{"id":21765,"date":"2014-06-25T13:24:38","date_gmt":"2014-06-25T12:24:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21765"},"modified":"2024-06-12T19:56:09","modified_gmt":"2024-06-12T17:56:09","slug":"norddeutsches-brauchtum-vor-dem-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/norddeutsches-brauchtum-vor-dem-aus\/","title":{"rendered":"Norddeutsches \u201eBrauchtum\u201c vor dem Aus?"},"content":{"rendered":"
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Markenrecht soll L\u00fcbecker Karnevalsparty verhindern<\/strong><\/p>\n Der D\u00fcsseldorfer \u201eB\u00f6se Buben Ball\u201c z\u00e4hlt allj\u00e4hrlich zu den H\u00f6hepunkten der dortigen Karnevalssession. Ausgerichtet wird er vom Prinzenclub der Landeshauptstadt D\u00fcsseldorf e.V., einer ehrw\u00fcrdigen und elit\u00e4ren Institution, die ausschlie\u00dflich ehemaligen Karnevalsprinzen und ausgesuchten Ehrenmitgliedern offen steht.<\/p>\n B\u00f6ser Buben Ball ist nicht einzigartig?<\/strong><\/p>\n Mit Erschrecken mussten die Ex-Prinzen aus der Altbier-Metropole nun feststellen, dass ihr \u201eB\u00f6se Buben Ball\u201c \u00fcberhaupt nicht so einzigartig ist wie sie bislang immer angenommen hatten. Denn im fernen L\u00fcbeck \u2013 aus D\u00fcsseldorfer Sicht einem karnevalistischen Niemandsland \u2013 wird Jahr f\u00fcr Jahr zur Karnevalszeit eine Veranstaltung mit absolut identischem Namen abgehalten. Wie die L\u00fcbecker Nachrichten http:\/\/www.ln-online.de\/Lokales\/Luebeck\/Duesseldorfer-Narren-bekaempfen-Luebecks-Boeser-Buben-Ball<\/a> und die Rheinische Post http:\/\/www.rp-online.de\/nrw\/staedte\/duesseldorf\/karnevalisten-drohen-luebecker-narren-aid-1.4279714<\/a> \u00fcbereinstimmend berichten, wollen die Narren aus D\u00fcsseldorf nun alles daran setzen, dass die L\u00fcbecker Veranstaltung ab dem kommenden Jahr nicht mehr unter dem bisherigen Namen stattfindet. Helfen soll ihnen dabei die Wortmarke \u201eB\u00f6ser Buben Ball\u201c, die sich der Prinzenclub der Landeshauptstadt D\u00fcsseldorf e.V. im Jahr 1995 f\u00fcr die Dienstleistungsklasse 41 (Unterhaltung) als Wortmarke im Register der DPMA hat sch\u00fctzen lassen. Eigentlich eine klare Sache, m\u00f6chte man meinen\u2026<\/p>\n Priorit\u00e4ts\u00e4ltere gesch\u00e4ftliche Bezeichnung schl\u00e4gt priorit\u00e4tsj\u00fcngere Marke<\/b><\/p>\n ABER: Die L\u00fcbecker behaupten, dass ihre \u201eTradition\u201c nachweisbar viel weiter zur\u00fcckreicht als die des D\u00fcsseldorfer Prinzenclubs, der sich erst im Jahr 1958 gegr\u00fcndet hat. “Wahrscheinlich hat mal ein D\u00fcsseldorfer hier Urlaub gemacht und von dem Ball bei uns etwas mitbekommen und einfach abgekupfert”<\/i> wird der L\u00fcbecker Veranstalter selbstbewusst in der dortigen Zeitung zitiert. Entwicklungshilfe aus Schleswig-Holstein f\u00fcr eine rheinische Karnevalshochburg? Daran d\u00fcrfte man in D\u00fcsseldorf ordentlich zu knabbern haben.<\/p>\n Doch wenn es stimmt, was die L\u00fcbecker behaupten, k\u00f6nnten die Markenrechte der D\u00fcsseldorfer gegen die identische Bezeichnung m\u00f6glicherweise wirklich nicht viel ausrichten. Denn einer priorit\u00e4ts\u00e4lteren gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung \u2013 und um eine solche k\u00f6nnte es sich bei dem L\u00fcbecker Veranstaltungsnamen durchaus handeln \u2013 kann eine priorit\u00e4tsj\u00fcngere (eingetragene) Marke nicht entgegen gehalten werden, weil \u00a7 6 Abs. 1 MarkenG<\/a> von einer sachlichen Gleichwertigkeit der Kennzeichenrechte ausgeht. F\u00fcr den Fall, dass man an den Voraussetzungen der gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung scheitern sollte, wird in L\u00fcbeck alternativ dar\u00fcber nachgedacht, sich auf einen Werktitelschutz nach \u00a7 5 Abs. 3 MarkenG<\/a> zu berufen, der ebenfalls die Rechte aus einer j\u00fcngeren Marke sperren kann. Da die Rechte an einer gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung und an einem Werktitel nicht von einer Eintragung abh\u00e4ngen, sondern durch tats\u00e4chliche Benutzungsaufnahme entstehen, d\u00fcrfte es deshalb entscheidend darauf ankommen, ob man in D\u00fcsseldorf oder L\u00fcbeck zuerst damit angefangen hat, die Bezeichnung \u201eB\u00f6ser Buben Ball\u201c f\u00fcr die jeweilige Karnevalsparty zu nutzen.<\/p>\n Verwirkung von Markenrechtsanspr\u00fcchen bei Duldung<\/b><\/p>\n