{"id":21521,"date":"2014-05-19T06:30:28","date_gmt":"2014-05-19T05:30:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21521"},"modified":"2018-11-12T05:21:46","modified_gmt":"2018-11-12T04:21:46","slug":"der-eugh-google-und-das-recht-auf-vergessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-eugh-google-und-das-recht-auf-vergessen\/","title":{"rendered":"Der EuGH, Google und das &quot;Recht auf Vergessen&quot;"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17876\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau.jpg\" alt=\"googlebau\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Sieht man sich die Presselandschaft (<a href=\"http:\/\/www.welt.de\/debatte\/kommentare\/article128143326\/Wir-brauchen-bei-Google-kein-Recht-auf-Vergessen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/eugh-urteil-zu-google-recht-auf-vergessen-bei-der-suchmaschine-a-969150.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>) und die \u00c4u\u00dferungen einschl\u00e4gig vorgebildeter Rechtsanwaltskollegen an, so bekommt man den Eindruck, als habe der EuGH eine Entscheidung getroffen, die eines der Grundprinzipien des Internets, n\u00e4mlich den freien Zugang zu Informationen grunds\u00e4tzlich infrage stelle. Um dies direkt klar zu sagen: Dem ist nicht so.<\/p>\n<p>Anders, als viele dies zur Zeit behaupten, besteht die einzig relevante &#8211; diesbez\u00fcglich f\u00fcr die anwaltliche Praxis durchaus bahnbrechende &#8211; Wertung des Urteils darin, dass der europ\u00e4ische Gerichtshof den T\u00e4tigkeiten der Suchmaschine Google, anders als zuvor zahlreiche nationale, zum Beispiel deutsche Gerichte, &#8211; endlich &#8211; eine eigene datenschutzrechtlichrelevante Handlung bescheinigt.<\/p>\n<h2>Recht auf Vergessen\u00a0\u2260 Recht auf Vergessenwerden<\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst ist hervorzuheben, dass der europ\u00e4ische Gerichtshof, anders als viele Berichte dies behaupten, kein \u201eRecht auf Vergessen\u201c zulasten von Google festgestellt hat. Der gesch\u00e4tzte Kollege Thomas Schwenke hat dankenswerterweise bereits darauf <a href=\"https:\/\/twitter.com\/thsch\/status\/466290261933719554\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hingewiesen<\/a>, dass hier, wenn \u00fcberhaupt, wohl das \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c gemeint ist, w\u00e4hrend das \u201eRecht auf Vergessen\u201c \u00fcberwiegend in Bars und Kneipen wahrgenommen werden d\u00fcrfte. Obwohl es sich dabei lediglich um eine sprachliche Ungenauigkeit handeln mag, verdient diese Erw\u00e4hnung, weil sie sich in eine ganze Reihe von Ungenauigkeiten in der Berichterstattung unterschiedlichster Medien einreiht, die ein v\u00f6llig falsches Bild zeichnet.<\/p>\n<h2>Datenschutz sch\u00fctzt nur wahre Daten<\/h2>\n<p>Der von den ebenfalls sehr gesch\u00e4tzten Kollegen Dirks &amp; Diercks in ihrem Kommentar <a href=\"http:\/\/www.socialmediarecht.de\/2014\/05\/14\/recht-auf-vergessen-werden-die-wahrheit-als-datenschutzproblem\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eRecht auf \u201eVergessen werden\u201c: Die Wahrheit als Datenschutzproblem\u201c<\/a> vermittelte Eindruck, dass es beim Datenschutz darum gehe, die Wahrheit bestimmter personenbezogener Daten sicherzustellen bzw., dass das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs nun dazu f\u00fchre, ist meines Erachtens nicht richtig. Datenschutz dient entgegen einer offenbar landl\u00e4ufigen Auffassung nicht dazu, die Wahrheit zu sch\u00fctzen, sondern setzt diese voraus und m\u00f6chte dennoch sicherstellen, dass nicht jeder jedes Datum kennt. Datenschutz besch\u00e4ftigt sich somit mit der Verarbeitung zutreffender Daten \u00fcber eine Person. Die Verbreitung unwahrer Daten ist bereits auf ganz anderer gesetzlicher Grundlage unzul\u00e4ssig, und hat mit der Idee des Datenschutzes grunds\u00e4tzlich nichts zu tun.<\/p>\n<h2>Google l\u00f6scht unwahre Daten &#8211; nach wie vor<\/h2>\n<p>Es war somit auch vor dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs klar, dass Google unwahre Behauptungen oder Verlinkungen auf solche l\u00f6schen und daf\u00fcr sorgen muss, dass gleichartige Verst\u00f6\u00dfe in der Zukunft unterbleiben. Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass Google entsprechenden Aufforderungen selbstverst\u00e4ndlich auch zeitnah nachkommt.<\/p>\n<p>Das Neue an der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs ist die Feststellung, dass die Leistung Googles sich nicht darin ersch\u00f6pft, lediglich auf fremde Inhalte hinzuweisen und damit datenschutzrechtlich irrelevant w\u00e4re, sondern dass die Zusammenstellung entsprechender Suchergebnisse als eine <span style=\"text-decoration: underline;\">zus\u00e4tzlich<\/span> zu den \u00c4u\u00dferungen der Herausgeber der jeweiligen Websites vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten anzusehen sei, weil diese bei der Durchf\u00fchrung einer Suche anhand des Namens einer nat\u00fcrlichen Person mit der Ergebnisliste einen strukturierten \u00dcberblick \u00fcber die ihr zum Internet verf\u00fcgbaren Informationen erm\u00f6gliche. Diese betr\u00e4fen zudem potenziell zahlreiche Aspekte des Privatlebens und h\u00e4tten ohne die Suchmaschine nicht oder nur sehr schwer miteinander verkn\u00fcpft werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der europ\u00e4ische Gerichtshof best\u00e4tigt damit eigentlich nur die &#8211; bisher nur in der Kommentarliteratur (zum Beispiel bei Gola\/Schomerus , Bundesdatenschutzgesetz, 11. Auflage 2012, \u00a7 29, Rn 18) &#8211; herrschende aber leider in der Praxis von Gerichten ignorierte Ansicht, dass es einen Unterschied macht, ob unterschiedliche einzelne Daten von unterschiedlichen Stellen unabh\u00e4ngig voneinander verarbeitet oder ob diese <span style=\"text-decoration: underline;\">von einer gemeinsamen Stelle zusammengefasst und zum gemeinsamen Abruf<\/span> bereitgehalten werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Wie bisher, m\u00fcssen Datenverarbeiter (das Neue ist, dass dazu nach der Auffassung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs auch Google z\u00e4hlt) Informationen l\u00f6schen, wenn feststeht dass diese zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95\/46) widersprechen. Wir halten daher <a href=\"http:\/\/www.golem.de\/news\/nach-eugh-urteil-politiker-und-paedophile-wollen-google-links-loeschen-lassen-1405-106509.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Berichte dar\u00fcber<\/a>, dass Google aufgrund der EuGH-Entscheidung nunmehr eine &#8220;L\u00f6scharmee&#8221; besch\u00e4ftigen m\u00fcsse, die vornehmlich Anfragen von &#8220;Politikern und P\u00e4dophilen&#8221; beantworten m\u00fcsse, f\u00fcr eine vor allem durch die Vorliebe f\u00fcr das Stilmittel der Alliteration motivierte Falschmeldung.<\/p>\n<p>Aus unserer Erfahrung wissen wir: Google hat bisher gel\u00f6scht und wird auch in Zukunft l\u00f6schen, wenn es um rechtswidrige Inhalte geht. Falls Sie, \u00e4hnlich wie bei der so genannten &#8220;Autovervollst\u00e4ndigung&#8221;, \u00fcber die wir <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/auf-google-kommt-viel-arbeit-zu\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier berichteten<\/a>, Hilfe ben\u00f6tigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen.<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht der Konsequenzen des EuGH-Urteils finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/presse-und-medienrecht\/recht-auf-vergessen-konsequenzen-des-eugh-urteils\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Recht auf Vergessen? \u2013 Konsequenzen des EuGH-Urteils<\/a> (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sieht man sich die Presselandschaft (hier oder hier) und die \u00c4u\u00dferungen einschl\u00e4gig vorgebildeter Rechtsanwaltskollegen an, so bekommt man den Eindruck, als habe der EuGH eine Entscheidung getroffen, die eines der Grundprinzipien des Internets, n\u00e4mlich den freien Zugang zu Informationen grunds\u00e4tzlich infrage stelle. Um dies direkt klar zu sagen: Dem ist nicht so. 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