{"id":22374,"date":"2014-09-23T13:50:25","date_gmt":"2014-09-23T12:50:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22374"},"modified":"2017-04-07T10:39:43","modified_gmt":"2017-04-07T09:39:43","slug":"fanpage-betreiber-auf-facebook-sind-nicht-fuer-die-erhobenen-daten-verantwortlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/fanpage-betreiber-auf-facebook-sind-nicht-fuer-die-erhobenen-daten-verantwortlich\/","title":{"rendered":"Fanpage-Betreiber auf facebook sind nicht f\u00fcr die erhobenen Daten verantwortlich"},"content":{"rendered":"

<\/p>\n

\"findusonfacebook\"<\/a>Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 4. September 2014 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist.<\/p>\n

Da allein Facebook die Daten verarbeitet hat der einzelne Betreiber keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook.<\/p>\n

Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 09. Oktober 2013 best\u00e4tigt<\/strong><\/p>\n

Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Untersagungsanordnung des Unabh\u00e4ngigen Landeszentrums f\u00fcr Datenschutz (ULD) gegen\u00fcber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH Ende 2011. Danach sollte die Betreiberin die Fanpage auf Facebook komplett deaktivieren. Nach Auffassung des ULD veranlasse das Unternehmen durch das Bereitstellen einer Fanpage, dass Facebook aus den dabei anfallenden Nutzungsdaten Nutzungsprofile der Fanpagenutzer erstelle. Dadurch bestimme die Kl\u00e4gerin gemeinsam mit Facebook den Zweck und die wesentlichen Mittel der Datenverarbeitung, wodurch sie eine datenschutzrechtliche Verantwortung trage.<\/p>\n

Die Fanpage-Betreiberin entgegnete, dass sie nicht verantwortliche Stellung f\u00fcr die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes sei. Dieser Auffassung haben sich zun\u00e4chst das Verwaltungsgericht und jetzt auch das Oberverwaltungsgericht angeschlossen. Eine datenschutzrechtliche (Mit-) Verantwortlichkeit der Kl\u00e4gerin f\u00fcr die mit der Er\u00f6ffnung einer Fanpage ausgel\u00f6sten Vorg\u00e4nge der Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern der Fanpage durch Facebook zu verneinen.<\/p>\n

Allerdings waren offenbar auch verfahrensrechtliche Aspekte f\u00fcr die Aufhebung der Verf\u00fcgungsanordnung mit ausschlaggebend. Die Entscheidungsgr\u00fcnde liegen noch nicht vor, in der Pressemitteilung des OVG Schleswig<\/a> hei\u00dft es hierzu:<\/p>\n

\n

“Seine Anordnung Ende 2011 gegen\u00fcber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH<\/abbr>, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren, hatte das ULD mit datenschutzrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen von Facebook – insbesondere einer fehlenden Widerspruchsm\u00f6glichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen – begr\u00fcndet. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war diese Anordnung des ULD auch bereits deshalb rechtswidrig, weil vor einer Untersagungsverf\u00fcgung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten ist, in dem zun\u00e4chst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verh\u00e4ngt werden muss. Eine rechtlich grunds\u00e4tzlich denkbare Ausnahmesituation hiervon lag nicht vor.”<\/p>\n<\/blockquote>\n

Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung die Revision gegen das Urteil (Az<\/abbr>.: 4 LB 20\/13<\/a>) zugelassen. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde eingelegt werden.<\/p>\n

Erfreuliches Urteil f\u00fcr Fanpage-Betreiber\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n

Das Urteil ist aus Sicht der Fanpage-Betreiber zu begr\u00fc\u00dfen. Die Versendung von Anordnungen und Bu\u00dfgeldbescheiden durch das ULD war damals auf heftige Kritik gesto\u00dfen. Denn tats\u00e4chlich d\u00fcrfte der Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss darauf haben, welche Daten Facebook erhebt und verarbeitet. Vielmehr nutzt der einzelne Fanpage-Betreiber ein bestehendes System, welches bekannterma\u00dfen intransparent und f\u00fcr den technischen Laien im Einzelfall schwer zu durchblicken sein d\u00fcrfte. Dies gilt umso mehr, als dass f\u00fcr die Datenverarbeitung auf Facebook irisches Datenschutzrecht zur Anwendung kommt. (wir berichteten<\/a>). (th)<\/p>\n

<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 4. September 2014 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist. Da allein Facebook die Daten verarbeitet hat der einzelne Betreiber keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Urteil des […]<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":22386,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,8],"tags":[21,142],"class_list":["post-22374","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-datenschutzrecht","tag-facebook","tag-datenschutz"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22374","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22374"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22374\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22386"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22374"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22374"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22374"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}