{"id":22770,"date":"2014-11-27T07:06:00","date_gmt":"2014-11-27T06:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22770"},"modified":"2017-04-07T10:35:26","modified_gmt":"2017-04-07T09:35:26","slug":"gesehen-geknipst-gekauft-neue-funktion-der-zalando-shopping-app-scannt-gesehene-kleidungsstuecke-und-bietet-prompt-aehnliche-kleidungsstuecke-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gesehen-geknipst-gekauft-neue-funktion-der-zalando-shopping-app-scannt-gesehene-kleidungsstuecke-und-bietet-prompt-aehnliche-kleidungsstuecke-an\/","title":{"rendered":"Gesehen, geknipst, gekauft: Neue Funktion der Zalando Shopping-App scannt gesehene Kleidungsst\u00fccke und bietet prompt \u00e4hnliche Kleidungsst\u00fccke an"},"content":{"rendered":"

\"smartwoman\"Was im Hinblick auf Musikst\u00fccke schon l\u00e4ngst etwa \u00fcber die Musikerkennungs-App Schazam m\u00f6glich ist, soll jetzt auch f\u00fcr Kleidungsst\u00fccke kein Problem mehr sein: Ganz zuf\u00e4llig sieht man ein Kleidungsst\u00fcck das gef\u00e4llt, das ohnehin omnipr\u00e4sente Smartphone wird gez\u00fcckt, schnell wird ein Foto geschossen und schon zeigt die App des Online Schuh- und Klamottenh\u00e4ndlers vergleichbare Kleidungsst\u00fccke an.<\/p>\n

Damit die Zalando-App das Objekt der Begierde scannen und vergleichbare St\u00fccke anbieten kann, fotografiert der Nutzer das gesehene Kleidungsst\u00fcck also, ordnet es einem Geschlecht und einer Kategorie \u2013 so etwa Jeans, Pullover oder Jacken \u2013 zu. Im Anschluss sucht die App nach vergleichbarerer Kleidung. Nat\u00fcrlich im Produktkatalog von zalando.de.<\/p>\n

Pfiffig? \u2013 nun ja. Unserer Meinung nach birgt die neue Funktion der Zalando-App vor allem so manches rechtliche Risiko. Knipst der Nutzer ein an einer Schaufensterpuppe dekoriertes Kleidungsst\u00fcck, um es dann bequem per Mausklick im Internet zu bestellen, so ist dies vielleicht \u201enur\u201c f\u00fcr den Einzelhandel \u00e4rgerlich.<\/p>\n

Vor allem problematisch ist es aber unserer Ansicht nach, dass die Funktion der App auch und gerade dann ins Spiel kommen soll, wenn ein Nutzer ein Kleidungsst\u00fcck an einem angezogenen, lebendigen \u201eObjekt\u201c sieht und begehrt. Wird das f\u00fcr den erfolgenden Scan der App obligatorische Foto geknipst, so knipst der Nutzer der App mal eben ein Bild einer wom\u00f6glich v\u00f6llig fremden Person, obwohl die Person dies vielleicht nicht m\u00f6chte oder es gar nicht bemerkt.<\/p>\n

Schon das heimliche Anfertigen eines Bildnisses ohne Einwilligung kann das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzen<\/strong><\/p>\n

Das in den \u00a7\u00a7 22<\/a>, 23<\/a> des Kunsturhebergesetzes verankerte Recht am eigenen Bild verbietet zwar ausdr\u00fccklich nur das \u201eVerbreiten\u201c und das \u201e\u00f6ffentliche zur Schau stellen\u201c eines Bildnisses ohne die Einwilligung einer Person. Dennoch kann bereits die Anfertigung von Fotografien von Personen eine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Abgebildeten darstellen, sofern sie ohne dessen Einwilligung erfolgt und spezielle Rechtfertigungsgr\u00fcnde nicht ersichtlich sind.<\/p>\n

Knipst man also einfach drauf los, ohne eine Einwilligung in das Anfertigen der Fotografie, wird es schwierig. Denn auch spezielle Rechtfertigungsgr\u00fcnde werden wohl nicht ersichtlich sein. So besteht an einer Person, welche man wegen eines Kleidungsst\u00fcckes ablichtet schlechthin kein zeitgeschichtliches Interesse. Auch an dem Sachzusammenhang, in welchem sie aufgenommen wurde, kommt das Bestehen eines \u00f6ffentlichen Interesses nicht in Betracht. So wird man also mit einer heimlichen oder gar ungewollten Aufnahme einer Person das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Person verletzen, die gerade zuf\u00e4llig das Kleidungsst\u00fcck tr\u00e4gt, an dem man Gefallen gefunden hat.<\/p>\n

Und genau so sollte es unseres Erachtens auch sein. Eine nicht angenommene Rechtswidrigkeit einer solchen heimlichen Anfertigung von Fotografien w\u00fcrde zu einem Fehlen der M\u00f6glichkeit der Kontrolle \u00fcber etwaige folgende Verbreitungen der gegen den Willen des Abgebildeten hergestellten Bilder f\u00fchren und damit zu einer unzumutbaren Belastung der Pers\u00f6nlichkeit. Dies gilt umso mehr im digitalen Zeitalter in welchem wir uns befinden.<\/p>\n

Nicht nur rechtlich problematisch sondern auch in der Praxis untauglich?<\/strong><\/p>\n

Die App ist noch in der Testphase, derzeit probieren Nutzer der iOS-Version die Funktion, bald ist es auch mit Android m\u00f6glich. Schon in den ersten Wochen nach der Einf\u00fchrung sollen mehrere Tausend Suchl\u00e4ufe verzeichnet worden sein.<\/p>\n

Doch wird sich die App wirklich durchsetzen k\u00f6nnen? Kommt es wirklich so h\u00e4ufig vor, dass man \u00fcber die Stra\u00dfe l\u00e4uft und jemanden sieht, der das eine, wahnsinnig sch\u00f6ne Kleidungsst\u00fcck tr\u00e4gt, nach welchem man schon ewig sucht? Und selbst wenn: Bis man das Smartphone aus der Tasche geholt hat, es entsperrt hat, die Zalando-App offen hat und dann auch noch 3G-Empfang hat, kann es gut sein, dass es zu sp\u00e4t f\u00fcr das erforderliche Foto ist. Ist es dann mal nicht zu sp\u00e4t, so sollte man die Person, welche das Objekt der Begierde tr\u00e4gt fragen, ob man sie denn ablichten darf. Und k\u00f6nnte man \u2013 wenn man schon mal fragt – nicht ohnehin einfach fragen, wo die Person denn das Objekt der Begierde her hat?<\/p>\n

Es bleibt abzuwarten, wie sich die App entwickelt, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in praktischer Hinsicht. (he)<\/p>\n

(Bild:\u00a0\u00a9 Kirill Kedrinski<\/span> <\/span> <\/span> \u2013 Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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