{"id":2175,"date":"2010-11-29T12:39:05","date_gmt":"2010-11-29T10:39:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2175"},"modified":"2010-11-29T12:39:05","modified_gmt":"2010-11-29T10:39:05","slug":"gebuhren-fur-verbraucherinformation-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gebuhren-fur-verbraucherinformation-rechtswidrig\/","title":{"rendered":"Geb\u00fchren f\u00fcr Verbraucherinformation \u201erechtswidrig\u201c"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Der Gesetzgeber, dem der Verbraucherschutz\u00a0 wie aus dem Wettbewerbsrecht bekannt sehr am Herzen liegt, hat im Jahr 2007 das so genannte <a href=\"http:\/\/www.bmelv.de\/SharedDocs\/Rechtsgrundlagen\/V\/Verbraucherinformationsgesetz.html\" target=\"_blank\">Verbraucherinformationsgesetz<\/a> (VIG) geschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Bundesministerium feiert sich und das Gesetz als Erfolg:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p>&#8220;Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass sich das  Verbraucherinformationsgesetz in gro\u00dfen Teilen bew\u00e4hrt hat und sich auch  im internationalen Vergleich sehen lassen kann. Gleichzeitig werden  eine Reihe von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr eine noch verbraucherfreundlichere  Ausgestaltung des Gesetzes unterbreitet.&#8221;<\/p>\n<p>(http:\/\/www.vig-wirkt.de\/)<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Faktisch ist f\u00fcr den Verbraucher die Einholung einer Auskunft jedoch nicht so einfach, da die Beh\u00f6rden unsicher bei der Durchf\u00fchrung des Gestzes sind und f\u00fcr die Auskunft in der Regel <a href=\"http:\/\/www.bmelv.de\/cln_172\/SharedDocs\/Rechtsgrundlagen\/V\/Verbraucherinformationsgebuehrenverordnung.html;jsessionid=0336F20C9E084ADD0E6232F1FA05364F\" target=\"_blank\">Geb\u00fchren<\/a> anfallen. Der Verein <a href=\"http:\/\/www.foodwatch.de\/\" target=\"_blank\">Foodwatch<\/a>, der &#8220;f\u00fcr das Recht der Verbraucher auf qualitativ gute, gesundheitlich unbedenkliche und ehrliche Lebensmittel&#8221; k\u00e4mpft, hat ein\u00a0 Urteil vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht M\u00fcnchen,\u00a0 Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=M%2018%20K%2008.5934\" title=\"VG M&uuml;nchen, 28.07.2010 - M 18 K 08.5934: Geb&uuml;hrenfestsetzung f&uuml;r eine Verbraucherinformation\">M 18 K 08.5934<\/a>, erwirkt, demnach eine hohe Geb\u00fchrenforderung seitens der Auskunft gebenden Beh\u00f6rde unberechtigt war:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Foodwatch <a href=\"http:\/\/foodwatch.de\/kampagnen__themen\/verbrauchergesetz\/gebuehren\/index_ger.html\" target=\"_blank\">berichtet<\/a> \u00fcber das Urteil (<a href=\"http:\/\/foodwatch.de\/foodwatch\/content\/e10\/e14743\/e15181\/e40975\/UrteildesVerwaltungsgerichtsMnchenM18K08.59342010-11-02_ger.pdf\" target=\"_blank\">hier im Volltext<\/a>)<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p>&#8220;Eine Geb\u00fchr m\u00fcsse verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, betonten die Richter. Es darf  weder ein grobes Missverh\u00e4ltnis zwischen beh\u00f6rdlicher Leistung und  Geb\u00fchr bestehen, noch d\u00fcrfen vermeidbare Amtshandlungen in Rechnung  gestellt werden oder die H\u00f6he der Geb\u00fchren vom Informationsgesuch  abschrecken. \u201eGemessen an diesen Grunds\u00e4tzen sind die [\u2026] Geb\u00fchren und  Auslagen in der konkret festgesetzten H\u00f6he rechtswidrig\u201c, hei\u00dft es im  Urteil. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Beh\u00f6rde \u201e\u00fcber das vom  VIG geforderte Ma\u00df hinaus t\u00e4tig geworden\u201c ist. Das Bayerische  Umweltministerium hatte Stellungnahmen bei 118 Mineralwasserabf\u00fcllern  eingeholt \u2013 obwohl eine Anh\u00f6rung der Unternehmen gar nicht erforderlich  war. \u201eDer Urangehalt von Mineralw\u00e4ssern kann [\u2026] von jedermann durch  Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder  Gesch\u00e4ftsgeheimnis handelt\u201c, stellt das Gericht klar.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der deutsche und europ\u00e4ische Gesetzgeber haben in den letzten Jahren zahlreiche Reglungen zur St\u00e4rkung des Verbraucherschutzes getroffen. Als bekannte Beispiele sind das Widerrufsrecht im Fernsabsatz und verbrauchersch\u00fctzende Reglungen im Wettbewerbsrecht zu nennen. Auch der Unternehmer, der Mitbewerber wegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen abmahnt, wird regelm\u00e4\u00dfig als Verbrauchersch\u00fctzer t\u00e4tig. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/1.html\" title=\"&sect; 1 UWG: Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich\">\u00a7 1 UWG<\/a> statuiert den Verbraucherschutz als Gesetzeszweck. Deutlich wird dies etwa, wenn ein Mitbewerber aufgefordert wird, nur noch ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber das Widerrufsrecht zu belehren. Davon profitiert auch der Verbraucher unmittelbar. Der Verbraucher kann jedoch selbst nicht von den Waffen des UWG nicht Gebrauch machen, so dass er auf Mittel wie das VIG in Verbindung mit publizistischen Aktivit\u00e4ten angewiesen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In der <a href=\"http:\/\/www.vigwirkt.de\/\/fileadmin\/user_upload\/PDF\/273-07.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzesbegr\u00fcndung<\/a> wird das VIG als Teil einer modernen Verbraucherpolitk gepriesen:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p>Die Erweiterung des Rechts der Verbraucherinformation ist zugleich aber auch<br \/>\nTeil einer modernen Verbraucherpolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen<br \/>\nein gesteigertes Interesse an Informationen, bevor sie sich zur Auswahl eines<br \/>\nbestimmten Erzeugnisses entschlie\u00dfen. Aus dem Leitbild des m\u00fcndigen Verbrauchers<br \/>\nheraus ist dieses gesteigerte Interesse zu begr\u00fc\u00dfen und daher zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDie Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich als Marktteilnehmerinnen und<br \/>\nMarktteilnehmer begreifen k\u00f6nnen und besser bef\u00e4higt werden, Kaufentscheidungen<br \/>\neigenverantwortlich zu treffen.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Letztlich geht es auch hier darum, dass der Verbraucher Kaufentscheidungen eigenverantwortlich treffen kann. Nichts anderes hat das Wettbewerbsrecht im Sinn, so dass sich deutliche Parallelen zeigen. Die Kontrolle der Einhaltung verbrauchersch\u00fctzender Vorschriften, die durch Mitbewerber erfolgt, wird erg\u00e4nzt durch die Pflicht der Beh\u00f6rden zur Auskunft. Orientieren sich die Beh\u00f6rden zuk\u00fcnftig an dem genannten Urteil und leisteten sie z\u00fcgig und g\u00fcnstig Auskunft, w\u00e4re dies ein weiterer Fortschritt f\u00fcr den Verbraucherschutz. (ca)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzgeber, dem der Verbraucherschutz\u00a0 wie aus dem Wettbewerbsrecht bekannt sehr am Herzen liegt, hat im Jahr 2007 das so genannte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geschaffen. 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