{"id":20700,"date":"2014-01-20T07:25:58","date_gmt":"2014-01-20T06:25:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=20700"},"modified":"2024-06-12T20:03:36","modified_gmt":"2024-06-12T18:03:36","slug":"der-alptraum-aller-kleinkinder-europaeisches-gericht-verweigert-steiff-markenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-alptraum-aller-kleinkinder-europaeisches-gericht-verweigert-steiff-markenschutz\/","title":{"rendered":"Der Alptraum aller Kleinkinder: Europ\u00e4isches Gericht verweigert Steiff Markenschutz"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-large wp-image-20704\" alt=\"steiff\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/steiff.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/steiff.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/steiff-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/steiff-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Ein Steiff-Teddy ist das erste Status-Symbol, mit dem viele deutsche Kleinkinder in Ber\u00fchrung kommen. Noch bevor Anna oder Maximilian krabbeln k\u00f6nnen oder definierbare Laute ihren Mund verlassen, werden sie bereits von der Oma oder Tante auf den kleinen Knopf im Ohr (und das daran befestigte gelb-rote F\u00e4hnchen) hingewiesen: \u201eSchau mal, der ist von Steiff. Der ist was ganz Besonderes\u201c. Und instinktiv wissen Anna und Maximilian Bescheid: \u201eIch hab einen Steiff-B\u00e4ren. Ich bin was ganz Besonderes\u201c.<\/p>\n<p>Dass bei spanischen, griechischen oder irischen Kindern bzw. den sie beschenkenden Omas und Tanten entsprechende Assoziationen oftmals fehlen, musste nun die Firma Steiff vor dem Gericht der Europ\u00e4ischen Union (EuG) zur Kenntnis nehmen. Denn dieses wies zwei Klagen von Steiff auf Eintragung von Knopf und F\u00e4hnchen als europ\u00e4ische Gemeinschaftsmarken ab (Urteile v. 16.01.2014, Az. Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-433\/12\" title=\"EuG, 16.01.2014 - T-433\/12: Das Gericht best&auml;tigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff...\">T-433\/12<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-434\/12\" title=\"T-434\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">T-434\/12<\/a>).<\/p>\n<p>Bereits im Jahr 2010 hatte Steiff beim Harmonisierungsamt f\u00fcr den Binnenmarkt (HABM) <i>\u201ef\u00fcr einen gl\u00e4nzenden oder matten, runden Metallknopf, der im mittleren Bereich des Ohrs eines beliebigen Stofftiers, das Ohren aufweist, angebracht ist, sowie f\u00fcr ein mittels eines solchen Knopfes angebrachtes rechteckiges, l\u00e4ngliches Stofff\u00e4hnchen\u201c<\/i> einen Antrag auf Markeneintragung gestellt. Doch das HABM verweigerte Steiff die entsprechende Eintragung. Seine Begr\u00fcndung: Aus Knopf und F\u00e4hnchen im Ohr der Stofftiere w\u00fcrde der Verbraucher nicht auf eine betriebliche Herkunft schlie\u00dfen, so dass es an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle.<\/p>\n<p>Das EuG schloss sich dieser Argumentation nun im Ergebnis an: Zun\u00e4chst stellte es fest, dass Knopf und F\u00e4hnchen bei Steiff mit dem Erscheinungsbild der jeweiligen Stofftiere verschmelzen. Sodann f\u00fchrte es aus, dass die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gew\u00f6hnlich nicht auf eine betriebliche Herkunft der Waren schlie\u00dfen w\u00fcrden. Deshalb w\u00e4re es f\u00fcr eine Bejahung der Unterscheidungskraft notwendig, dass die angemeldeten Marken erheblich von der Norm oder der \u00dcblichkeit der Branche abweichen. Ein entsprechendes Abweichen von der Norm erkannte das EuG jedoch nicht:<\/p>\n<blockquote><p>\u00a0\u201eWie sich im Wesentlichen aus den vorstehenden Rn.\u00a029 bis 32 ergibt, stellen Kn\u00f6pfe jedoch zum einen f\u00fcr Stofftiere \u00fcbliche Gestaltungselemente dar, und zum anderen sind die Verbraucher an eine sehr gro\u00dfe Vielfalt dieser Waren, ihrer Designs und ihrer m\u00f6glichen Gestaltungen gew\u00f6hnt. Die Anbringung der Kn\u00f6pfe am Ohr, durch die faktisch eine gew\u00f6hnliche Kombination entsteht, die von den Verkehrskreisen als dekoratives Element wahrgenommen werden wird, kann keineswegs als au\u00dfergew\u00f6hnlich, d.\u00a0h. als erheblich von der Norm oder der \u00dcblichkeit dieser Branche abweichend, angesehen werden. Diese Gestaltung wird von den Verbrauchern lediglich als eine Variante der m\u00f6glichen Anbringung des Knopfes an anderen Teilen derartiger Waren oder auch als Variante etwaiger anderer an den Ohren angebrachter Verzierungen wahrgenommen werden. Deshalb k\u00f6nnen die angesprochenen Verkehrskreise darin keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr Steiff\u2019s Ausland-Marketing d\u00fcrfte die Einsch\u00e4tzung der Luxemburger Richter eine herbe Niederlage sein. Und w\u00e4ren Anna und Maximilian hier in Deutschland schon in der Lage, die Urteilsgr\u00fcnde zu lesen, w\u00fcrden sie m\u00f6glicherweise die Liebe und Zuneigung ihrer Omas und Tanten in Frage stellen: \u201eWas??? Der Knopf ist nicht einzigartig??? Bin ich dann etwa auch nicht einzigartig???\u201c<\/p>\n<p>Deshalb lasst Euch gesagt sein, liebe Anna, lieber Maximilian: In Deutschland ticken die Uhren anders. Hier sind Knopf und F\u00e4hnchen am Ohr Eurer Kuscheltiere selbstverst\u00e4ndlich markenrechtlich gesch\u00fctzt. Fehlende Unterscheidungskraft war hier nie ein Thema. Der Liebe Eurer Familie k\u00f6nnt Ihr Euch deshalb auch weiterhin gewiss sein, sofern Ihr ein Steiff-Tier Euer Eigentum nennen k\u00f6nnt.<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung des EuG kann Steiff binnen zwei Monaten Rechtsmittel einlegen und eine letztinstanzliche Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) herbeif\u00fchren. M\u00f6glicherweise haben die Richter ja dort ein Einsehen, dass auch Carmen in Spanien, Nikos in Griechenland und Kieran in Irland gerade Knopf und F\u00e4hnchen im Ohr ihrer Kuscheltiere besonders gl\u00fccklich machen. (ab)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Steiff-Teddy ist das erste Status-Symbol, mit dem viele deutsche Kleinkinder in Ber\u00fchrung kommen. 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