{"id":22651,"date":"2014-11-17T06:45:09","date_gmt":"2014-11-17T05:45:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22651"},"modified":"2017-04-25T11:07:46","modified_gmt":"2017-04-25T10:07:46","slug":"die-kohl-protokolle-klappe-die-naechste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-kohl-protokolle-klappe-die-naechste\/","title":{"rendered":"Die Kohl-Protokolle: Klappe, die n\u00e4chste!"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 15px\" title=\"Viele denken bei dem Foto an Obst\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2015\/07\/birne.jpg\" alt=\"Viele denken bei dem Foto an Obst\" \/>Zun\u00e4chst f\u00fchrte Heribert Schwan als vorgesehener Biograf viele Interviews mit Helmut Kohl. Dann kam es zum Zerw\u00fcrfnis zwischen den beiden. Im Anschluss ver\u00f6ffentlichte Heribert Schwan gegen den ausdr\u00fccklichen Willen von Helmut Kohl sein Buch mit dem Titel &#8220;Verm\u00e4chtnis \u2013 Die Kohl-Protokolle&#8221;. Der zitierte Altbundeskanzler versuchte j\u00fcngst vergeblich die Verbreitung des gesamten Buchs <a title=\"LTO-Beitrag zum vorherigen Verfahren\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/olg-koeln-kohl-schwan-tonband-aufnahmen-beschwerde-zurueckgenommen\/\" target=\"_blank\">gerichtlich zu unterbinden<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\">In einem weiteren Verfahren vor einer anderen Zivilkammer des Landgerichts K\u00f6ln richtete sich der Unterlassungsantrag von Helmut Kohl dann konkretisiert gegen die Verbreitung von insgesamt 115 Zitaten aus dem Buch von Heribert Schwan.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong>Aktuelles Urteil des Landgerichts K\u00f6ln<\/strong><\/p>\n<p>Gestern hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts K\u00f6ln das Verfahren erstinstanzlich entschieden und Helmut Kohl \u00fcberwiegend Recht gegeben (LG K\u00f6ln, Urt. v. 13.11.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14%20O%20315\/14\" title=\"LG K&ouml;ln, 13.11.2014 - 14 O 315\/14: Altkanzler pr&uuml;ft Klage: Verlag liefert umstrittenes Kohl-Buc...\">14 O 315\/14<\/a>). Ein Gro\u00dfteil der ver\u00f6ffentlichten Kohl-Zitate darf nicht mehr verwendet oder ver\u00f6ffentlicht werden. Das Buch muss dementsprechend zuk\u00fcnftig in entsprechend geschw\u00e4rzter Form verkauft werden, ansonsten droht ein Ordnungsgeld in H\u00f6he von bis zu 250.000,00 \u20ac. Die vor der Entscheidung bereits ungeschw\u00e4rzt gedruckten und in den Handel gelangten B\u00fccher sind von dem Unterlassungstenor zun\u00e4chst nicht betroffen, jedoch m\u00fcssen die E-Book-Ausgaben des Buchs ab sofort in entsprechend gek\u00fcrzter Form verkauft werden. Der Anwalt von Helmut Kohl k\u00fcndigte zudem bereits eine Schadensersatz- bzw. Geldentsch\u00e4digungsklage an, indem er mitteilte, dass das Buch den Verfahrensgegnern noch &#8220;sehr, sehr teuer zu stehen kommen&#8221; werde. Eine diesbez\u00fcgliche Klage wird dann auch die bereits ungeschw\u00e4rzt in den Handel gelangten Exemplare zum Gegenstand haben.<\/p>\n<p><strong>Differenzierte Pr\u00fcfung des Landgerichts K\u00f6ln<\/strong><\/p>\n<p>Die Verfahrensgegner im aktuell entschiedenen Verfahren waren neben Heribert Schwan auch sein Co-Autor Tilman Jens sowie der f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung verantwortliche Random House-Verlag. Das Landgericht K\u00f6ln hat in Bezug auf die verschiedenen Gegner differenziert geurteilt. Gegen den Autor selbst besteht nach Ansicht des Landgerichts K\u00f6ln bereits ein Unterlassungsanspruch, weil die Auslegung des Inhalts eines zwischen Kohl und Schwan bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses eine Geheimhaltunsabrede ergebe.<\/p>\n<p>In der in presserechtlichen Verfahren immer vorzunehmenden Abw\u00e4gung zwischen den widerstreitenden Rechten der Parteien, tritt durch diese konkludent getroffene Vereinbarung das auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5<\/a> Grundgesetz gest\u00fctzte Recht auf Ver\u00f6ffentlichung der Zitate gegen\u00fcber dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Helmut Kohl zur\u00fcck. Nach Ansicht des Gerichts war die Ver\u00f6ffentlichung der angegriffenen Zitate damit ein &#8220;rechtswidrigen Versto\u00df gegen die Vertraulichkeit&#8221;, weil dar\u00fcber, was aus den Gespr\u00e4chen ver\u00f6ffentlicht werden durfte, ausschlie\u00dflich der Altbundeskanzler habe entscheiden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Da zwischen Heribert Schwan und dem Co-Autor sowie dem Verlag eine Geheimhaltungsabrede weder explizit noch konkludent vereinbart wurde, mussten die K\u00f6lner Richter hier einen anderen Pr\u00fcfungsma\u00dfstab ansetzen. Dementsprechend fiel das Verbot gegen\u00fcber diesen Verfahrensgegnern nicht so umfassend aus, einige Zitate konnten nach Ansicht der Kammer gegen\u00fcber dem Co-Autor und dem Verlag nicht untersagt werden, weil in der vorzunehmenden Abw\u00e4gung ohne vertragliche Einschr\u00e4nkung zum Teil das Interesse der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber dem Geheimhaltungsinteresse von Helmut Kohl des Gerichts \u00fcberwiege.<\/p>\n<p><strong>Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem Helmut Kohl bereits <a title=\"LTO-Beitrag zum Herausgabeverfahren vor dem OLG K\u00f6ln\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/olg-koeln-urteil-6u2014-helmut-kohl-tonbaender-ghostwriter-memoiren\/\" target=\"_blank\">die Herausgabe der Originalb\u00e4nder der dem Buch zugrundeliegenden Tonbandaufnahmen eingeklagt hatte<\/a> und diese Episode der Auseinandersetzung zwischen Kohl und Schwan <a title=\"LTO-Beitrag zur eingelegten Revision\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/olg-koeln-6u2014-tonbaender-kohl-revision\/\" target=\"_blank\">nach eingelegter Revision durch Schwan demn\u00e4chst vom Bundesgerichtshof entschieden werden wird<\/a>, versucht der Altbundeskanzler zudem auch <a title=\"LTO-Beitrag zum weiteren Geltendmachung von Herausgabeanspr\u00fcchen\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/kohl-schwan-klage-herausgabe-kopien-einstweilige-verfuegung-unterlassung-lg-koeln\/\" target=\"_blank\">die Herausgabe aller Abschriften und Kopien der Tonb\u00e4nder gerichtlich durchzusetzen<\/a>. Aktuell hat nunmehr auch Verlag Berufung gegen das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln vom 13.11.2014 Tag eingelegt. Die Entschlossenheit beider Parteien, ihre Interessen offensichtlich an allen Fronten bis zur letzten Instanz durchzufechten, macht deutlich, dass die letzte Klappe dieser Auseinadersetzung noch lange nicht gefallen ist. (ha)<\/p>\n<p>(Bild:\u00a0\u00a9\u00a0Tim UR \u2013 Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zun\u00e4chst f\u00fchrte Heribert Schwan als vorgesehener Biograf viele Interviews mit Helmut Kohl. Dann kam es zum Zerw\u00fcrfnis zwischen den beiden. Im Anschluss ver\u00f6ffentlichte Heribert Schwan gegen den ausdr\u00fccklichen Willen von Helmut Kohl sein Buch mit dem Titel &#8220;Verm\u00e4chtnis \u2013 Die Kohl-Protokolle&#8221;. Der zitierte Altbundeskanzler versuchte j\u00fcngst vergeblich die Verbreitung des gesamten Buchs gerichtlich zu unterbinden. 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