cicero-Entscheidung (BGH, Urt. v. 27.02.2007, Az.: 1 BvR 538\/06<\/a>, 1 BvR 2045\/06<\/a>) stellte das BVerfG fest, dass die Presse auch Informationen ver\u00f6ffentlichen darf, welche durch eine Straftat erlangt wurden, so lange sie nicht selbst an selbiger Straftat beteiligt ist. Dies best\u00e4tigt mit diesem Urteil nun auch der Bundesgerichtshof und schafft zumindest etwas Rechtssicherheit f\u00fcr die Pressevertreter.(sh)<\/p>\n

(Bild:\u00a0\u00a9\u00a0 Alexey Laputin<\/span><\/span> \u2013 Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Dem ehemaligen Finanz- und Innenminister eines Bundeslandes wurde sein privater Laptop geklaut. Darauf befanden sich unter anderem pikante E-Mails welche nicht nur die Existenz seiner unehelichen Tochter offenbarten, sondern vielmehr noch, dass der ehemalige Minister sich den Unterhaltszahlungen f\u00fcr sie erwehrte und diese nicht geleistet hatte. Besonders heikel daran war, dass die Mutter des unehelichen […]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":18352,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[34,2887,2888,2889,2890,2891],"class_list":["post-22886","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-bgh","tag-allgemeine-persoenlichkeitsrecht","tag-politik","tag-fotografie","tag-urt-v-27-02-2007","tag-az-1-bvr-53806"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22886","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22886"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22886\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/18352"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22886"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22886"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22886"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}