{"id":22308,"date":"2014-09-10T07:23:28","date_gmt":"2014-09-10T06:23:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22308"},"modified":"2017-10-03T02:17:15","modified_gmt":"2017-10-03T01:17:15","slug":"mangelhaft-fuer-ritter-sport-voll-nuss-nicht-gerechtfertigt-stiftung-warentest-verliert-auch-vor-dem-olg-muenchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/mangelhaft-fuer-ritter-sport-voll-nuss-nicht-gerechtfertigt-stiftung-warentest-verliert-auch-vor-dem-olg-muenchen\/","title":{"rendered":"&quot;Mangelhaft&quot; f\u00fcr Ritter Sport Voll-Nuss nicht gerechtfertigt: Stiftung Warentest verliert auch vor dem OLG M\u00fcnchen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_34984\" aria-describedby=\"caption-attachment-34984\" style=\"width: 396px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-34984 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/h\u00fcrde.jpg\" alt=\"\" width=\"396\" height=\"250\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/h\u00fcrde.jpg 396w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/h\u00fcrde-90x57.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 396px) 100vw, 396px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-34984\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 sainthorant daniel\/shutterstock.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Am gestrigen Dienstag, den 9.9.2014 hat das OLG M\u00fcnchen (OLG M\u00fcnchen, Urt. v. 09.09.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20U%20516\/14\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 09.09.2014 - 18 U 516\/14: Unterlassungsanspr&uuml;che des Herstellers einer Nussschokol...\">18 U 516\/14<\/a>) die Berufung von Stiftung Warentest gegen ein Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen (LG M\u00fcnchen I, Urteil v. 13.01.2014 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9%20O%2025477\/13\" title=\"9 O 25477\/13 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">9 O 25477\/13<\/a>) zur\u00fcckgewiesen, mit dem der Stiftung verboten worden war, die Schokolade &#8220;Voll-Nuss&#8221; mit \u201cmangelhaft\u201d zu bewerten. <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/olg-muenchen-urteil-18-u-516-14-ritter-sport-stiftung-warentest-vollmilch-nuss-vanillearoma\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das berichtet die Legal Tribune Online<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Stiftung Warentest hatte Ende 2013 Nussschokolade getestet und dabei <a href=\"http:\/\/www.test.de\/Nussschokolade-Jede-dritte-ist-gut-4633543-0\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">26 Produkte unter die Lupe genommen<\/a>. Unter den getesteten Schokoladen war auch die der Sorte \u201cVoll-Nuss\u201d von Ritter Sport. Obwohl die Schokolade geschmacklich oder gesundheitlich nicht beanstandet wurde, bem\u00e4ngelten die Pr\u00fcfer, dass bei der Verarbeitung ein chemisch hergestellte Inhaltsstoff, n\u00e4mlich Piperonal zum Einsatz gekommen sei und vergaben das Qualit\u00e4tsurteil \u201cmangelhaft\u201d. Piperonal komme zwar grunds\u00e4tzlich auch in der Natur vor, werde aber in der Regel chemisch hergestellt. Die Deklaration des Produktes damit, dass ausschlie\u00dflich nat\u00fcrliche Aromen eingesetzt w\u00fcrden, sei daher unzutreffend und irref\u00fchrend. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/ritter-sport-will-gegen-die-bewertung-mangelhaft-von-stiftung-warentest-rechtlich-vorgehen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Ritter Sport hatte auf diese Meldung am gleichen Tag <a href=\"http:\/\/www.ritter-sport.de\/#\/de_DE\/press\/article\/presse_stellungnahme\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">reagiert<\/a> und die Vorw\u00fcrfe zur\u00fcckgewiesen. Es liege eine aktuelle Garantieerkl\u00e4rung seitens der Lieferantin, der SymRise AG vor, die best\u00e4tige, dass das gelieferte Aroma, welches in der Ritter Sport Voll-Nuss zum Einsatz komme, ausschlie\u00dflich nat\u00fcrlichen Ursprungs sei, wie auch ausschlie\u00dflich auf nat\u00fcrlichem Wege gewonnen werde.<\/p>\n<h3><strong>Das LG M\u00fcnchen verbot das &#8220;mangelhaft&#8221; per einstweiliger Verf\u00fcgung<\/strong><\/h3>\n<p>Das Landgericht M\u00fcnchen konnte von Ritter Sport davon \u00fcberzeugt werden, dass die Feststellungen von Stiftung Warentest falsch sind und hat die antragsgem\u00e4\u00df zun\u00e4chst ohne Anh\u00f6rung des Gegners erlassene einstweilige Verf\u00fcgung nach m\u00fcndlicher Verhandlung per Urteil best\u00e4tigt (<abbr title=\"Landgericht M\u00fcnchen I\">LG M\u00fcnchen I<\/abbr>, Urteil v. 13.01.2014 \u2013 <a title=\"9 O 25477\/13 (2 zugeordnete Entscheidungen)\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9%20O%2025477\/13\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">9 O 25477\/13<\/a>). Die Entscheidung ist \u00fcberaus lesenswert, da sie sich mit den Argumenten beider Seiten umfassend und sorgf\u00e4ltig auseinandersetzt.<\/p>\n<h3><strong>Das OLG M\u00fcnchen best\u00e4tigt die erstinstanzliche Entscheidung<\/strong><\/h3>\n<p>Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Landgerichts nun am 9.9.2014 best\u00e4tigt. im Rahmen der m\u00fcndlichen Verhandlung betonte die Vorsitzende des OLG-Senats, dass es f\u00fcr die Entscheidung nicht darauf ankomme, ob das streitgegenst\u00e4ndliche Aroma Piperonal tats\u00e4chlich chemisch hergestellt oder auf nat\u00fcrlichem Wege gewonnen worden sei. (Am Rande: der Hinweis bei LTO, dass das Oberlandesgericht die Revision zum BGH nicht zugelassen habe, ist irref\u00fchrend. In einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren ist das Oberlandesgericht immer letzte Instanz.)<\/p>\n<p>Entscheidend\u00a0 sei vielmehr die Frage, wie die Stiftung Warentest die Verbraucher \u00fcber ihre Testmethode informiere. Der Testbericht erwecke bei vielen Lesern den Eindruck, dass die Warentester das k\u00fcnstliche Vanillearoma Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport chemisch nachgewiesen h\u00e4tten. Diese Behauptung sei aber nicht richtig, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe.<\/p>\n<h3><strong>Verbraucher vertrauen den Tests der Stiftung<br \/>\n<\/strong><\/h3>\n<p>Was auf den ersten Blick wie Haarspalterei anmuten mag, ist vor dem Hintergrund der Bedeutung, die Verbraucher den Testergebnissen der Stiftung Warentest beimessen, nur folgerichtig. So wies die Vorsitzende des OLG-Senat explizit darauf hin, dass die Stiftung Warentest vor diesem Hintergrund ihre Worte besonders sorgsam w\u00e4hlen und die Behauptung, dass ein bestimmter Inhaltsstoffe nachgewiesen worden sei, auch tats\u00e4chlich zutreffen m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Das Wort der Stiftung hat Gewicht. Der Chef von Ritter Sport Alfred Ritter teilte bei <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/unternehmen\/ritter-sport-greift-stiftung-warentest-wegen-streit-ueber-schokolade-an-a-972891.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SPON<\/a> mit, dass er aufgrund des im Streits mit Stiftung Warentest sogar um das \u00dcberleben des Unternehmens gebangt habe. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/das-mangelhaft-der-stiftung-warentest-hatte-offenbar-schwere-folgen-fuer-ritter-sport\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<h3><strong>Ausblick<\/strong><\/h3>\n<p>Unsere Kanzlei besch\u00e4ftigt sich mittlerweile mit mehreren \u00e4hnlichen F\u00e4llen gegen die Stiftung Warentest. Wir k\u00f6nnen daher aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich bei der nunmehr obergerichtlich best\u00e4tigten fehlerhaften Bewertung eines Produkts, in diesem Falle zu Lasten von Ritter Sport, nicht um einen Einzelfall handelt. Es mehren sich Tests und Testergebnisse, in denen die Stiftung Warentest ihrem (egal ob berechtigt oder unberechtigt erworbenen) Ruf, die betreffenden Produkte unvoreingenommen und vor allem anhand von nachvollziehbaren sachlichen Kriterien zu pr\u00fcfen, nicht mehr gerecht wird.<\/p>\n<p>Das mag teilweise daran liegen, dass man \u00fcber die Zeit bei der Stiftung Warentest eine gewisse \u00dcberheblichkeit bzw. Arroganz entwickelt hat und die Tests schlicht und einfach nicht mehr sorgf\u00e4ltig genug durchf\u00fchrt. Andererseits k\u00f6nnte es auch sein, dass die Stiftung Warentest der ihr gestellten Aufgabe alleine aufgrund der schieren F\u00fclle an unterschiedlichen Produkten, die f\u00fcr Verbraucher getestet und empfohlen werden sollen, nicht mehr gewachsen ist.<\/p>\n<p>Dies liegt insbesondere nahe, wenn man die Geschichte der Stiftung Warentest betrachtet. Diese wurde in den sechziger Jahren im Rahmen eines staatlichen Auftrags ins Leben gerufen, um eine damals noch \u00fcberschaubare Anzahl von verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einfachen Waren und Dienstleistungen f\u00fcr Verbraucher zu testen. Testobjekte in der ersten Ausgabe 1966 waren zum Beispiel N\u00e4hmaschinen und Handr\u00fchrer.<\/p>\n<p>Heutzutage erhebt sich die Stiftung Warentest als Expertin \u00fcber nahezu alle auf dem Markt erh\u00e4ltlichen Waren und Dienstleistungen, angefangen vom Handr\u00fchrer \u00fcber (mit zahlreichen Schutzvorschriften belegten) Kinderspielzeug, die (mittlerweile computergesteuerte) Waschmaschine bis hin zu komplizierten Finanzprodukten f\u00fcr alle m\u00f6glichen Zwecke. Es liegt auf der Hand, dass es f\u00fcr eine einzige Organisation schwierig bis fast unm\u00f6glich ist, f\u00fcr diese unz\u00e4hligen unterschiedlichen und mittlerweile \u00fcberaus komplexen Produkte und Dienstleistungen zu treffende sachliche Kriterien aufzustellen, nach denen sinnvolle Verbraucherempfehlungen abgegeben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Man darf daher durchaus gespannt sein, wie sich das Schicksal der Stiftung Warentest weiter entwickelt und ob diese auch in Zukunft so Bestand haben wird. Sobald die von uns betreuten F\u00e4lle einer Entscheidung zugef\u00fchrt sind, werden wir hier weiter berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am gestrigen Dienstag, den 9.9.2014 hat das OLG M\u00fcnchen (OLG M\u00fcnchen, Urt. v. 09.09.2014, Az. 18 U 516\/14) die Berufung von Stiftung Warentest gegen ein Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen (LG M\u00fcnchen I, Urteil v. 13.01.2014 \u2013 9 O 25477\/13) zur\u00fcckgewiesen, mit dem der Stiftung verboten worden war, die Schokolade &#8220;Voll-Nuss&#8221; mit \u201cmangelhaft\u201d zu bewerten. 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