{"id":22185,"date":"2014-08-18T08:00:48","date_gmt":"2014-08-18T07:00:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22185"},"modified":"2017-04-07T10:41:43","modified_gmt":"2017-04-07T09:41:43","slug":"olg-koeln-pixelio-bilder-muessen-keinen-urheberhinweis-im-bild-selbst-fuehren-die-korrektur-einer-fehlentscheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-koeln-pixelio-bilder-muessen-keinen-urheberhinweis-im-bild-selbst-fuehren-die-korrektur-einer-fehlentscheidung\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Pixelio-Bilder m\u00fcssen keinen Urheberhinweis im Bild selbst f\u00fchren \u2013 Die Korrektur einer Fehlentscheidung"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n
Einzelheiten k\u00f6nnen unserem Bericht “LG K\u00f6ln: Pixelio-Bilder m\u00fcssen Urheberhinweis im Bild selbst f\u00fchren \u2013 Eine Fehlentscheidung”<\/a> entnommen werden. Nicht nur wir hatten das Urteil damals – gelinde gesagt – mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und prophezeit, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein w\u00fcrde.<\/p>\n Der Kollege Plutte hatte f\u00fcr seine Mandantin Berufung zum OLG K\u00f6ln eingelegt. Am 15.8.2014 war m\u00fcndliche Verhandlung, die mit einer R\u00fccknahme des Verf\u00fcgungsantrags durch den Kl\u00e4ger endete.<\/p>\n
Im Februar 2014 hatten wir auf eine Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln (LG K\u00f6ln, Urteil v. 30.1.2014, Az. 14 O 427\/13<\/a>) hingewiesen, mit der ein Mandant des Kollegen Niklas Plutte verurteilt worden war, es zu unterlassen, ein bestimmtes Lichtbild unter einer bestimmten URL \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, ohne den Namen des Urhebers anzugeben.<\/p>\n