{"id":21203,"date":"2014-04-01T06:53:37","date_gmt":"2014-04-01T05:53:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=21203"},"modified":"2021-11-02T17:49:33","modified_gmt":"2021-11-02T15:49:33","slug":"duerfen-tweets-ausserhalb-von-twitter-veroeffentlicht-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/duerfen-tweets-ausserhalb-von-twitter-veroeffentlicht-werden\/","title":{"rendered":"D\u00fcrfen Tweets au\u00dferhalb von Twitter ver\u00f6ffentlicht werden?"},"content":{"rendered":"

\"twitter1\"Der Schweizer Kollege Martin Steiger wirft in einem aktuellen Blogbeitrag die Frage au<\/a>f, ob es beispielsweise Zeitungen wie dem \u00abBlick am Abend\u00bb<\/a> erlaubt ist, ver\u00f6ffentlichte Tweets abdrucken, ohne die Urheber dieser Tweets um Genehmigung zu bitten.<\/p>\n

Er ist der Auffassung, dass der Versuch, diese Frage mit Mitteln des Urheberrechts zu beantworten, irref\u00fchrend sei. Denn Twitter lasse sich als Gegenleistung f\u00fcr die kostenlose Nutzung von allen Nutzern eine kostenlose Lizenz f\u00fcr die weltweite Verwertung aller Nutzer-Inhalte (\u00abContent\u00bb)<\/em> einr\u00e4umen. Diese Lizenz umfasse unter anderem auch die kostenlose Verwertung von Tweets durch Dritte wie beispielsweise Zeitungen.<\/p>\n

Die meisten Tweets sind “vogelfrei”<\/h2>\n

Thomas Stadler weist in Beantwortung dieses Beitrags in einer aktuellen Mitteilung darauf hin<\/a>, dass diese Einsch\u00e4tzung – jedenfalls nach deutschem und wohl auch nach schweizerischem Recht – unzutreffend sein d\u00fcrfte. Denn Voraussetzung f\u00fcr die Lizenzierung eines Texts ist dessen urheberrechtliche Werkqualit\u00e4t.\u00a0 Existiert aber gar kein Werk, fehlt es schlicht am Gegenstand, an dem Dritten Nutzungsrechte einger\u00e4umt werden k\u00f6nnten. Stadler f\u00fchrt zu Recht aus, dass sich erst dann \u00fcberhaupt die Frage stellt, ob durch die Nutzungsbedingungen von Twitter wirksam Nutzungsrechte einger\u00e4umt worden sind, wenn ein Tweet ausnahmsweise wegen seiner au\u00dfergew\u00f6hnlichen Originalit\u00e4t urheberrechtlichen Schutz genie\u00dft.<\/p>\n

Ein Himmelbett im Handgep\u00e4ck und biegsame B\u00fcstenhalter
\n<\/strong><\/h2>\n

Dass dies zwar vorkommen kann jedoch nur selten der Fall sein wird, hatten wir bereits hier anhand einiger Beispiele aus der Rechtsprechung dargestellt<\/a>. Bez\u00fcglich ganz besonders kurzer Slogans gibt es in der Rechtsprechung nur wenige Beispiele, in denen vereinzelt Urheberschutz bejaht wurde. So hat das OLG D\u00fcsseldorf den Slogan<\/p>\n

\u201cEin Himmelbett als Handgep\u00e4ck\u201c<\/p><\/blockquote>\n

als Sprachwerk eingestuft. (OLG D\u00fcsseldorf, DB 1964, 617<\/a>). Das OLG K\u00f6ln fand den Spruch<\/p>\n

\u201eBiegsam wie ein Fr\u00fchlingsfalter bin ich im Forma-B\u00fcstenhalter\u201c<\/p><\/blockquote>\n

urherrechtsw\u00fcrdig (OLG K\u00f6ln GRUR 1934, 758, 759). Das Bonmot<\/p>\n

“M\u00f6gen h\u00e4tte ich schon wollen, aber d\u00fcrfen habe ich mich nicht getraut”<\/p><\/blockquote>\n

von Karl Valentin w\u00fcrde vom\u00a0Landgerichts M\u00fcnchen I f\u00fcr\u00a0schutzw\u00fcrdig gehalten (LG M\u00fcnchen I, Urteil v. 8.9.2011, Az. 7 O 8226\/11<\/a>).<\/p>\n

Es ist allerdings festzuhalten, dass Tweets in ihrer Mehrzahl “vogelfrei” oder, um\u00a0 es mit einem urheberrechtlichen Terminus zu sagen “gemeinfrei” sind.<\/p>\n

Twitters Klauseln zu Rechteeinr\u00e4umung sind unwirksam<\/h2>\n

Dar\u00fcber hinaus ist Stadler darin zuzustimmen, dass die von dem Schweizer Kollegen erw\u00e4hnten Klausel zu Rechteeinr\u00e4umung \u00e4hnlich wie die von Facebook einer Inhaltskontrolle nicht standhalten damit unwirksam sind. F\u00fcr Facebook hat das Landgericht Berlin bereits entschieden, dass diese Art Klauseln In Bezug auf eine unentgeltliche Nutzungsrechtseinr\u00e4umung bez\u00fcglich IP-Inhalte gegen das AGB-Recht versto\u00dfen<\/a>.<\/p>\n

Fazit:<\/h2>\n

Falls ein Tweet im Ausnahmefall einmal tats\u00e4chlich die urheberrechtliche Sch\u00f6pfungsh\u00f6he erreichen sollte, muss der Urheber vor Weiterverbreitung im Zweifel gefragt werden,\u00a0aber nicht Twitter. Die von Twitter mit den Nutzern vereinbarten Klauseln zu Rechteeinr\u00e4umung d\u00fcrften an der in der Inhaltskontrolle scheitern und damit unwirksam sein.<\/p>\n

Eine andere Frage ist , ob bei der Ver\u00f6ffentlichung die Marke Twitter bzw. das entsprechende Logo ohne Zustimmung des Unternehmens verwendet werden darf. Hier ist jedenfalls mit Hinblick auf die Verwendung des Logos Vorsicht geboten<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Der Schweizer Kollege Martin Steiger wirft in einem aktuellen Blogbeitrag die Frage auf, ob es beispielsweise Zeitungen wie dem \u00abBlick am Abend\u00bb erlaubt ist, ver\u00f6ffentlichte Tweets abdrucken, ohne die Urheber dieser Tweets um Genehmigung zu bitten. Er ist der Auffassung, dass der Versuch, diese Frage mit Mitteln des Urheberrechts zu beantworten, irref\u00fchrend sei. Denn Twitter […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":19674,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[3382,5],"tags":[16,25,3012],"class_list":["post-21203","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kurioses-und-interessantes","category-urheber-designrecht","tag-twitter","tag-tweets","tag-urheberrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21203","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21203"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21203\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/19674"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21203"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21203"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21203"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}