{"id":21882,"date":"2014-07-06T23:42:35","date_gmt":"2014-07-06T22:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21882"},"modified":"2017-04-07T10:45:38","modified_gmt":"2017-04-07T09:45:38","slug":"kanzlei-lhr-greift-marke-fan-fest-der-fifa-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kanzlei-lhr-greift-marke-fan-fest-der-fifa-an\/","title":{"rendered":"Kanzlei LHR greift Marke \u201eFAN FEST\u201c der FIFA an"},"content":{"rendered":"[:de]\"fifalogo\"Die Medienrechtskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) aus K\u00f6ln hat am Dienstag, den 01.07.2014 beim Harmonisierungsamt in Alicante (HABM) einen L\u00f6schungsantrag gegen die Marke \u201eFAN FEST\u201c der FIFA gestellt.<\/p>\n

Die FIFA hat sich den Begriff \u201eFAN FEST\u201c bereits im Jahr 2007 als Gemeinschaftsmarke beim HABM eintragen lassen. Durch diese Monopolisierung hat die FIFA in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union das grunds\u00e4tzliche Recht,\u00a0 jedem Fan zu verbieten, den Begriff f\u00fcr das gemeinsame Schauen der WM-Spiele zu nutzen.<\/p>\n

Weil der Begriff zumindest in Deutschland rein beschreibend f\u00fcr ein Fest von und f\u00fcr Fans ist, ist eine solche Markeneintragung unzul\u00e4ssig. <\/b><\/p>\n

Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Partner der Kanzlei LHR:<\/p>\n

\u201eWir sind w\u00e4hrend der WM auf die Marke der FIFA aufmerksam geworden. Bereits die Eintragung der Marke \u201eFAN FEST\u201c durch das HABM h\u00e4tte nicht erfolgen d\u00fcrfen. Es darf nicht sein, dass sich eine Organisation wie die FIFA die Rechte an einer Begrifflichkeit monopolisiert, die der Allgemeinheit zustehen, weil der Begriff rein beschreibend f\u00fcr dahinterstehende Aktivit\u00e4ten ist. Die Eintragung der Marke \u201eFAN FEST\u201c durch die FIFA u.a. f\u00fcr Unterhaltung bei oder in Bezug auf Sportveranstaltungen zeigt nach unserer Meinung sehr treffend das Selbstverst\u00e4ndnis der FIFA auf. Die FIFA r\u00e4umt sich offensichtlich Rechte ein, die nicht ihr, sondern der Allgemeinheit und damit jedem einzelnen Fan zustehen. Das wollten wir auch im Namen der Fans so nicht stehen lassen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n

Bereits im Umfeld der WM 2006 war bekannt geworden, dass die FIFA sich u. a. die Begriffe \u201eFUSSBALL WM 2006\u201c und \u201eWM 2006\u201c markenrechtlich sichern konnte, obwohl eine Eintragung auch in diesen F\u00e4llen unzul\u00e4ssig war. Die Marken waren ebenfalls rein beschreibend und wurden deshalb nachtr\u00e4glich zugunsten der Allgemeinheit gel\u00f6scht. Unter Ber\u00fccksichtigung der weiteren Eintragung \u201eFAN FEST\u201c entsteht der Eindruck, dass die zust\u00e4ndigen Marken\u00e4mter bei Antr\u00e4gen der FIFA einen anderen Pr\u00fcfungsma\u00dfstab anwenden, als bei anderen Markenanmeldungen:<\/p>\n

Nach den allgemeinen Grunds\u00e4tzen liegt bei Gemeinschaftsmarken, also Marken, die f\u00fcr alle Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union gelten, ein absolutes Eintragungshindernis vor, wenn auch nur in einem Mitgliedstaat der Union ein Eintragungshindernis gegeben ist. Das bedeutet, dass das Pr\u00fcfungsamt die Anmeldung der Marke \u201eFAN FEST\u201c f\u00fcr die aufgezeigten Aktivit\u00e4ten nicht h\u00e4tte eintragen d\u00fcrfen, weil die Begrifflichkeit in Deutschland rein beschreibend ist und damit ein klares Eintragungshindernis besteht.<\/p>\n

Die Kanzlei LHR will diesen Fehler jetzt auch f\u00fcr kommende Fan-Generationen korrigieren. Im Falle des Gewinns der Weltmeisterschaft soll jedermann auch ein FAN FEST feiern k\u00f6nnen, ohne bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, dass ihm die FIFA dies verbietet. (ha)<\/p>\n

Die Pressemitteilung gibt es hier als PDF zum Download.<\/a><\/p>\n

UPDATE 5.2.2015:\u00a0FIFA verzichtet auf Marke \u2013\u00a0“Fan Fest” wieder frei f\u00fcr Fans<\/a>[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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