{"id":21587,"date":"2014-05-23T06:52:21","date_gmt":"2014-05-23T05:52:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21587"},"modified":"2017-04-07T10:48:34","modified_gmt":"2017-04-07T09:48:34","slug":"kanzleialltag-aus-der-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-1-ein-laecheln-ein-ja-die-konkludente-einwilligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kanzleialltag-aus-der-sicht-unserer-juristischen-praktikantin-folge-1-ein-laecheln-ein-ja-die-konkludente-einwilligung\/","title":{"rendered":"Kanzleialltag aus der Sicht unserer juristischen Praktikantin &#8211; Folge 1: Ein L\u00e4cheln, ein Ja? &#8211; Die konkludente Einwilligung"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-21595\" alt=\"Bitte l\u00e4cheln!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/laecheln.jpg\" width=\"368\" height=\"326\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/laecheln.jpg 368w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/laecheln-90x80.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 368px) 100vw, 368px\" \/>Kaum ein Studium trifft in den K\u00f6pfen der Menschen auf so viele Vorurteile wie das Jurastudium. Auch ich selbst geh\u00f6rte bisher zu den Menschen, die mit Jura vor allem \u00a0\u201estures Auswendiglernen\u201c und \u201etrockene Gesetze\u201c verbinden. Nach meinem Abitur und den darauffolgenden Gr\u00fcbeleien zur Studienwahl beschloss ich deshalb, endlich gegen die Vorurteile in meinem Kopf vorzugehen.<\/p>\n<p>Gelandet bin ich schlie\u00dflich in der Kanzlei Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum, die sich mit F\u00e4llen vom gewerblichen Rechtsschutz \u00fcber Urheber- und Wettbewerbsrecht bis zu Presse- und Medienrecht befasst.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend meines Praktikums in der Kanzlei habe ich nun die M\u00f6glichkeit, mir selbst ein Bild von der Juristerei machen, von ihrer praktischen Anwendung und den Menschen, die sich tagt\u00e4glich mit ihr auseinandersetzen. Und das als absoluter Laie auf diesem Gebiet. W\u00fcrden sich die g\u00e4ngigen Vorurteile best\u00e4tigen?<\/p>\n<p>In meinem Freundeskreis reichten die Reaktionen auf mein angek\u00fcndigtes Kanzlei-Praktikum von \u201eoh, du Arme\u201c bis hin zu \u201edas ist ja toll, Medienrecht ist so zukunftsweisend!\u201c. Mit ebenso gemischten Gef\u00fchlen betrat ich schlie\u00dflich die Kanzlei. Was w\u00fcrde ich dort \u00fcberhaupt tun k\u00f6nnen? Ich hatte keinerlei juristische Vorkenntnisse, geschweige denn eine Ausbildung oder ein Studium vorzuweisen. Einzig mein ausgepr\u00e4gtes Interesse f\u00fcr Medien lie\u00df mich hoffen, dass ich zumindest im Presse- und Medienrecht aktiv meinen Beitrag leisten k\u00f6nnte. Genau das m\u00f6chte ich jetzt wortw\u00f6rtlich tun: \u00c4hnlich wie Frau Ruland, die <i>hier<\/i> (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/abschiedsgedanken-zur-anwaltsstation-im-referendariat\">https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/abschiedsgedanken-zur-anwaltsstation-im-referendariat<\/a>) \u00fcber ihre Erfahrungen w\u00e4hrend ihres Referendariats in der Kanzlei berichtete, werde ich \u00fcber die f\u00fcr mich \u00fcberraschenden Erkenntnisse w\u00e4hrend meines Praktikums schreiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Juristen m\u00f6gen diese \u00dcberraschungen Selbstverst\u00e4ndlichkeiten sein \u2013 doch ich als absoluter Laie auf diesem Gebiet erlebe w\u00e4hrend meines Praktikums regelm\u00e4\u00dfig Aha-Momente, die ich hier gerne teilen m\u00f6chte.<\/p>\n<p><strong>Folge 1: Ein L\u00e4cheln, ein Ja? &#8211; Die konkludente Einwilligung<\/strong><\/p>\n<p>Zwei M\u00e4dchen werden auf einer Party in der Disko fotografiert. Sie strahlen in die Kamera. Wenige Wochen sp\u00e4ter halten die beiden einen Party-Flyer in den H\u00e4nden \u2013 und erschrecken. Die Gesichter auf dem Party-Flyer sind ihre eigenen. Dabei haben sie einer solchen Aktion nicht zugestimmt.<\/p>\n<p>In den Grundlagen des Medienrechts steht dazu:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBildnisse einer Person d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Auspr\u00e4gung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Demnach, aber auch nach meinem laienhaften Grundverst\u00e4ndnis von Recht scheint mir der beschriebene Fall klar. Wenn die M\u00e4dchen nicht eingewilligt haben, dann darf das Foto nicht auf dem Party-Flyer auftauchen. Oder?<\/p>\n<p>Doch je mehr ich dazu lese, desto komplizierter erscheint mir der Fall. Denn dem Medienrecht zufolge gilt auch folgendes:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBei der Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen gen\u00fcgt eine sogenannte konkludente Einwilligung des Betroffenen. Diese Einwilligung kann angenommen werden, wenn der Betroffene der Aufnahme nicht widerspricht, sondern stattdessen in die Kamera l\u00e4chelt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Was hei\u00dft das konkret? Die konkludente Einwilligung ist eine schl\u00fcssige Einwilligung. Nehmen wir weiterhin das Beispiel der M\u00e4dchen, die auf einer Party fotografiert werden. Bei einer ausdr\u00fccklichen Einwilligung m\u00fcssten diese M\u00e4dchen schriftlich zustimmen, dass sie mit der Fotoaufnahme einverstanden sind.\u00a0 Dagegen stimmen die M\u00e4dchen bei einer konkludenten Einwilligung nicht schriftlich und direkt zu, sondern tun das stillschweigend durch ihr schl\u00fcssiges Verhalten \u2013 es gen\u00fcgt also, wenn sie in die Kamera l\u00e4cheln. Der Fotograf darf aus dem L\u00e4cheln schlussfolgern, dass die beiden mit der Fotoaufnahme einverstanden sind. So erteilen die M\u00e4dchen\u00a0 mit ihrem L\u00e4cheln ihre Einwilligung zur Fotoaufnahme.<\/p>\n<p>Als mir das zum ersten Mal klar wird, kann ich es kaum glauben: Ein einziges L\u00e4cheln soll f\u00fcr eine Zustimmung reichen? Das w\u00fcrde ja bedeuten, dass alle Bilder, auf denen l\u00e4chelnde Menschen zu sehen sind, einfach verbreitet werden d\u00fcrfen?<\/p>\n<p>Doch auch das stimmt nicht ganz. Das stelle ich allerdings erst fest, nachdem ich in einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg nachlese:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eVoraussetzung f\u00fcr eine konkludente Einwilligung ist, dass dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Ver\u00f6ffentlichung bekannt ist [&#8230;] Zweck und Umfang der geplanten Ver\u00f6ffentlichung m\u00fcssen entweder ausdr\u00fccklich klargestellt oder nach den Umst\u00e4nden so offensichtlich sein, dass \u00fcber ihren Inhalt seitens des Einwilligenden keine Unklarheiten bestehen. Wei\u00df der Aufgenommene nicht, in welchem Druckerzeugnis und in welchem Zusammenhang die Ver\u00f6ffentlichung erfolgen soll, kommt eine rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rung nicht in Betracht, weil sein Gegen\u00fcber nicht erkennen kann, dass der Betroffene eine Einwilligung \u201cf\u00fcr alle denkbaren\u201d F\u00e4lle abgibt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Au\u00dferdem muss bei Foto- und Videoaufnahmen ganz deutlich zwischen der Erstellung einerseits und der Ver\u00f6ffentlichung andererseits unterschieden werden, lerne ich.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eF\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen ist jedoch eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung erforderlich. Einige Ausnahmen, bei denen eine Einwilligung nicht erforderlich ist, sind im\u00a0Kunsturheberrechtsgesetz geregelt. \u201c<em><\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Konkret hei\u00dft das f\u00fcr die zwei M\u00e4dchen von der Party, dass sie durch ihr L\u00e4cheln dem Fotografen zwar ihre Zustimmung zur Fotover\u00f6ffentlichung zum Beispiel auf dessen Internetseite bzw. der Internetseite der Diskothek gegeben haben k\u00f6nnten, soweit es f\u00fcr sie ersichtlich war, dass der Partyfotograf die Fotos in einer bestimmten Online-Galerie zur Verf\u00fcgung stellen wird.<\/p>\n<p>Wenn das Foto der M\u00e4dchen auf einem Werbe-Flyer erscheint, wurde das Foto f\u00fcr einen Zweck verwendet, f\u00fcr den die M\u00e4dchen keine Einwilligung gegeben haben.<\/p>\n<p>In diesem Fall steht f\u00fcr mich am Ende die Erkenntnis, dass mich mein laienhaftes Grundverst\u00e4ndnis f\u00fcr Recht nicht vollkommen get\u00e4uscht hat. Zwar obwohl bot der beschriebene Fall eine kompliziertere Sachlage als erwartet, doch best\u00e4tigte sich am Ende die Vermutung, die wohl die meisten Laien auch aufgestellt h\u00e4tten: Die zwei M\u00e4dchen h\u00e4tten nicht auf den Party-Flyern erscheinen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die erschreckende Erkenntnis auf den ersten Blick, ein L\u00e4cheln in die Kamera gen\u00fcge als Einwilligung zum Foto, ist also nicht ganz richtig. Trotzdem haben mir die Einzelheiten dieses Falls gezeigt, dass beim Erstellen und Hochladen von Fotos von anderen Personen nicht umsonst Vorsicht geboten ist. Dabei macht es scheinbar keinen Unterschied, ob man das Foto in einer Zeitung ver\u00f6ffentlicht oder auf Facebook hochl\u00e4dt \u2013 auch wenn das fast alle machen. Wenn man ganz sichergehen wollte, m\u00fcsste man f\u00fcr jede konkrete Verwendung eines Fotos auch eine schriftliche Zustimmung der abgebildeten Personen einholen. Und das sogar bei privaten Familienfeiern und unter Freunden. Dass man im Alltag fast unm\u00f6glich genau das tun kann, ist offensichtlich. Doch zumindest sollten wir unser Bewusstsein daf\u00fcr sch\u00e4rfen, dass jede Person klare Rechte am eigenen Bild hat, die sehr leicht verletzt werden und im Ernstfall f\u00fcr \u00c4rger sorgen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das Gesetz scheint eben nicht nur absolutes \u201eRichtig und Falsch\u201c oder \u201eErlaubt und Verboten\u201c zu unterscheiden. Es gibt unz\u00e4hlige Ausnahmen und Sonderf\u00e4lle, die immer wieder die individuelle Pr\u00fcfung eines Einzelfalls erfordern \u2013 und damit sowohl die Arbeit mit dem vermeintlich \u201etrockenen Gesetz\u201c spannend machen, als auch meine Neugier f\u00fcr weitere F\u00e4lle wecken. (he)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 mihhailov &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaum ein Studium trifft in den K\u00f6pfen der Menschen auf so viele Vorurteile wie das Jurastudium. 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