{"id":22366,"date":"2014-09-18T10:04:45","date_gmt":"2014-09-18T09:04:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22366"},"modified":"2017-04-07T10:40:00","modified_gmt":"2017-04-07T09:40:00","slug":"kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-5-die-toten-hosen-und-wir-sind-helden-hitmusik-fuer-den-wahlkampf-der-npd-und-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kanzleialltag-aus-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-5-die-toten-hosen-und-wir-sind-helden-hitmusik-fuer-den-wahlkampf-der-npd-und-an\/","title":{"rendered":"Kanzleialltag aus Sicht unserer juristischen Praktikantin \u2013 Folge 3: Die \u201eToten Hosen\u201c und \u201eWir sind Helden\u201c\u2013 Hitmusik f\u00fcr den Wahlkampf der NPD und anderer Parteien?"},"content":{"rendered":"
Musiker verbieten der NPD, ihre Lieder im Wahlkampf abzuspielen. Was daran so besonders sei? Gerade weil es sich um die NPD handelt, m\u00f6chte man meinen, scheint der Fall klar.<\/p>\n Doch so klar ist der Fall wohl doch nicht. Das Landgericht Erfurt entschied am 5. September n\u00e4mlich, dass die NPD nun doch weiterhin den Song \u201eAtemlos\u201c von Helene Fischer \u00f6ffentlich abspielen darf. Der Antrag der Musikerin, die genau das verbieten lassen wollte, wurde zur\u00fcckgewiesen. Die NPD k\u00fcndigte nun an, auch gegen den Antrag von \u201eWir sind Helden\u201c vorzugehen. Auch hier ist der Ausgang ungewiss.<\/p>\n Wie geht es weiter? Auf der Suche nach einer Antwort sto\u00dfe ich auf einen \u00e4hnlichen Fall aus dem vergangenen Jahr. Vielleicht gibt der einen Hinweis darauf, was aus den aktuellen Antr\u00e4gen der Bands \u201eWir sind Helden\u201c und die \u201eH\u00f6hner\u201c werden k\u00f6nnte. Denn dass Parteien im Wahlkampf mit Musik f\u00fcr Stimmung sorgen wollen, ist nicht neu. Im vergangenen Bundestagswahlkampf 2013 spielten auch die SPD und die CDU Musik ab, zum Beispiel den Song \u201eTage wie diese\u201c von den \u201eToten Hosen\u201c. Zur gro\u00dfen Ver\u00e4rgerung der \u201eToten Hosen\u201c, die auf ihrer Webseite so reagierte:<\/p>\n \u201e<\/em>Wir empfinden es aber als unanst\u00e4ndig und unkorrekt, dass unsere Musik auf politischen Wahlkampfveranstaltungen l\u00e4uft. Hier wird sie klar missbraucht und von Leuten vereinnahmt, die uns in keiner Weise nahe stehen. Die Gefahr, dass Menschen auf die Idee kommen k\u00f6nnen, dass es eine Verbindung zwischen der Band und den dort beworbenen Inhalten gibt, macht uns w\u00fctend.<\/em>\u201c <\/em>Die Band f\u00fcgt hinzu: \u201eDie Rechtslage ist leider so, dass wir dagegen nichts tun k\u00f6nnen.\u201c<\/em><\/p>\n Aber Moment. Warum konnten \u201eWir sind Helden\u201c vor einigen Tagen das Abspielen ihrer Lieder immerhin vorl\u00e4ufig verhindern, die \u201eToten Hosen\u201c vor einem Jahr aber gar nicht?<\/p>\n 1. Warum konnten die \u201eToten Hosen\u201c das Abspielen ihrer Lieder im Wahlkampf nicht verbieten?<\/strong><\/p>\n Um diese Frage zu beantworten, muss man die Aufgabe der GEMA und \u00a711<\/a> des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrG) n\u00e4her betrachten. Die Rechte f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung der Musikwerke der \u201eToten Hosen\u201c liegen bei der GEMA. Die GEMA, die Gesellschaft f\u00fcr musikalische Auff\u00fchrungs- und mechanische Vervielf\u00e4ltigungsrechte, ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie verwaltet die Verwertungsrechte von ihren Mitgliedern, also von Komponisten, Textdichtern, Verlegern und in diesem Fall von den \u201eToten Hosen\u201c. Das hei\u00dft unter anderem, dass sie jedem zahlenden Nutzer die Rechte f\u00fcr das betreffende Musikwerk einzur\u00e4umen hat, nach dem Prinzip \u201ewer zahlt, bekommt\u201c. So steht es in \u00a711<\/a> des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrG):<\/p>\n \u00a7 11\u00a0UrhWahrG<\/em><\/p>\n Abschlu\u00dfzwang <\/em><\/p>\n (1) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzur\u00e4umen.<\/em><\/p>\n Die GEMA ist also verpflichtet, die von ihr wahrgenommenen Rechte jedem Nutzer einzur\u00e4umen, solange der f\u00fcr die Nutzung zahlt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem politischen Lager der Nutzer stammt. Und ob ein Urheber damit einverstanden ist, dass seine Musik von diesem Nutzer gespielt wird, beachtet die GEMA nicht. Das hei\u00dft: Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen auch Parteien den Song \u201eTage wie diese\u201d auf ihren Veranstaltungen spielen. Deshalb konnten die \u201eToten Hosen\u201c sich zwar davon distanzieren und darauf hinweisen, dass sie nichts mit der Partei zu tun haben. Juristisch konnten sie allerdings nicht gegen die Verwendung ihrer Musik vorgehen.<\/p>\n 2. Was ist bei \u201eWir sind Helden\u201c anders als bei den \u201eToten Hosen\u201c?<\/strong><\/p>\n Warum konnten im Gegensatz dazu \u201eWir sind Helden\u201c zumindest vorl\u00e4ufig das \u00f6ffentliche Abspielen ihrer Lieder durch die NPD verbieten?<\/p>\n Hier kommen die Rechte des Urhebers, des Sch\u00f6pfers des Werkes, an sich ins Spiel. Wie erw\u00e4hnt, regelt die GEMA die Verwertungsrechte eines Musikwerks. Sie ist also f\u00fcr die wirtschaftliche Seite verantwortlich, n\u00e4mlich daf\u00fcr, dass der Nutzer bezahlt, wenn er ein Musikwerk verwendet. Auch bei den \u201eToten Hosen\u201c hat sich die GEMA darum gek\u00fcmmert, dass die SPD und CDU f\u00fcr das Abspielen von \u201eTage wie diese\u201c entsprechend bezahlten. Ob die \u201eToten Hosen\u201c selbst mit dem Abspielen einverstanden waren, spielte keine Rolle. Doch unabh\u00e4ngig von dieser wirtschaftlichen Seite der Nutzung, den Verwertungsrechten, k\u00f6nnen sich die Urheber wie die \u201eToten Hosen\u201c oder \u201eWir sind Helden\u201c auf ein ganz besonderes Recht berufen: Ihr Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong>. Dazu geh\u00f6rt auch das:<\/p>\n \u00a7 12 UrhG<\/a> (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu ver\u00f6ffentlichen ist.<\/em><\/p>\n (2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes \u00f6ffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung ver\u00f6ffentlicht ist.<\/em><\/p>\n Wenn man diese Zeilen beim Wort nimmt, h\u00e4tten die \u201eToten Hosen\u201c doch juristisch gegen die CDU und SPD vorgehen k\u00f6nnen, oder? Schlie\u00dflich waren die \u201eToten Hosen\u201c ganz klar dagegen, dass ihre Musik im Wahlkampf abgespielt wird. Dazu schreibt Rechtsanwalt Haberkamm:<\/p>\n \u201eDas dem Urheber in \u00a7 <\/em>12<\/em><\/a> Abs. 1 UrhG als Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht gew\u00e4hrte Ausschlie\u00dflichkeitsrecht, \u00fcber das \u201cOb\u201d und das \u201cWie\u201d einer Ver\u00f6ffentlichung zu bestimmen, besteht immer nur in Bezug auf die erste Ver\u00f6ffentlichung. Sobald eine Band also einer ersten Ver\u00f6ffentlichung zugestimmt hat, ist das Ver\u00f6ffentlichungsrecht aus \u00a7 12 UrhG<\/a> verbraucht und die Band kann sich zumindest nicht mehr auf Grundlage von \u00a7 <\/em>12<\/em><\/a> UrhG gegen unautorisierte Ver\u00f6ffentlichungen wehren.\u201c<\/em><\/p>\n Sowohl \u201eTage wie diese\u201c als auch \u201eGekommen, um zu bleiben\u201c, wurden bereits lange vor ihrer Verwendung durch politische Parteien erstmals ver\u00f6ffentlicht. Die Bands k\u00f6nnen also nicht aufgrund von \u00a7 12 den Parteien die Verwendung ihrer Lieder verbieten. Doch es gibt noch andere Rechte innerhalb des Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechts, auf welche sich das Vorgehen gegen die Verwendung der Lieder durch politische Parteien st\u00fctzen l\u00e4sst:<\/p>\n
\u201eGekommen, um zu bleiben\u201c \u2013 schallte es noch vor kurzer Zeit aus den Lautsprechern der NPD. Auf ihren Wahlkampfveranstaltungen in Th\u00fcringen spielte die Partei den Song der eher linksalternativen Band \u201eWir sind Helden\u201c ab, um \u201e<\/em>ganz gezielt die Leute davon \u00fcberzeugen, dass wir einfach wie sie sind\u201c<\/em>, erkl\u00e4rte der Landesvorsitzende der NPD Th\u00fcringen. Die Musiker selbst waren von der NPD und dieser Aktion alles andere als \u00fcberzeugt. Am 1. September erwirkten \u201eWir sind Helden\u201c beim Landgericht Erfurt eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Nutzung ihres Songs bei Wahlkampfveranstaltungen der NPD in Th\u00fcringen. Falls die NPD das Lied trotzdem erneut \u00f6ffentlich abspielen sollte, droht ihr nun vorl\u00e4ufig eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro oder die Ordnungshaft ihres Landesvorsitzenden. Au\u00dferdem solle die NPD die Kosten des Verfahrens tragen. Und nicht nur \u201eWir sind Helden\u201c sind gegen das Abspielen ihrer Musik durch die NPD. Auch Musiker wie Helene Fischer und die Band \u201eH\u00f6hner\u201c wehren sich gegen die Verwendung ihrer Lieder durch die NPD \u2013 Rechtsanwalt Haberkamm berichtete<\/a>.<\/p>\n
\nVer\u00f6ffentlichungsrecht<\/em><\/strong><\/p>\n