{"id":2253,"date":"2010-11-30T13:48:04","date_gmt":"2010-11-30T11:48:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2253"},"modified":"2010-11-30T13:48:04","modified_gmt":"2010-11-30T11:48:04","slug":"die-buttonlosung-nach-%c2%a7-312-e-bgb-die-richter-finden-sie-gut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-buttonlosung-nach-%c2%a7-312-e-bgb-die-richter-finden-sie-gut\/","title":{"rendered":"Die Buttonl\u00f6sung nach \u00a7 312 e BGB \u2013 Die Richter finden sie gut"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Der <a href=\"http:\/\/www.bmj.de\/files\/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8\/4737\/RefE_Buttonloesung.pdf\" target=\"_blank\">Referentenentwurf<\/a> zum Gesetz zur \u00c4nderung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr traf nicht nur beim Deutschen Richterbund auf Zustimmung. In der <a href=\"http:\/\/www.drb.de\/cms\/index.php?id=680\" target=\"_blank\">Stellungnahme des Richterbundes Nr. 47\/10<\/a> wurde hervorgehoben, dass in der Gerichtspraxis sp\u00fcrbar ist,<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>\u201edass in einer Vielzahl von F\u00e4llen unseri\u00f6se Unternehmer versuchen, unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften Forderungen gegen Verbraucher aus dem elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr abzuleiten. \u00dcberraschende Klauseln &#8211; etwa zur Kostenpflichtigkeit oder der Laufzeit eines Vertrages -, das \u00dcbergehen der Minderj\u00e4hrigkeit des Verbrauchers oder die bewusste Verschleierung der Entgeltlichkeit oder der H\u00f6he des Entgelts sind keine Seltenheit.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Nach Ansicht des Richterbundes sei der Schutz der Verbraucher in derartigen F\u00e4llen nicht ausreichend durch das bereits im BGB verankerte Widerrufsrecht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312 e BGB<\/a> abgedeckt. Abhilfe soll der neue Absatz 2 zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312 e BGB<\/a> schaffen. Nach dem derzeitigen Entwurf w\u00fcrde dieser insbesondere erneut die Pflicht in Bezug auf den Umgang mit Preisangaben regeln. So lautet der <a href=\"http:\/\/www.bmj.de\/files\/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8\/4737\/RefE_Buttonloesung.pdf\" target=\"_blank\">Entwurf<\/a> zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312 e Abs. 2 BGB<\/a>:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>\u201eBei einem Vertrag im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, hat der Unternehmer <\/em><\/p>\n<p><em>1. den Verbraucher vor Abgabe von dessen Bestellung durch einen hervorgehobenen<br \/>\nund deutlich gestalteten Hinweis zu unterrichten \u00fcber<\/em><\/p>\n<p><em>a) den vom Unternehmer bestimmten Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung<br \/>\neinschlie\u00dflich aller damit verbundenen Preisbestandteile, oder,<\/em><\/p>\n<p><em>wenn von ihm kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage,<br \/>\ndie dem Verbraucher eine \u00dcberpr\u00fcfung des Preises<br \/>\nerm\u00f6glicht,<\/em><\/p>\n<p><em>b) die gegebenenfalls anfallenden Liefer- oder Versandkosten und<\/em><\/p>\n<p><em>c) die Mindestlaufzeit und eine automatische Verl\u00e4ngerung des Vertrags, wenn<br \/>\ndieser eine dauernde oder regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Leistung zum Inhalt<br \/>\nhat, sowie<\/em><\/p>\n<p><em>2. den Bestellvorgang so zu gestalten, dass der Verbraucher eine Bestellung erst<br \/>\nabgeben kann, nachdem er best\u00e4tigt hat, den Hinweis gem\u00e4\u00df Nummer 1 zur<br \/>\nKenntnis genommen zu haben.<\/em><\/p>\n<p><em>Ein Vertrag, der nicht unter Beachtung der Nummern 1 und 2 geschlossen wird, ist<br \/>\nnichtig.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Ob diese Neuregelung allerdings notwendig ist, um einen besseren Schutz f\u00fcr die Verbraucher zu erm\u00f6glichen, darf bezweifelt werden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zum Einen werden die Unternehmen und deren Gesch\u00e4ftsmodelle vor denen der Verbraucher gesch\u00fctzt werden soll, sich nicht davon abhalten lassen, weiterhin Ihre Gewinne durch undurchsichtige Gestaltungen der Internetseiten zu erzielen. Hiervor kann auch die Button-Regelung nicht sch\u00fctzen. Andererseits bestehen schon jetzt Schutzvorschriften f\u00fcr den Verbraucher. So zielt die Preisangabenverordnung (PAngV) auf eine klare und aussagekr\u00e4ftige Gestaltung der Preise ab. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Art. 246<\/a> \u00a7 1 EGBGB regelt besondere Informationspflichten f\u00fcr Fernabsatzvertr\u00e4ge mit Verbrauchern. Diese Vorschriften haben auch bislang nicht dazu gef\u00fchrt, dass sich unseri\u00f6se Unternehmen dadurch verpflichtet f\u00fchlten, Verbraucher ausreichend aufzukl\u00e4ren. Denn die Umgehung der gesetzlichen Vorschriften ist gerade das Gesch\u00e4ftsmodell der Unternehmen. Zum Anderen wird durch die Neueinf\u00fchrung eine Gefahr f\u00fcr seri\u00f6se UnternehmerInnen geschaffen. Sollten diese ihre Internetauftritte nicht schnell genug an die Neuregelungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312 e BGB<\/a> anpassen, besteht hier eine erhebliche Gefahr f\u00fcr Abmahnungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Sinnhaftigkeit der Neueinf\u00fchrung darf nach alldem bezweifelt werden. Schon jetzt k\u00f6nnten durch eine engagierte Aufkl\u00e4rung zu Gunsten der Verbraucher die Gesch\u00e4ftsmodelle der unseri\u00f6sen Unternehmer zerrieben werden. So kann ein Vertrag widerrufen oder wegen arglistiger T\u00e4uschung angefochten werden. Ebenso kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Gerichte in Zukunft allein durch die Neueinf\u00fchrung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312 e BGB<\/a> entlastet werden, oder sich klarer Sachverhalte zu Gunsten der Verbraucher ergeben. Denn in jedem Fall wird die Neueinf\u00fchrung zu einer Mehrbelastung der Gerichte in Punkto wettbewerbsrechtlicher Verletzungen f\u00fchren, sollten die Unternehmen nicht alle umfassend ihre Konzepte anpassen. Zu dieser drohenden Folge \u00e4u\u00dferte sich der Deutsche Richterbund in der oben zitierten Stellungnahme nicht. Belastet werden damit aus hiesiger Sicht die Betreiber der seri\u00f6sen Vertriebs- und Verkaufsseiten im Internet. (cs)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Referentenentwurf zum Gesetz zur \u00c4nderung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr traf nicht nur beim Deutschen Richterbund auf Zustimmung. 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