{"id":22366,"date":"2014-09-18T10:04:45","date_gmt":"2014-09-18T09:04:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22366"},"modified":"2017-04-07T10:40:00","modified_gmt":"2017-04-07T09:40:00","slug":"kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-5-die-toten-hosen-und-wir-sind-helden-hitmusik-fuer-den-wahlkampf-der-npd-und-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-5-die-toten-hosen-und-wir-sind-helden-hitmusik-fuer-den-wahlkampf-der-npd-und-an\/","title":{"rendered":"Kanzleialltag aus Sicht unserer juristischen Praktikantin \u2013 Folge 3: Die \u201eToten Hosen\u201c und \u201eWir sind Helden\u201c\u2013 Hitmusik f\u00fcr den Wahlkampf der NPD und anderer Parteien?"},"content":{"rendered":"

\"gegennpd\"\u201eGekommen, um zu bleiben\u201c \u2013 schallte es noch vor kurzer Zeit aus den Lautsprechern der NPD. Auf ihren Wahlkampfveranstaltungen in Th\u00fcringen spielte die Partei den Song der eher linksalternativen Band \u201eWir sind Helden\u201c ab, um \u201e<\/em>ganz gezielt die Leute davon \u00fcberzeugen, dass wir einfach wie sie sind\u201c<\/em>, erkl\u00e4rte der Landesvorsitzende der NPD Th\u00fcringen. Die Musiker selbst waren von der NPD und dieser Aktion alles andere als \u00fcberzeugt. Am 1. September erwirkten \u201eWir sind Helden\u201c beim Landgericht Erfurt eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Nutzung ihres Songs bei Wahlkampfveranstaltungen der NPD in Th\u00fcringen. Falls die NPD das Lied trotzdem erneut \u00f6ffentlich abspielen sollte, droht ihr nun vorl\u00e4ufig eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro oder die Ordnungshaft ihres Landesvorsitzenden. Au\u00dferdem solle die NPD die Kosten des Verfahrens tragen. Und nicht nur \u201eWir sind Helden\u201c sind gegen das Abspielen ihrer Musik durch die NPD. Auch Musiker wie Helene Fischer und die Band \u201eH\u00f6hner\u201c wehren sich gegen die Verwendung ihrer Lieder durch die NPD \u2013 Rechtsanwalt Haberkamm berichtete<\/a>.<\/p>\n

Musiker verbieten der NPD, ihre Lieder im Wahlkampf abzuspielen. Was daran so besonders sei? Gerade weil es sich um die NPD handelt, m\u00f6chte man meinen, scheint der Fall klar.<\/p>\n

Doch so klar ist der Fall wohl doch nicht. Das Landgericht Erfurt entschied am 5. September n\u00e4mlich, dass die NPD nun doch weiterhin den Song \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer \u00f6ffentlich abspielen darf. Der Antrag der Musikerin, die genau das verbieten lassen wollte, wurde zur\u00fcckgewiesen. Die NPD k\u00fcndigte nun an, auch gegen den Antrag von \u201eWir sind Helden\u201c vorzugehen. Auch hier ist der Ausgang ungewiss.<\/p>\n

Wie geht es weiter? Auf der Suche nach einer Antwort sto\u00dfe ich auf einen \u00e4hnlichen Fall aus dem vergangenen Jahr. Vielleicht gibt der einen Hinweis darauf, was aus den aktuellen Antr\u00e4gen der Bands \u201eWir sind Helden\u201c und die \u201eH\u00f6hner\u201c werden k\u00f6nnte. Denn dass Parteien im Wahlkampf mit Musik f\u00fcr Stimmung sorgen wollen, ist nicht neu. Im vergangenen Bundestagswahlkampf 2013 spielten auch die SPD und die CDU Musik ab, zum Beispiel den Song \u201eTage wie diese\u201c von den \u201eToten Hosen\u201c. Zur gro\u00dfen Ver\u00e4rgerung der \u201eToten Hosen\u201c, die auf ihrer Webseite so reagierte:<\/p>\n

\u201e<\/em>Wir empfinden es aber als unanst\u00e4ndig und unkorrekt, dass unsere Musik auf politischen Wahlkampfveranstaltungen l\u00e4uft. Hier wird sie klar missbraucht und von Leuten vereinnahmt, die uns in keiner Weise nahe stehen. Die Gefahr, dass Menschen auf die Idee kommen k\u00f6nnen, dass es eine Verbindung zwischen der Band und den dort beworbenen Inhalten gibt, macht uns w\u00fctend.<\/em>\u201c <\/em>Die Band f\u00fcgt hinzu: \u201eDie Rechtslage ist leider so, dass wir dagegen nichts tun k\u00f6nnen.\u201c<\/em><\/p>\n

Aber Moment. Warum konnten \u201eWir sind Helden\u201c vor einigen Tagen das Abspielen ihrer Lieder immerhin vorl\u00e4ufig verhindern, die \u201eToten Hosen\u201c vor einem Jahr aber gar nicht?<\/p>\n

1. Warum konnten die \u201eToten Hosen\u201c das Abspielen ihrer Lieder im Wahlkampf nicht verbieten?<\/strong><\/p>\n

Um diese Frage zu beantworten, muss man die Aufgabe der GEMA und \u00a711<\/a> des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrG) n\u00e4her betrachten. Die Rechte f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung der Musikwerke der \u201eToten Hosen\u201c liegen bei der GEMA. Die GEMA, die Gesellschaft f\u00fcr musikalische Auff\u00fchrungs- und mechanische Vervielf\u00e4ltigungsrechte, ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie verwaltet die Verwertungsrechte von ihren Mitgliedern, also von Komponisten, Textdichtern, Verlegern und in diesem Fall von den \u201eToten Hosen\u201c. Das hei\u00dft unter anderem, dass sie jedem zahlenden Nutzer die Rechte f\u00fcr das betreffende Musikwerk einzur\u00e4umen hat, nach dem Prinzip \u201ewer zahlt, bekommt\u201c. So steht es in \u00a711<\/a> des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrG):<\/p>\n

\u00a7 11\u00a0UrhWahrG<\/em><\/p>\n

Abschlu\u00dfzwang <\/em><\/p>\n

(1) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzur\u00e4umen.<\/em><\/p>\n

Die GEMA ist also verpflichtet, die von ihr wahrgenommenen Rechte jedem Nutzer einzur\u00e4umen, solange der f\u00fcr die Nutzung zahlt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem politischen Lager der Nutzer stammt. Und ob ein Urheber damit einverstanden ist, dass seine Musik von diesem Nutzer gespielt wird, beachtet die GEMA nicht. Das hei\u00dft: Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen auch Parteien den Song \u201eTage wie diese\u201d auf ihren Veranstaltungen spielen. Deshalb konnten die \u201eToten Hosen\u201c sich zwar davon distanzieren und darauf hinweisen, dass sie nichts mit der Partei zu tun haben. Juristisch konnten sie allerdings nicht gegen die Verwendung ihrer Musik vorgehen.<\/p>\n

2. Was ist bei \u201eWir sind Helden\u201c anders als bei den \u201eToten Hosen\u201c?<\/strong><\/p>\n

Warum konnten im Gegensatz dazu \u201eWir sind Helden\u201c zumindest vorl\u00e4ufig das \u00f6ffentliche Abspielen ihrer Lieder durch die NPD verbieten?<\/p>\n

Hier kommen die Rechte des Urhebers, des Sch\u00f6pfers des Werkes, an sich ins Spiel. Wie erw\u00e4hnt, regelt die GEMA die Verwertungsrechte eines Musikwerks. Sie ist also f\u00fcr die wirtschaftliche Seite verantwortlich, n\u00e4mlich daf\u00fcr, dass der Nutzer bezahlt, wenn er ein Musikwerk verwendet. Auch bei den \u201eToten Hosen\u201c hat sich die GEMA darum gek\u00fcmmert, dass die SPD und CDU f\u00fcr das Abspielen von \u201eTage wie diese\u201c entsprechend bezahlten. Ob die \u201eToten Hosen\u201c selbst mit dem Abspielen einverstanden waren, spielte keine Rolle. Doch unabh\u00e4ngig von dieser wirtschaftlichen Seite der Nutzung, den Verwertungsrechten, k\u00f6nnen sich die Urheber wie die \u201eToten Hosen\u201c oder \u201eWir sind Helden\u201c auf ein ganz besonderes Recht berufen: Ihr Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong>. Dazu geh\u00f6rt auch das:<\/p>\n

\u00a7 12 UrhG<\/a>
\nVer\u00f6ffentlichungsrecht<\/em><\/strong><\/p>\n

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu ver\u00f6ffentlichen ist.<\/em><\/p>\n

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes \u00f6ffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung ver\u00f6ffentlicht ist.<\/em><\/p>\n

Wenn man diese Zeilen beim Wort nimmt, h\u00e4tten die \u201eToten Hosen\u201c doch juristisch gegen die CDU und SPD vorgehen k\u00f6nnen, oder? Schlie\u00dflich waren die \u201eToten Hosen\u201c ganz klar dagegen, dass ihre Musik im Wahlkampf abgespielt wird. Dazu schreibt Rechtsanwalt Haberkamm:<\/p>\n

\u201eDas dem Urheber in \u00a7 <\/em>12<\/em><\/a> Abs. 1 UrhG als Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht gew\u00e4hrte Ausschlie\u00dflichkeitsrecht, \u00fcber das \u201cOb\u201d und das \u201cWie\u201d einer Ver\u00f6ffentlichung zu bestimmen, besteht immer nur in Bezug auf die erste Ver\u00f6ffentlichung. Sobald eine Band also einer ersten Ver\u00f6ffentlichung zugestimmt hat, ist das Ver\u00f6ffentlichungsrecht aus \u00a7 12 UrhG<\/a> verbraucht und die Band kann sich zumindest nicht mehr auf Grundlage von \u00a7 <\/em>12<\/em><\/a> UrhG gegen unautorisierte Ver\u00f6ffentlichungen wehren.\u201c<\/em><\/p>\n

Sowohl \u201eTage wie diese\u201c als auch \u201eGekommen, um zu bleiben\u201c, wurden bereits lange vor ihrer Verwendung durch politische Parteien erstmals ver\u00f6ffentlicht. Die Bands k\u00f6nnen also nicht aufgrund von \u00a7 12 den Parteien die Verwendung ihrer Lieder verbieten. Doch es gibt noch andere Rechte innerhalb des Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechts, auf welche sich das Vorgehen gegen die Verwendung der Lieder durch politische Parteien st\u00fctzen l\u00e4sst:<\/p>\n

\u00a7 14 UrhG<\/a>
\nEntstellung des Werkes<\/em><\/strong><\/p>\n

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeintr\u00e4chtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder pers\u00f6nlichen Interessen am Werk zu gef\u00e4hrden.<\/em><\/p>\n

Der Urheber des Werkes darf also eine Nutzung seines Werkes verbieten, wenn eine von diesen beiden Situationen vorliegt: Entweder eine \u201eEntstellung\u201c oder eine \u201eandere Beeintr\u00e4chtigung seines Werkes\u201c.<\/p>\n

Was aber ist die \u201eEntstellung\u201c eines Werkes? Im Gesetzestext steht keine genauere Definition. Als \u201eEingriff in die Werkssubstanz\u201c wird \u201eEntstellung\u201c in der Fachliteratur definiert, also wenn das urspr\u00fcngliche Werk ver\u00e4ndert wurde. In beiden uns vorliegenden F\u00e4llen wurden die Musikwerke nicht ver\u00e4ndert, sie wurden nicht \u201eentstellt\u201c.<\/p>\n

Wie sieht es mit der \u201eanderen Beeintr\u00e4chtigung\u201c aus? Auch wenn kein \u201eEingriff in die Werkssubstanz\u201c stattgefunden hat \u2013 wie bei den \u201eToten Hosen\u201c und \u201eWir sind Helden\u201c, kann ein Werk durch indirekte Eingriffe \u201ebeeintr\u00e4chtigt\u201c werden. Das passiert, wenn der sogenannte \u201eGesamteindruck\u201c des Werkes beeintr\u00e4chtigt wird. Aber wann das wiederum zutrifft, ist nicht festgelegt. Ver\u00e4ndert zum Beispiel das Abspielen eines Musikst\u00fcckes durch die NPD den Gesamteindruck? Hier scheint allein der Richter zu entscheiden. Laut Urheberrechtsgesetzkommentar \u201eFromme\/Nordemann\u201c liegt auch dann eine\u201eBeeintr\u00e4chtigung des Gesamteindrucks\u201c vor, wenn das Werk in einen unpassenden Zusammenhang gestellt wird:<\/p>\n

\u201eEine andere Beeintr\u00e4chtigung kann auch dann vorliegen, wenn die urspr\u00fcngliche Fassung des Werks unber\u00fchrt bleibt, dieses aber in einen Zusammenhang gestellt wird, der geeignet ist, die berechtigten geistigen und pers\u00f6nlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gef\u00e4hrden.\u201c <\/em><\/p>\n

Wann kann das passieren? Zum Beispiel, wenn mehrere rechtlich selbst\u00e4ndige Werken verbunden werden. So sah das OLG Frankfurt 1995 eine Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung im Fall \u201eSpringtoifel\u201c. Ein Song der Musikgruppe war auf einer Schallplatte ver\u00f6ffentlicht worden, auf der ansonsten nur Lieder von Gruppen aus der neofaschistischen Szene zu h\u00f6ren waren. Das Gericht entschied, dass \u201eSpringtoifel\u201c auf diese Weise zu Unrecht in das Umfeld dieser Szene ger\u00fcckt wurde. Die pers\u00f6nlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk waren damit verletzt worden.<\/p>\n

In unseren vorliegenden F\u00e4llen k\u00f6nnte der Eindruck entstehen, dass die Urheber \u2013 die \u201eToten Hosen\u201c oder \u201eWir sind Helden\u201c – bewusst den Wahlkampf unterst\u00fctzen, oder die politischen Ansichten der Partei teilen k\u00f6nnten. Ob dieser m\u00f6gliche Eindruck als \u201eBeeintr\u00e4chtigung\u201c gilt, entscheidet jedoch allein der Richter.<\/p>\n

Die Band \u201eWir sind Helden\u201c ist f\u00fcr ihre linksalternative Einstellung bekannt. Doch wurde ihr Song im Wahlkampf von einer Partei abgespielt, deren politische Einstellung weit von der Einstellung der Band entfernt ist. Diese Tatsache w\u00fcrde f\u00fcr eine \u201eBeeintr\u00e4chtigung\u201c im Sinne des \u00a7 14 UrhG<\/a> sprechen.<\/p>\n

Der Song der \u201eToten Hosen\u201c wurde zwar ebenfalls ungefragt von Parteien im Wahlkampf abgespielt. Allerdings stehen diese Parteien bekanntlich nicht f\u00fcr einen extrem rechtsradikalen Kurs. Nur so ist zu erkl\u00e4ren, dass das Abspielen von \u201eTage wie diese\u201c durch die CDU und SPD \u2013 wohl nicht als \u201eBeeintr\u00e4chtigung der pers\u00f6nlichen und geistigen Interessen\u201c der \u201eToten Hosen\u201c h\u00e4tte bewertet werden k\u00f6nnen. Die \u201eToten Hosen\u201c h\u00e4tten den Parteien deswegen nicht das Abspielen ihrer Musik verbieten k\u00f6nnen. \u00dcbrigens versicherte Andrea Nahles auf Facebook, in Zukunft den Wunsch der \u201eToten Hosen\u201c zu respektieren:<\/p>\n

\u201eLiebe Tote Hosen, wir haben in der Tat bei ein paar Veranstaltungen St\u00fccke von euch gespielt. Nicht, weil wir euch instrumentalisieren wollten, sondern weil wir eure Musik toll finden. (…) Aber nat\u00fcrlich respektieren wir euren Wunsch und werden in Zukunft keines eurer St\u00fccke bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen mehr spielen. Privat h\u00f6re ich aber weiter eure Musik<\/em>\u201c<\/em><\/p>\n

Nehmen wir nun an, dass im Falle von \u201eWir sind Helden\u201c tats\u00e4chlich eine \u201eandere Beeintr\u00e4chtigung\u201c vorliegt. Das w\u00fcrde noch immer nicht gen\u00fcgen, um der NPD endg\u00fcltig das \u00f6ffentliche Abspielen von \u201eGekommen, um zu bleiben\u201c zu verbieten. Denn daf\u00fcr m\u00fcsste diese \u201eandere Beeintr\u00e4chtigung\u201c geeignet sein, die \u201eberechtigten geistigen oder pers\u00f6nlichen Interessen (des Urhebers) am Werk zu gef\u00e4hrden\u201c. Die Betonung liegt dabei auf \u201eberechtigten\u201c Interessen. Die Interessen sollten also nicht nur eine Empfindlichkeit des Urhebers sein, sondern auch aus der Sicht von anderen Urhebern nachvollziehbar sein. Als Ma\u00dfstab k\u00f6nnte gelten, \u201eob jeder andere vern\u00fcnftige Urheber den Eingriff als zur Gef\u00e4hrdung geeignet angesehen h\u00e4tte (objektiv)\u201c<\/em>, steht im Urheberrechtsgesetzkommentar \u201eFromm\/Nordemann\u201c.<\/p>\n

Im n\u00e4chsten Schritt m\u00fcsste das Gericht abw\u00e4gen zwischen dem Interesse des Urhebers und dem Interesse des Nutzers. Daf\u00fcr nimmt das Gericht Kriterien wie beispielweise die sch\u00f6pferische Eigenart, den Gebrauchszweck und die Intensit\u00e4t des Eingriffs unter die Lupe. Allerdings m\u00fcssen diese Kriterien in jedem Einzelfall neu gepr\u00fcft werden. Dieses liegt allein im Ermessen des Richters. In unserem Fall steht das sogenannte Integrit\u00e4tsinteresse von \u201eWir sind Helden\u201c dem Verwertungsinteresse der NPD gegen\u00fcber (\u201eWir wollen eben mit dieser Musik auch ganz gezielt die Leute davon \u00fcberzeugen, dass wir einfach wie sie sind\u201c<\/em>).<\/p>\n

Wenn das Landgericht Erfurt eine \u201eandere Beeintr\u00e4chtigung\u201c durch die NPD sieht und die Interessensabw\u00e4gung zu Gunsten von \u201eWir sind Helden\u201c ausf\u00e4llt, dann h\u00e4tten \u201eWir sind Helden\u201c das Recht, der NPD das Abspielen ihrer Musik zu verbieten. Wie das Gericht entscheiden wird, ist nicht sicher.<\/p>\n

3. Wie stehen die Chancen f\u00fcr \u201eWir sind Helden\u201c?<\/strong><\/p>\n

\u201eGekommen, um zu bleiben\u201c sei auf Wahlkampfveranstaltungen lediglich als \u201ePausenf\u00fcller\u201c verwendet worden, so die NPD. Demnach habe der Song nicht als Wahlkampfmittel f\u00fcr die Partei gedient. Dies k\u00f6nnte das Argument entkr\u00e4ften, dass eine Beeintr\u00e4chtigung des Werkes vorliege. Auch eine Sprecherin der GEMA sagte in einem Interview, dass eine Urheberverletzung erst dann entstehe, \u201ewenn <\/em>Musik zielgerichtet als Erkennungsmelodie beim Wahlkampf benutzt wird.\u201c <\/em>L\u00e4uft sie aber nur als Hintergrundmusik, dann \u201ewird man kaum annehmen k\u00f6nnen, dass das Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt wird\u201c<\/em>. Das LG Erfurt wies beispielsweise den Antrag von Helene Fischer zur\u00fcck, weil es die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der S\u00e4ngerin nicht in dem Umfang beeintr\u00e4chtigt sah, der ein Verbot gerechtfertigt h\u00e4tte.<\/p>\n

Doch im Fall von \u201eWir sind Helden\u201c k\u00f6nnte das Gericht an das Zitat des NPD-Landesvorsitzenden in Th\u00fcringen erinnern, in dem die Absicht der Partei zu erkennen ist: \u201eWir wollen eben mit dieser Musik auch ganz gezielt die Leute davon \u00fcberzeugen, dass wir einfach wie sie sind.\u201c<\/em><\/p>\n

Aber inwiefern das Gericht tats\u00e4chlich eine \u201eBeeintr\u00e4chtigung\u201c sieht, die zum Verbot vom Abspielen des Songs \u201eGekommen, um zu bleiben\u201c durch die NPD f\u00fchren k\u00f6nnte, ist abzuwarten. Es bleibt spannend. (he)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

\u201eGekommen, um zu bleiben\u201c \u2013 schallte es noch vor kurzer Zeit aus den Lautsprechern der NPD. Auf ihren Wahlkampfveranstaltungen in Th\u00fcringen spielte die Partei den Song der eher linksalternativen Band \u201eWir sind Helden\u201c ab, um \u201eganz gezielt die Leute davon \u00fcberzeugen, dass wir einfach wie sie sind\u201c, erkl\u00e4rte der Landesvorsitzende der NPD Th\u00fcringen. Die Musiker […]<\/p>\n","protected":false},"author":24,"featured_media":22297,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13,5],"tags":[3012,12,406,2801,2802,2803],"class_list":["post-22366","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht","tag-personlichkeitsrecht","tag-npd","tag-wir-sind-helden","tag-wahlkampf","tag-urheberpersoenlichkeitsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22366","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/24"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22366"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22366\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22297"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22366"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22366"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22366"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}