{"id":22273,"date":"2014-09-03T06:53:05","date_gmt":"2014-09-03T05:53:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22273"},"modified":"2017-04-07T10:40:38","modified_gmt":"2017-04-07T09:40:38","slug":"landgericht-frankfurt-stoppt-umstrittene-fahrdienste-uber-und-uber-pop","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/landgericht-frankfurt-stoppt-umstrittene-fahrdienste-uber-und-uber-pop\/","title":{"rendered":"Landgericht Frankfurt stoppt umstrittene Fahrdienste Uber und Uber POP"},"content":{"rendered":"
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Das Landgericht Frankfurt hat die rasante Fahrt des Taxi-Konkurrenten Uber im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren – zumindest vorerst – gestoppt.<\/p>\n
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft f\u00fcr Taxizentralen eG hat als Antragstellerin im Eilverfahren ein Verbot erwirkt, wonach es Uber ab sofort bundesweit untersagt ist, Bef\u00f6rderungsw\u00fcnsche von Fahrg\u00e4sten \u00fcber Apps an Fahrer zu vermitteln, die nicht im Besitz einer speziellen Genehmigung nach dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz sind.<\/p>\n
Eine Ausnahme von dem Verbot gilt nur dann, wenn das verlangte Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht \u00fcberschreitet. Uber hatte offenbar bereits eine b\u00f6se Vorahnung und hinterlegte beim Landgericht Frankfurt eine Schutzschrift. Erfolglos.<\/p>\n
Kritik an \u201eShare Economy\u201c<\/strong><\/p>\n Diensteanbieter wie Uber und AirBnB sehen sich als Pioniere einer neuen, nachhaltigeren Gesellschaftsordnung, in der alle alles teilen. Hierzu z\u00e4hlen auch Carsharing Unternehmen und die Mitfahrzentrale. Im Kern ist allen gemein, dass die Gesellschaft insgesamt weniger Ressourcen verbraucht und somit zur Nachhaltigkeit beitr\u00e4gt. Doch anders als Carsharing und Mitfahrzentrale stehen Uber und AirBnB in st\u00e4ndiger Kritik.<\/p>\n Genauso wie AirBnB proklamiert Uber die liberale Marktideologie \u201eje weniger Regeln, desto besser\u201c. Die Preise werden allein durch Angebot und Nachfrage geregelt. Ein Vorwurf an Uber geht dahin, dass das Modell zu einem ungleichberechtigten Zugang zu Mobilit\u00e4t f\u00fchre. Preise steigen z.B. schlechtem Wetter an. Das herk\u00f6mmliche Taxi hat feste Tarife. Uber kann daher g\u00fcnstiger, aber auch wesentlich teurer sein. Auch Sicherheitsrisiken sowie schlechte Bedingungen f\u00fcr die Fahrer sind immer wieder Thema der Kritik, da die Fahrer auf eigene Rechnung arbeiten, in vielen L\u00e4ndern ohne Versicherungsschutz und die \u00fcblichen Lizenzen. In Berlin und Hamburg hatten die Beh\u00f6rden schon entsprechende Verbote erlassen. Anders als der aktuelle Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Beschluss vom 25.08.2014, Az.: 2-03 O 329\/14<\/a>)<\/strong> galten diese Verbote jedoch nur auf kommunaler Ebene. Eine Reaktion von Uber auf das Verbot ist deshalb zu erwarten.<\/p>\n Wettbewerbsversto\u00df f\u00fchrt zu bundesweitem Verbot<\/strong><\/p>\n Sowohl die Antragstellerin als auch Uber bieten gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises an. Nach Auffassung des Gerichts f\u00fchre dies zu einem Wettbewerbsverh\u00e4ltnis. Das Verhalten von Uber sei nicht mit bestehenden Marktverhaltensregeln zu vereinbaren. Personenbef\u00f6rderungen d\u00fcrften nach dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz nur mit entsprechender Genehmigung angeboten und durchgef\u00fchrt werden. Uber vermittle diese Dienste jedoch an Personen, die keinen \u201eF\u00fchrerschein zur Fahrgastbef\u00f6rderung\u201c (auch \u201ePersonenbef\u00f6rderungsschein\u201c) besitzen. Auch wenn Uber nicht selbst die Bef\u00f6rderungsleistungen erbringe, hafte sie zumindest als Teilnehmerin an dem vom jeweiligen Fahrer begangenen Versto\u00df, da sie am berechneten Fahrpreis beteiligt sei. Uber berief sich in der Schutzschrift darauf, dass sie vor der Fahrt nur einen Entgeltvorschlag unterbreite und die Verg\u00fctung selbst nicht festsetze. Nach Auffassung des Landgerichts konnte dieser Vortrag Uber nicht von der Haftung befreien, da\u00a0 Uber bei Unterbreitung der Vorschl\u00e4ge alle Umst\u00e4nde f\u00fcr die Entgeltberechnung und damit der Versto\u00df gegen das Personenbef\u00f6rderungsgesetz bekannt sei. Die Vorschl\u00e4ge seien daher auf Rechtsverletzungen angelegt. Da Uber auf eine Abmahnung der Taxi Deutschland Servicegesellschaft keine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hat, sei auch die Wiederholungsgefahr gegeben. (th)<\/p>\n