{"id":2128,"date":"2010-11-24T13:05:20","date_gmt":"2010-11-24T11:05:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2128"},"modified":"2010-11-24T13:05:20","modified_gmt":"2010-11-24T11:05:20","slug":"bgh-wasserbett-keine-wertersatzpflicht-bei-prufung-der-ware-durch-ingebrauchnahme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bgh-wasserbett-keine-wertersatzpflicht-bei-prufung-der-ware-durch-ingebrauchnahme\/","title":{"rendered":"BGH \u2013 Wasserbett: Keine Wertersatzpflicht bei Pr\u00fcfung der Ware durch Ingebrauchnahme"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Dass H\u00e4ndler im Fernabsatzhandel Verbrauchern ein Widerrufsrecht einr\u00e4umen und auf dieses in einer Widerrufsbelehrung hinweisen m\u00fcssen, ist mittlerweile wohl bekannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nun hatte der Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20337\/09\" title=\"BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337\/09: Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines F...\">VIII ZR 337\/09<\/a>) \u00fcber eine rechtliche Fragestellung nach Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts zu entscheiden, die sich h\u00e4ufig stellt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wann darf der Verk\u00e4ufer Wertersatz verlangen, wenn die Ware besch\u00e4digt oder benutzt vom K\u00e4ufer zur\u00fcckgesandt wird?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine R\u00fcckgew\u00e4hr der jeweiligen Leistungen nach erfolgtem Widerruf hat gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/346.html\" title=\"&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts\">\u00a7 346 BGB<\/a> zu erfolgen. Danach hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, wenn die Ware sich verschlechtert hat oder untergegangen ist. Eine Verschlechterung, die durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Ware entstanden ist, bliebt bei einer R\u00fcckgew\u00e4hr nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/346.html\" title=\"&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts\">\u00a7 346 BGB<\/a> au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dagegen ist in der Vorschrift \u00fcber den Widerruf in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 1 BGB<\/a>  geregelt, dass der Verbraucher Wertersatz f\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat, wenn er sp\u00e4testens bei Vertragsschluss darauf ordnungsgem\u00e4\u00df hingewiesen worden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In der Widerrufsbelehrung hei\u00dft es hierzu:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>\u201eK\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der \u00dcberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung &#8211; wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re &#8211; zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Sie die Pflicht zum Wertersatz f\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr\u00e4chtigt.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Grund dieser Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit \u201ewie im Ladengesch\u00e4ft\u201c ist, dass der Verbraucher die Ware bei einem Fernabsatzgesch\u00e4ft vor Vertragsschluss nicht in Augenschein nehmen konnte und sie nicht ausprobieren konnte. Dies darf er nach Erhalt Ware nachholen \u2013 aber eben nur in dem notwendigen Ausma\u00df \u2013 sowie es ihm im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Anders als im Internet kann der Kunde im Ladengesch\u00e4ft die Ware anfassen, testen und sich durch ausgestellte Musterst\u00fccke einen unmittelbaren Eindruck verschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Wertersatzpflicht beim Widerruf soll gleichzeitig aber auch das Risiko verringern, dass der Vertragspartner die Ware tats\u00e4chlich \u00fcber eine notwendige Pr\u00fcfung hinaus in Gebrauch nimmt und anschlie\u00dfend sein Widerrufsrecht aus\u00fcbt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In dem konkreten Fall hatte der K\u00e4ufer ein Wasserbett erworben und nach Erhalt gepr\u00fcft \u2013 d.h. er hat die Matratze mit Wasser bef\u00fcllt. Im Anschluss daran hatte er sein Widerrufsrecht ausge\u00fcbt und die R\u00fcckerstattung des vollen Kaufpreises gefordert. Der Verk\u00e4ufer war hingegen der Ansicht, er habe aufgrund dieser Ingebrauchnahme des Wasserbettes einen Anspruch auf Wertersatz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diesen Widerspruch hatte nun der Bundesgerichtshof zu kl\u00e4ren. Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass die in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 1 BGB<\/a> geregelte Wertersatzpflicht des Verbrauchers dann nicht besteht, wenn schon der f\u00fcr Pr\u00fcfzwecke erforderliche Aufbau des Produktes und eine damit notwendigerweise einhergehende Ingebrauchnahme der Ware eine erhebliche Wertminderung nach sich zieht:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>\u201eDass der Aufbau eines im Fernabsatz erworbenen M\u00f6belst\u00fccks vom Begriff der Pr\u00fcfung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 2 BGB<\/a> [aF] erfasst wird, ergibt sich auch aus der Fassung der Regelungen in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 1<\/a> und 2 BGB [aF]. Denn die in Satz 2 [aF] geregelte Ausnahme setzt logisch voraus, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 erf\u00fcllt sind, die Sache also in Gebrauch genommen wurde. Demzufolge erfasst der Begriff der Pr\u00fcfung in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 2 BGB<\/a> [aF] auch eine Ingebrauchnahme der Sache, jedenfalls dann, wenn die Ingebrauchnahme zu Pr\u00fcfzwecken erforderlich ist. Das schlie\u00dft auch den notwendigen Aufbau eines M\u00f6belst\u00fccks zu Pr\u00fcfzwecken ein.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">H\u00e4ndler sollten somit in jedem Einzelfall den Abzug von Wertersatz wegen Verschlechterung der Ware bei Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts genau pr\u00fcfen (nh).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass H\u00e4ndler im Fernabsatzhandel Verbrauchern ein Widerrufsrecht einr\u00e4umen und auf dieses in einer Widerrufsbelehrung hinweisen m\u00fcssen, ist mittlerweile wohl bekannt. Nun hatte der Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az. 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