{"id":22042,"date":"2014-07-31T17:34:36","date_gmt":"2014-07-31T16:34:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=22042"},"modified":"2017-04-07T10:43:06","modified_gmt":"2017-04-07T09:43:06","slug":"corinna-schumachers-kampf-gegen-die-presse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/corinna-schumachers-kampf-gegen-die-presse\/","title":{"rendered":"Corinna Schumachers Kampf gegen die Presse"},"content":{"rendered":"
Auch die Magazine \u201eBunte\u201c, \u201eNeue Woche\u201c und \u201eSuper Illu\u201c, die vom Burda Verlag aufgelegt werden, berichteten nach Angaben der Online-Ausgabe der S\u00fcddeutschen Zeitung<\/a> von diesem Ereignis und machten dabei nicht davor halt, auch die Ehefrau des verungl\u00fcckten siebenfachen Weltmeisters ins Visier zu nehmen. In den verschiedenen Magazinbeitr\u00e4gen wird unter anderem Corinna Schumacher auf ihrem Weg am 03.01.2014 ins Krankenhaus in Grenoble gezeigt. Die Aufnahmen entstanden somit erst 5 Tage nach dem Unfall ihres Ehemannes. Neben der Abbildung befanden sich Kommentare, wie “Wird ihr Leben jemals wieder so gl\u00fccklich, wie es war?”. \u00dcber ihren Gesichtsausdruck wurde berichtet, er sei “eine Landschaft des\u00a0Kummers”.<\/p>\n Das Interesse von Corinna Schumacher am Schutz ihrer Privatssph\u00e4re \u00fcberwiegt das der \u00d6ffentlichkeit an einer Berichterstattung<\/strong><\/p>\n Corinna Schumacher machte ihre Anspr\u00fcche auf Unterlassung hinsichtlich der Verbreitung und des \u00f6ffentlichen zur Schaustellens der Fotografien gegen den Burda-Verlag gerichtlich gem. \u00a7\u00a7 823<\/a>, 1004 BGB<\/a> i.V.m. \u00a7 22 KUG<\/a> geltend. Das Gericht (LG M\u00fcnchen I, Urteil v. 16.07.2014, Az. 9 O 5966\/14<\/a>) stellte bei der Pr\u00fcfung des \u00a7 22 KUG<\/a> fest, dass eine Einwilligung von Corinna Schumacher in das Verbreiten und \u00f6ffentliche Zurschaustellen ihrer Person nicht dadurch erfolgt sei, dass sie unter Blitzlichtgewitter den Eingang des Krankenhauses passiert habe.<\/p>\n Das Gericht pr\u00fcfte sodann im Rahmen von \u00a7 23 KUG<\/a> die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des Eingriffs in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Corinna Schumacher. Nach dieser Norm d\u00fcrfen Bildnisse auch ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und zur Schau gestellt werden, wenn diese Zeitgeschichte abbilden. Zur Zeitgeschichte z\u00e4hlt das gesamte politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben. Dazu geh\u00f6ren alle Erscheinungen im Leben der Gegenwart, die von der \u00d6ffentlichkeit beachtet werden, bei (ihr) Aufmerksamkeit finden und Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind. Die Zeitgeschichte umfasst sowohl tagesaktuelles als auch historisches Geschehen, und zwar auf \u00fcberregionaler wie auch auf lokaler Ebene. Der Begriff der Zeitgeschichte ist vom Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit her zu bestimmen (Fricke Urheberrecht, Wandtke\/Bullinger, 3. Auflage 2009, \u00a7 23 KunstUrhG<\/a>, Rn. 3 und 4).<\/p>\n Das Gericht wog das Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit gegen das pers\u00f6nlichkeitsrechtliche Interesse von Corinna Schumacher ab.\u00a0 Zwar bestehe f\u00fcr den schweren Unfall ihres Ehemannes nat\u00fcrlich ein Interesse der \u00d6ffentlichkeit, doch \u00fcberwiege das “Schutzinteresse der Kl\u00e4gerin” an der Wahrung ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte. Das Gericht f\u00fchrte das Folgende aus:<\/p>\n “Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass das Bild die Kl\u00e4gerin nicht in einer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit ge\u00f6ffneten Situation, sondern in einem notwendig \u00f6ffentlichen, aber doch zutiefst einem privaten Zweck dienenden Geschehen zeigt.”<\/p><\/blockquote>\n Besonders schwer falle hierbei ins Gewicht, dass das streitgegsnt\u00e4ndliche Bild f\u00fcnf Tage nach dem Unfall aufgenommen worden und Corinna Schumacher ersichtlich von dem Schicksal ihres Mannes gezeichnet sei. Dies komme in den Aufnahmen “besonders deutlich zu plakativer\u00a0Geltung”. Das Gericht erkl\u00e4rte ausdr\u00fccklich, dass das Interesse zu Berichten auch ein “Unterhaltungsinteresse” sein k\u00f6nne und eine Niveaukontrolle insoweit nicht stattfinden d\u00fcrfe. Allerdings tr\u00fcgen die Fotos nicht wesentlich dazu bei, die Textberichterstattung mit Fakten zu unterlegen. Die Berichterstattung weise einen \u201evoyeuristischen Charakter ” auf.<\/p>\n Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n H\u00e4lt das Urteil einer zweiten Instanz stand?<\/strong><\/p>\n Ob die Entscheidung auch in zweiter Instanz Stand halten k\u00f6nnte, ist fraglich. Der Rechtsstreit erinnert an das Verfahren der Caroline Prinzessin von Hannover, Erbprinzessin von Monaco. Auch \u00fcber sie berichtete die Presse unter Verwendung zahlreicher Fotografien zu einer Zeit als ihr Ehemann ernsthaft erkrankt war.<\/p>\n Caroline f\u00fchrte damals ein Verfahren vor dem EGMR, weil ein Verlag Fotos von ihr ver\u00f6ffentlicht hatte. Der EGMR entschied jedoch, dass die Ver\u00f6ffentlichung der Fotografien nach \u00a7 23 KUG<\/a> zul\u00e4ssig war. (EGMR, Urteil v. 24.06.2004, Az. 59320\/00<\/a>). Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n Der relevante Unterschied d\u00fcrfte hier jedoch sein, dass Caroline von Hannover aufgrund ihrer royalen Herkunft von Geburt an ohne Zutun eine Person der Zeitgeschichte ist. Vorliegend wird es im Falle einer Berufung des Verlags erneut entscheidend darauf ankommen, inwieweit Corinna Schumacher \u00fcberwiegende sch\u00fctzenswerte Interessen an ihrer Privatsph\u00e4re hat.<\/p>\n Zus\u00e4tzlich dr\u00e4ngt sich die Frage auf, inwieweit sie selbst Person der Zeitgeschichte sein k\u00f6nnte. Das kann selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr solche Personen zutreffen, die durch ihr eigenes Verhalten das \u00f6ffentliche Interesse an ihrer Person geweckt haben. Dies kann bei Partnern von Prominenten u.a. dadurch geschehen, dass sie sich mit diesen bei \u00f6ffentlichen Anl\u00e4ssen zeigen und\u00a0 somit willentlich aus ihrer Privatsph\u00e4re raus bewegen. (jr)<\/p>\n (Bild: \u00a9 Tom Wang – Fotolia.com)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael Schumacher, k\u00e4mpft derzeit offenbar an mehreren Fronten. Das Interesse der Medien an ihrem Ehemann, der Anfang des Jahres bei einem Skiunfall verungl\u00fcckte und sich derzeit in der so genannten Aufwachphase laut dem Online-Portal Focus befinden soll, ist derzeit f\u00fcr die Presse von gro\u00dfem Interesse. 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