{"id":22847,"date":"2015-01-07T06:29:26","date_gmt":"2015-01-07T05:29:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22847"},"modified":"2017-04-07T10:34:04","modified_gmt":"2017-04-07T09:34:04","slug":"telefonnummer-in-der-widerrufsbelehrung-lg-giessen-hebt-einstweilige-verfuegung-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/telefonnummer-in-der-widerrufsbelehrung-lg-giessen-hebt-einstweilige-verfuegung-auf\/","title":{"rendered":"Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung: LG Gie\u00dfen hebt einstweilige Verf\u00fcgung auf"},"content":{"rendered":"

\"dickehose\"Im September 2014 hatten wir von einer einstweiligen Verf\u00fcgung des Landgerichts Gie\u00dfen berichtet<\/a> (LG Gie\u00dfen, Beschluss v. 12.8.2014, Az. 2 O 311\/14<\/a>), mit der das Gericht der Ansicht des Landgerichts Bochum beipflichtete, nach der in der neuen Widerrufsbelehrung 2014 auch eine Telefonnummer bereitgehalten werden muss.<\/p>\n

Damals hatten wir unserer Mandantschaft geraten, die einstweilige Verf\u00fcgung anzugreifen. Dies allerdings nicht nur, da die Entscheidung jedenfalls teilweise in der Sache falsch sein d\u00fcrfte, sondern insbesondere, weil diese zahlreiche handwerkliche Fehler enth\u00e4lt, die sp\u00e4testens vor dem Oberlandesgericht zu einer Aufhebung f\u00fchren m\u00fcssten. Aufgrund dieser Fehler hatten wir prognostiziert, dass daher sogar dann, wenn der Fall f\u00fcr unsere Mandantin voll gewonnen werden sollte, leider nicht feststehen w\u00fcrde, ob sich das betreffende Gericht zu der der Frage, ob die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung obligatorisch ist, \u00fcberhaupt \u00e4u\u00dfern muss. Das Verfahren l\u00e4uft zur Zeit noch.<\/p>\n

kleines Stammkapital – gro\u00dfspuriger Auftritt
\n<\/strong><\/p>\n

Kurze Zeit sp\u00e4ter erreichte unsere Kanzlei ein weiterer Beschluss des Landgerichts Gie\u00dfen \u00e4hnlichen Inhalts (LG Gie\u00dfen, Beschluss v. 15.9.2014, Az. 2 O 351\/14<\/a>), den der gleiche Wettbewerber, vertreten durch die gleiche Rechtsanwaltskanzlei (Fachgebiete: Strafrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Tierrecht (!) und Wettbewerbsrecht) gegen einen weiteren H\u00e4ndler erwirkt hatte.<\/p>\n

Es zeigte sich – wie das h\u00e4ufig bei \u00c4nderung der Rechtslage leider so ist<\/a> – dass es sich bei der Antragstellerin nicht um einen ernsthaft um den lauteren Wettbewerb bem\u00fchten H\u00e4ndler handelte, sondern um eine frisch gegr\u00fcndete, mit 300 \u20ac ausgestattete Unternehmergesellschaft mit einem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, mit dem unsere Mandantschaft bereits vor zwei Jahren per Abmahnung Bekanntschaft gemacht hatte. Da dieser nicht nur unserer Mandantschaft nicht unerhebliche Summen (aus – Sie erraten es vielleicht – einem letztendlich vor dem Oberlandesgericht verlorenen einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren wegen angeblichen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen) schuldete, war dieser zun\u00e4chst im Ausland abgetaucht. Aktuell tritt er als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der genannten Unternehmergesellschaft in Erscheinung, die – wie es der Zufall will – ihren Unternehmenssitz an seiner ehemaligen Wohnanschrift hat. Die Abmahnungen werden dementsprechend nicht mehr durch ihn pers\u00f6nlich, sondern durch die Unternehmergesellschaft jedoch\u00a0mit der gleichen Gro\u00dfspurigkeit ausgesprochen. Von Streitwerten \u00fcber 10.000 \u20ac bis 25.000 \u20ac ist alles dabei.<\/p>\n

Genau wie der erste Antrag zum Landgericht Gie\u00dfen, war auch hier so fast alles schief gelaufen, was in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren schief laufen kann. Die einstweilige Verf\u00fcgung hatte keine Ordnungsmittelandrohung und wurde dar\u00fcber hinaus noch fehlerhaft vollzogen. Dementsprechend hat das Landgericht Gie\u00dfen die einstweilige Verf\u00fcgung auf unserem Widerspruch per Urteil vom 8.12.2014 nunmehr aufgehoben und den entsprechenden Antrag zur\u00fcckgewiesen. Die Kosten von insgesamt \u00fcber 3000 \u20ac muss die Unternehmergesellschaft nun auch tragen.<\/p>\n

Au\u00dfer Spesen nichts gewesen<\/strong><\/p>\n

Man darf gespannt sein, ob eine Zwangsvollstreckung beim dem Stammkapital von 300 \u20ac zum Erfolg, oder nicht vielmehr zur umgehenden Insolvenz des Unternehmens f\u00fchren wird.<\/p>\n

Leider hat sich auch in diesem Fall unsere Prophezeiung erf\u00fcllt, dass das Gericht zur interessanten Frage, ob die Widerrufsbelehrung tats\u00e4chlich eine Telefonnummer enthalten muss, aufgrund der zahlreich vorhandenen weiteren Gr\u00fcnde, die zur Aufhebung der Entscheidung f\u00fchren mussten, nicht Stellung genommen hat. Sobald dies in der ersten, oben genannten Sache geschieht, werden wir hier dar\u00fcber berichten. (la)<\/p>\n

(Bild: \u00a9 Marius Graf \u2013 Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Im September 2014 hatten wir von einer einstweiligen Verf\u00fcgung des Landgerichts Gie\u00dfen berichtet (LG Gie\u00dfen, Beschluss v. 12.8.2014, Az. 2 O 311\/14), mit der das Gericht der Ansicht des Landgerichts Bochum beipflichtete, nach der in der neuen Widerrufsbelehrung 2014 auch eine Telefonnummer bereitgehalten werden muss. Damals hatten wir unserer Mandantschaft geraten, die einstweilige Verf\u00fcgung anzugreifen. […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":22931,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,15],"tags":[203,2452,2789,2804],"class_list":["post-22847","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-widerrufsbelehrung","tag-einstweilige-verfuegung","tag-telefonnummer","tag-landgericht-giessen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22847","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22847"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22847\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22931"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22847"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22847"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22847"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}