{"id":21989,"date":"2014-07-21T16:45:48","date_gmt":"2014-07-21T15:45:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21989"},"modified":"2017-04-07T10:43:58","modified_gmt":"2017-04-07T09:43:58","slug":"lg-bonn-nutzer-von-geschaeftlichen-e-mails-muessen-spam-ordner-taeglich-kontrollieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-bonn-nutzer-von-geschaeftlichen-e-mails-muessen-spam-ordner-taeglich-kontrollieren\/","title":{"rendered":"LG Bonn: Nutzer von gesch\u00e4ftlichen E-Mails m\u00fcssen Spam-Ordner t\u00e4glich kontrollieren"},"content":{"rendered":"
Der Rechtsanwalt hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass diese E-Mail in seinem Spam-Ordner gelandet sei und er sie dort erst nach einem Telefonat drei Tage sp\u00e4ter aufgefunden habe. Erst weitere drei Tage sp\u00e4ter leitete der Rechtsanwalt die E-Mail an seine Mandantin weiter. Nachdem der Vergleich nicht zustande kam, musste die Frau rund 285.000 \u20ac an die Gegenseite zahlen.<\/p>\n Das Landgericht lie\u00df die Verteidigung mit dem Spam-Ordner nicht gelten. Wer seine E-Mail-Adresse auf dem Briefkopf f\u00fchre, stelle sie auch als Kontaktm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung. Dann aber sei derjenige auch daf\u00fcr verantwortlich, dass die zugesandten E-Mails ihn auch erreichen.<\/p>\n “Bei der Unterhaltung eines gesch\u00e4ftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner t\u00e4glich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zur\u00fcckzuholen.”<\/p><\/blockquote>\n
Das Landgericht Bonn (LG Bonn, Urteil v. 10.1.2014, Az. 15 O 189\/13<\/a>) hat einen Rechtsanwalt zum Schadensersatz zur Zahlung von 90.000 \u20ac Schadenersatz an seine Mandantin verurteilt. Er hatte eine E-Mail des Gegners, in der es um Vergleichsverhandlungen ging, nicht rechtzeitig weitergeleitet, so dass diese scheiterten.<\/p>\n