{"id":21843,"date":"2014-07-15T06:55:35","date_gmt":"2014-07-15T05:55:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21843"},"modified":"2018-11-12T05:18:26","modified_gmt":"2018-11-12T04:18:26","slug":"dem-guardian-missfaellt-das-recht-vergessen-zu-werden-zu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/dem-guardian-missfaellt-das-recht-vergessen-zu-werden-zu-recht\/","title":{"rendered":"Dem Guardian missf\u00e4llt das &quot;Recht, vergessen zu werden&quot; &#8211; Zu Recht?"},"content":{"rendered":"[:de]<img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-21861\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/theguardian1.jpg\" alt=\"theguardian1\" width=\"357\" height=\"96\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/theguardian1.jpg 357w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/theguardian1-90x24.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 357px) 100vw, 357px\" \/>Die britische Tageszeitung &#8220;The Guardian&#8221; berichtet in einem <a href=\"http:\/\/www.theguardian.com\/commentisfree\/2014\/jul\/02\/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aktuellen Beitrag<\/a> von ihren Erfahrungen mit der Umsetzung des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, mit dem Google dazu verpflichtet worden war, auf Aufforderung bestimmte Berichterstattungen aus dem Googleindex zu entfernen, wenn diese zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt gegen die Datenschutzrichtlinie versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist von uns unter anderem in den folgenden Beitr\u00e4gen besprochen worden:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/der-eugh-google-und-das-recht-auf-vergessen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;Der EuGH, Google und das \u201cRecht auf Vergessen&#8221; <\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/presse-und-medienrecht\/recht-auf-vergessen-konsequenzen-des-eugh-urteils\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;Recht auf Vergessen? \u2013 Konsequenzen des EuGH-Urteils&#8221;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/neues-google-loeschungsformular-google-vergisst-nicht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8220;Neues Google-L\u00f6schungsformular: Google vergisst nicht&#8221;<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Guardian beschreibt am Beispiel von 6 mittlerweile aus dem Googleindex entfernten Artikeln, wie die Auffindbarkeit seiner Artikel unter dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, jedenfalls auf der britischen Googleplattform &#8220;leidet&#8221;. Drei der 6 aus dem Index gel\u00f6schten Artikel stammen aus dem Jahr 2010 und befassen sich mit einem schottischen Schiedsrichter aus der Premier League, der wohl wegen einer umstrittenen\u00a0 Elfmeterentscheidung in einem Spiel zwischen Celtic\u00a0 und Dundee United Logo\u00a0 zur\u00fccktreten musste. Bei den anderen verschwundenen Artikeln handelt es sich um einen Beitrag \u00fcber einen franz\u00f6sischen B\u00fcroangestellten, der &#8220;post-it&#8221;-Kunst herstellte aus 2011, einen Bericht aus dem Jahr 2002 \u00fcber einen Juristen, der in einem Betrugsprozess angeklagt worden war und eine Archivseite des Guardian.<\/p>\n<h2>Google versteckt Artikel des Guardian<strong><br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Der Autor beklagt die Tatsache, dass der Guardian vor der Entfernung der Artikel weder gefragt wurde, noch eine irgendwie geartete M\u00f6glichkeit hat, dagegen vorzugehen. Er findet es au\u00dferdem merkw\u00fcrdig, dass der Inhalt nicht vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht, sondern lediglich &#8220;versteckt&#8221; werde, so dass er durch herk\u00f6mmliche Verlinkungen nach wie vor erreichbar ist. Der Guardian meint, dass es zwar durchaus Artikel gebe, bei denen es gerechtfertigt sei, aus den Archiven gel\u00f6scht zu werden. So sei es zum Beispiel nachvollziehbar, dass jemand, der mit 18 eine Straftat begangen hat, nicht mit 30 von einem entsprechenden Bericht dar\u00fcber bei der Bewerbung um einen Job benachteiligt werden soll.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gebe es M\u00f6glichkeiten, den Artikel \u00fcber die Suchmaschine Google zu erreichen. Google sendet zum Beispiel Nach einer Suche auf der britischen Google Homepage rechts unten ein Hinweis ein, der dem Nutzer empfehle, zu einer weiteren Suche doch einfach google.com zu suchen. Tue man dies oder wechsle gar zu einer v\u00f6llig anderen Suchmaschine, seien Artikel alle Artikel nach wie vor unver\u00e4ndert erreichbar.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sei die L\u00f6schungsverpflichtung Googles auch deswegen zu kritisieren da der Guardian &#8211; wie die \u00fcbrigen Medien auch &#8211; regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Sachverhalte berichteten, die politische, moralische oder ethische Fragen von \u00f6ffentlichem Interesse zum Gegenstand h\u00e4tten, so zum Beispiel bei Steuerfragen. Der Autor des Artikels bezeichnet die M\u00f6glichkeit, vor dem Hintergrund der Europ\u00e4ischen Gerichtsentscheidung Artikel &#8220;verschwinden zu lassen&#8221; als Angriff auf die Pressefreiheit und ruft zum Widerstand dazu auf.<\/p>\n<p>Der Autor vermutet schlie\u00dflich, dass Google bei diesen &#8220;Zensurma\u00dfnahmen&#8221;, wie er sie nennt, wohl nur widerwillig mithilft, da die Seitenbetreiber, deren Beitr\u00e4ge aus dem Index entfernt wurden, dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt werden und Google\u00a0 damit wohl anregen m\u00f6chte, dass diese wiederum dar\u00fcber berichten. Um das umzusetzen, m\u00f6chte man offenbar \u00fcber den Twitteraccount @GdnVanished eine Link zu jedem Artikel posten, der gerade gel\u00f6scht wurde. <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auch der SPIEGEL ist offenbar bereits von Google-&#8220;L\u00f6schungen&#8221; betroffen<\/a>.<\/p>\n<h2>Missverst\u00e4ndnis der EuGH-Entscheidung<strong><br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Die Reaktion der Medien auf die EuGH-Entscheidung l\u00e4sst ein grunds\u00e4tzliches Missverst\u00e4ndnis des Rechts auf Datenschutz Einzelner erkennen. Zun\u00e4chst einmal greift Google durch seine L\u00f6schaktivit\u00e4ten &#8211; und das r\u00e4umt der Autor auch selbst ein &#8211; den Originalartikel nicht an, was freilich bereits technisch unm\u00f6glich auch rechtlich bedenklich w\u00e4re. Vor dem Hintergrund der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/der-eugh-google-und-das-recht-auf-vergessen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">von uns bereits erw\u00e4hnten Neuerung im Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs<\/a>, n\u00e4mlich die Feststellung, dass das Verhalten Googles eine eigene datenschutzrechtlichrelevante Handlung darstellt, muss Google allerdings\u00a0 sicherstellen, dass diese eigenen Handlungen nicht Rechte Dritter verletzen.<\/p>\n<p>Wenn also nach Eingabe eines bestimmten Namens bei Google ein Artikel oder sogar eine ganze Zusammenstellung von Berichten in Bezug auf diese Person erscheinen, ist zu pr\u00fcfen, ob diese konkrete &#8220;Datensammlung&#8221; in Bezug auf die betroffene nat\u00fcrliche Person eine Rechtsverletzung darstellt. Ist das der Fall, muss Google die geeigneten Konsequenzen ziehen. Wenn die Rechtsverletzung nur durch L\u00f6schung bzw. Unsichtbarmachung bestimmter Links abgestellt werden kann, so ist Google verpflichtet, diese Ma\u00dfnahmen zu treffen. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.<\/p>\n<h2>&#8220;Editorial decisions belong with them (the publishers), not Google&#8221;<\/h2>\n<p>Die Auswirkung auf den eigentlichen Artikel, n\u00e4mlich dass dessen Sichtbarkeit bei einer Google Suche leidet, stellt somit nur einen Reflex dar und betrifft ihn dar\u00fcber hinaus noch nicht einmal unmittelbar. In den Ma\u00dfnahmen Googles ist somit weder ein Angriff auf die Pressefreiheit zu sehen noch stellen diese eine Einschr\u00e4nkung journalistischer Freiheiten dar.<\/p>\n<p>Der folgende Satz im Teaser des Guardian-Artikels fasst das Missverst\u00e4ndnis sehr anschaulich zusammen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Editorial decisions belong with them (the publishers), not Google.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das trifft zu. Die Entscheidungshoheit dar\u00fcber, welche Geschehnisse berichtensw\u00fcrdig sind und welche nicht, liegt n\u00e4mlich auch nach der EuGH-Entscheidung beim betreffenden Medium. Diese erstreckt sich aber nicht auch auf die Frage, ob ein bestimmter Artikel in der Suchmaschine Google auftauchen darf oder muss. Eine solche Entscheidung liegt nat\u00fcrlich allein beim Betreiber einer Suchmaschine, im vorliegenden Fall Google. Das war schon immer so. Neu ist, wie gesagt nur, dass der europ\u00e4ische Gerichtshof dies nun offenbar als erstes Gericht \u00fcberhaupt erkannt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de]Die britische Tageszeitung &#8220;The Guardian&#8221; berichtet in einem aktuellen Beitrag von ihren Erfahrungen mit der Umsetzung des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, mit dem Google dazu verpflichtet worden war, auf Aufforderung bestimmte Berichterstattungen aus dem Googleindex zu entfernen, wenn diese zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt gegen die Datenschutzrichtlinie versto\u00dfen. 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