{"id":2111,"date":"2010-11-19T21:57:33","date_gmt":"2010-11-19T19:57:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2111"},"modified":"2010-11-19T21:57:33","modified_gmt":"2010-11-19T19:57:33","slug":"comic-avatare-bei-facebook-und-die-allgemeine-fotonutzung-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/comic-avatare-bei-facebook-und-die-allgemeine-fotonutzung-im-internet\/","title":{"rendered":"Comic-Avatare bei Facebook und die allgemeine Fotonutzung im Internet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Wie wir bereits in unserem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/11\/aufruf-zu-massenhaften-urheberrechtsverstosen-auf-facebook\/\" target=\"_blank\">Blog-Beitrag vom 18.11.2010<\/a> berichteten, haben bei Facebook zwei Portugiesen eine Aktion ins Leben gerufen, der mehrere hunderttausend Nutzer gefolgt sind. Man sollte den Comic-Helden seiner Jugend als Profilbild hochladen. So tummelten sich bei Facebook in den letzten Tagen immer mehr Comic-Helden als Profilbilder der einzelnen Accounts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diese rasante Entwicklung hat nun einen D\u00e4mpfer bekommen, nachdem bekannt wurde, dass die Nutzung der Bilder m\u00f6glicherweise rechtswidrig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist interessant, wenn durch das Massenph\u00e4nomen Facebook das Rechtsbewusstsein der Internetnutzer gesch\u00e4rft werden kann. Denn tats\u00e4chlich haben bereits viele Nutzer das Comic-Profilbild wieder entfernt und durch ein eigenes Bild ausgetauscht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nachdem wir die Aktion bei Facebook in unserem vorherigen Blogbeitrag unter anderem bereits in Bezug auf eine m\u00f6gliche Haftung von Facebook selbst kommentiert haben, erscheint es sinnvoll, die Aktion auch noch einmal ausf\u00fchrlicher in Bezug auf die generelle Nutzung von Fotos im Internet zu untersuchen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Umgang mit der Ver\u00f6ffentlichung von Bildern im Internet erscheint oft sehr leichtfertig und teilweise erlangt man tats\u00e4chlich den Eindruck, dass einige Nutzer das Internet f\u00fcr einen rechtsfreien Raum halten. Insofern ist es wichtig den rechtlichen Grundgedanken hinsichtlich der Nutzung von Fotos im Internet noch einmal herauszustellen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Onlinestellen von Fotos kann sowohl einen Versto\u00df gegen das Urhebergesetz als auch einen Versto\u00df gegen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht darstellen. Grunds\u00e4tzlich und vereinfacht hei\u00dft das in Bezug auf m\u00f6gliche Urheberrechtsverletzungen, dass man ein Bild als Urheber, d. h. als Fotograf immer auch online stellen darf, weil der Urheber grunds\u00e4tzlich auch die Nutzungsrechte an dem Bild hat. Ist man selber nicht der Fotograf und damit nicht Urheber, bedarf man immer einer Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung im Internet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine solche Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte muss nicht formell durch eine Nutzungsvereinbarung im Sinne eine Lizenz erfolgen, sondern erfolgt in vielen F\u00e4llen auch konkludent, d. h. die Rechteinr\u00e4umung ergibt sich aus den Umst\u00e4nden des konkreten Falles. Wenn ein Facebook-Nutzer beispielsweise einen Freund bittet, ein Foto von ihm anzufertigen, welches er dann als Profilbild bei Facebook hochladen will, r\u00e4umt ihm der fotografierende Freund als Urheber auch konkludent diese Nutzungsrechte ein und kann nicht sp\u00e4ter eine Nutzung in diesem Rahmen verbieten lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nimmt man aber ein fremdes Bild als Profilbild, welches man irgendwo im Internet gesucht und gefunden hat, um vielleicht an einer Comic-Avatar-Aktion teilzunehmen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gro\u00df, dass man fremde Rechte verletzt. Nicht nur der Urheber kann eine Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urhebergesetz geltend machen, sondern auch ein ausschlie\u00dflich Nutzungsberechtigter, der diese ausschlie\u00dflichen Rechte vom Fotografen einger\u00e4umt bekommen hat. Bei Fotos von bekannten Comic-Helden liegen die Nutzungsrechte meist bei gro\u00dfen Verlagen als ausschlie\u00dflich Nutzungsberechtigte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch wenn es von diesem Grundsatz Ausnahmen gibt, durch sogenannte Open-Source-Quellen, das hei\u00dft Interseiten, die Fotos unter Verzicht auf eigene Rechte jedermann unentgeltlich zur freien Nutzung zur Verf\u00fcgung stellen, sollte man von fremden Fotos immer die Finger lassen. Denn ob ein solche Open-Source-Quelle auch tats\u00e4chlich die Rechte an den zur Verf\u00fcgung gestellten Bildern hat, l\u00e4sst sich ohne weitere Recherche nicht herausfinden. Gegen\u00fcber dem tats\u00e4chlich Nutzungsberechtigten greift dann nicht der Einwand, dass ein Dritter, der tats\u00e4chlich gar nicht berechtigt war, Rechte einzur\u00e4umen, die Erlaubnis erteilt habe beziehungsweise das Bild zur Verf\u00fcgung gestellt habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Hochladen von Fotos im Internet verletzt aber auch in unz\u00e4hligen F\u00e4llen Pers\u00f6nlichkeitsrechte. Das Pers\u00f6nlichkeitsrecht in der Form des Rechts am eigenen Bildnis wird &#8211; vereinfacht ausgedr\u00fcckt &#8211; bei der Ver\u00f6ffentlichung von Fotos, auf welchen andere Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind, verletzt. Die ohne Einwilligung Abgebildeten k\u00f6nnen die Ver\u00f6ffentlichung dann verbieten lassen, was zumeist &#8211; ebenso wie bei Urheberrechtsverletzungen &#8211; mit erheblichen Kosten verbunden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Da aber auch im Bereich des Pers\u00f6nlichkeitsrechts eine konkludente Einwilligung in Betracht kommt, Ausnahmevorschriften zu beachten sind und nach der sogenannten Zweck-\u00dcbertragungslehre sogar die Nutzung eines Fotos in einem bestimmten Zusammenhang rechtsverletzend, in einem anderen wiederum nicht rechtsverletzend sein kann, kann nur wiederum empfohlen werden, im Zweifelsfall die Finger von Fotos zu lassen, auf welchen andere Personen abgebildet sind, die nicht ausdr\u00fccklich ihre Einwilligung in eine Ver\u00f6ffentlichung im Internet erteilt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine andere Empfehlung geht dann in die Richtung, sich bei spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten Rat zu holen, zumindest f\u00fcr den Fall, wenn die Rechtsverletzung bereits im Raume steht. Aus unserer Erfahrung sollte man zur Vermeidung erheblicher Kosten dann aber gerade auch einen in den betroffenen Rechtsgebieten spezialisierten Rechtsanwalt um Hilfe bitten, denn bei Knieproblemen geht man grunds\u00e4tzlich auch nicht zum Herzspezialisten, sondern zumeist zum Orthop\u00e4den. Und umgekehrt. (ha)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 18.11.2010 berichteten, haben bei Facebook zwei Portugiesen eine Aktion ins Leben gerufen, der mehrere hunderttausend Nutzer gefolgt sind. Man sollte den Comic-Helden seiner Jugend als Profilbild hochladen. So tummelten sich bei Facebook in den letzten Tagen immer mehr Comic-Helden als Profilbilder der einzelnen Accounts. 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