{"id":2060,"date":"2010-11-15T19:30:36","date_gmt":"2010-11-15T17:30:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2060"},"modified":"2010-11-15T19:30:36","modified_gmt":"2010-11-15T17:30:36","slug":"olg-jena-zum-newsletterversand-an-bestandskunden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-jena-zum-newsletterversand-an-bestandskunden\/","title":{"rendered":"OLG Jena: Zum Newsletterversand an Bestandskunden"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Das Th\u00fcringer Oberlandesgericht, auch bekannt als OLG Jena, hat sich in einem <a href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/volltext.php?mir_dok_id=2253\" target=\"_blank\">Urteil<\/a> vom 21.04.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20U%2088\/10\" title=\"2 U 88\/10 (5 zugeordnete Entscheidungen)\">2 U 88\/10<\/a>, zu den Anforderungen an den Newsletterversand ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 UWG<\/a> regelt den Versand von Werbung, wozu auch Newsletter geh\u00f6ren. Unerw\u00fcnschte Werbung z\u00e4hlt als unzumutbare Bel\u00e4stigung und ist verboten. Der Versand eines Newsletters ist jedoch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 Abs. 1 Nr. 3 UWG<\/a> erlaubt, wenn die &#8220;vorherige ausdr\u00fcckliche Einwilligung&#8221; des Adressaten vorliegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Rechtsprechung ist \u00fcberwiegend der Auffassung, dass nur die &#8220;Double Opt-In-Methode&#8221; geeignet sei, dieses audr\u00fcckliche Einverst\u00e4ndnis einzuholen. Die Email, die an den Kunden geschickt wird, damit er die Newsletter-Bestellung best\u00e4tigt, darf ihrerseits keine Werbung enthalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das OLG hatte sich mit einer bereits abgehakten Checkbox bez\u00fcglich der Einwilligung auseinanderzusetzen. Ein Verband hatte einen Online-Baumarkt abgemahnt:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p>&#8220;Die entsprechende Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung ist bzw. war n\u00e4mlich \u201evoreingestellt\u201c, der Kunde musste also den Haken entfernen, wenn er keinen Newsletter erhalten wollte. \u00c4nderte er nichts, galt seine Einwilligung zum Newsletterbezug als erteilt. Diese Vorgehensweise entspricht nicht den Anforderungen an eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung. Denn es liegt nicht eine nach au\u00dfen erkennbare Bet\u00e4tigung des Willens im Sinne einer ausdr\u00fccklichen Einwilligungserkl\u00e4rung vor, sondern insoweit nur ein bedeutungsloses passives (dem Schweigen vergleichbares) Nichterkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Dieses Verst\u00e4ndnis von der Bedeutung einer \u201evoreingestellten\u201c Einwilligung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen Klauseln, soweit sie als unwirksame allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen qualifiziert wurden. Eine vorgegebene Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung benachteiligt den Kunden unangemessen im Sinne von \u00a7\u00a7 <a title=\"\u00a7 307 BGB: Inhaltskontrolle\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" target=\"_blank\">307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB<\/a>, weil sie als \u201eopt-out\u201c-Regelung der gesetzlichen Wertung in <a title=\"\u00a7 7 UWG: Unzumutbare Bel\u00e4stigungen\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" target=\"_blank\">\u00a7 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG<\/a> entgegensteht, die ein ausdr\u00fcckliches vorheriges Einverst\u00e4ndnis verlangt (vgl. so auch BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202008,%201010\" title=\"BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348\/06: Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback\">GRUR 2008, 1010<\/a> &#8211; payback).&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Dies ist nichts neues und entspricht auch den Anforderungen, die z. B. an eine datenschutzrechtliche Einwilligung gestellt werden. Der Verbraucher muss sich bewusst f\u00fcr die Annahme der Erkl\u00e4rung entscheiden, damit eine wirksame Einwilligung vorliegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Fehlt es an einer solchen Einwilligung, kann ausnahmsweise der Newsletterversand erlaubt sein. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 Abs. 3 UWG<\/a> m\u00fcssen jedoch alle vier Voraussetzungen vorliegen: Bestandskunde, \u00e4hnliche Ware (hier: Holzkitt bestellt, im Newsletter Macheten, Laubstaubsauger, Energiesparlampen, Regenbekleidung, Einkochautomaten und mehr beworben), kein Widerspruch und schlie\u00dflich der Hinweis auf das Widerspruchsrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Details der letzten Voraussetzung werden gerne \u00fcbersehen: Nicht nur muss der H\u00e4ndler klar und deutlich darauf hinweisen, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann. Er muss auch darauf hinweisen, dass f\u00fcr den Widerspruch keine weiteren Kosten als die die \u00dcbermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nachdem das Gericht die anderen drei Voraussetzungen, unter anderem der Waren\u00e4hnlichkeit, genauer unter die Lupe nimmt, bezieht es zu der letzten Voraussetzung Stellung:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p>&#8220;Bei der Erhebung der E-Mail-Adresse im Rahmen der Er\u00f6ffnung des Kundenkontos wurde vielmehr lediglich auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, dass die Einwilligung jederzeit ohne Kosten widerrufen werden k\u00f6nne. Dies gen\u00fcgt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht. Auch innerhalb der Newsletter selbst ist ein solcher Hinweis nicht enthalten, vielmehr findet sich auch dort nur der Hinweis, dass der Newsletter abbestellt werden kann.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift war Mehr an Begr\u00fcndung nicht erforderlich.\u00a0 (ca)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Th\u00fcringer Oberlandesgericht, auch bekannt als OLG Jena, hat sich in einem Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88\/10, zu den Anforderungen an den Newsletterversand ge\u00e4u\u00dfert. \u00a7 7 UWG regelt den Versand von Werbung, wozu auch Newsletter geh\u00f6ren. Unerw\u00fcnschte Werbung z\u00e4hlt als unzumutbare Bel\u00e4stigung und ist verboten. Der Versand eines Newsletters ist jedoch nach \u00a7 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,15],"tags":[33,212,213,214],"class_list":["post-2060","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-werbung","tag-e-mail","tag-newsletter"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2060","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2060"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2060\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2060"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2060"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2060"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}