{"id":21874,"date":"2014-07-14T07:02:33","date_gmt":"2014-07-14T06:02:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21874"},"modified":"2017-04-07T10:44:41","modified_gmt":"2017-04-07T09:44:41","slug":"bgh-hersteller-muessen-nachtraeglich-fuer-drucker-und-pcs-abgaben-in-millionenhoehe-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bgh-hersteller-muessen-nachtraeglich-fuer-drucker-und-pcs-abgaben-in-millionenhoehe-zahlen\/","title":{"rendered":"BGH: Hersteller m\u00fcssen nachtr\u00e4glich f\u00fcr Drucker und PCs Abgaben in Millionenh\u00f6he zahlen"},"content":{"rendered":"
Nach der seit dem 1.\u00a0Januar 2008 geltenden Regelung, die in den jetzt zu entscheidenden F\u00e4llen noch nicht anzuwenden ist, besteht ein Verg\u00fctungsanspruch hinsichtlich s\u00e4mtlicher Ger\u00e4te und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von bestimmten Vervielf\u00e4ltigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden (\u00a7\u00a054 Abs.\u00a01 UrhG<\/a>).<\/p>\n Der Verg\u00fctungsanspruch h\u00e4ngt danach nicht mehr davon ab – wie es in der alten Fassung der \u00a7\u00a7\u00a054<\/a>, 54a<\/a> Urheberrechtsgesetz geregelt war -, dass die Ger\u00e4te oder Speichermedien dazu bestimmt sind, ein Werk auf eine bestimmte Weise zu vervielf\u00e4ltigen. Der BGH hat nun klargestellt, dass Drucker und PCs zu den verg\u00fctungspflichtigen Vervielf\u00e4ltigungsger\u00e4ten nach \u00a7\u00a7\u00a054<\/a>, 54a<\/a> Urheberrechtsgesetz in der bis zum 31.\u00a0Dezember 2007 g\u00fcltigen Fassung (UrhG aF) geh\u00f6ren. Auf die Hersteller k\u00f6nnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenh\u00f6he zukommen. Wie hoch die Abgabe f\u00fcr die Ger\u00e4te tats\u00e4chlich ist, muss noch ermittelt werden.<\/p>\n Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Werke von Autoren, Journalisten pp. in der Regel urheberrechtlich gesch\u00fctzt und Kopien davon daher kostenpflichtig sind. Diese Abgabe kommt somit Autoren und Journalisten pp. zu Gute, da sie ein Ausgleich daf\u00fcr sein soll, dass Nutzer mit ihren PCs und Druckern eigene Kopien von Werken anfertigen k\u00f6nnen, die urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urteil v. 3.7.2014, Az. I ZR 28\/11<\/a> \u2013 Drucker und Plotter III, Pressemitteilung<\/a>), dass Hersteller von Druckern und PCs nachtr\u00e4glich auch f\u00fcr Ger\u00e4te, die in den Jahren 2001 bis einschlie\u00dflich 2007 verkauft worden sind, eine Abgabe zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n