{"id":20485,"date":"2013-12-19T06:33:58","date_gmt":"2013-12-19T05:33:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=20485"},"modified":"2017-04-07T10:58:47","modified_gmt":"2017-04-07T09:58:47","slug":"fehlerhaftes-facebook-impressum-massenabmahner-verliert-vor-olg-nurnberg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/fehlerhaftes-facebook-impressum-massenabmahner-verliert-vor-olg-nurnberg\/","title":{"rendered":"Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner verliert vor OLG N\u00fcrnberg"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-11644\" title=\"Abmahnung streng vertraulich!\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/facebookabmahnung-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Der Kollege Alexander Hufendieck weist in einer <a href=\"http:\/\/anka.eu\/news-aktuelles\/81-pressemitteilung-zu-den-facebook-massenabmahnungen\" target=\"_blank\">Pressemitteilun<\/a>g\u00a0 auf seiner Internetseite darauf hin, dass das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg am 3. Dezember 2013 Aktenzeichen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20U%20410\/13\" title=\"3 U 410\/13 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">3 U 410\/13<\/a> die Klage der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem M\u00fcnsterland abgewiesen hat, das eine Facebookseite nach Auffassung der Kl\u00e4gerin ohne das erforderliche Impressum betrieben hatte.<\/p>\n<p>Die Entscheidung kann nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden, da der Streitwert unter 20.000,00 \u20ac liegt. Sie ist daher rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Das abmahnende Unternehmen hatte in der Vorinstanz noch eine stattgebende Entscheidung vor dem Landgericht Regensburg (LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013, Az. <a title=\"LG Regensburg, 31.01.2013 - 1 HKO 1884\/12\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20HK%20O%201884\/12\" target=\"_blank\">1 HK O 1884\/12<\/a>) erwirkt.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber 200 Abmahnungen innerhalb einer Woche<\/strong><\/p>\n<p>Die Revolutive Systems GmbH hatte im August 2012 noch unter dem Namen Binary Systems GmbH durch eine umfangreiche Abmahnaktion bundesweite Bekanntheit erlangt. Zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Herrn Werner Kallert hatte sie innerhalb einer Woche \u00fcber 200 Abmahnungen an Betreiber von gewerblichen Facebookseiten verschickt, diese zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 265,70 \u20ac aufgefordert.<\/p>\n<p>Die Abmahnwelle wurde auf <a href=\"http:\/\/www.seo-labor.com\/abmahnung-auf-facebook-durch-die-firma-binary-services-gmbh-vertreten-durch-kanzlei-hwk\/\" target=\"_blank\">Internetseiten von Betroffenen<\/a>, in den <a href=\"http:\/\/www.channelpartner.de\/recht\/2591345\/index2.html\" target=\"_blank\">Medien<\/a>, aber auch von Rechtsanw\u00e4lten heftig diskutiert. Fast einhellig wurde die Ansicht vertreten, dass es sich hierbei um ein rechtsmissbr\u00e4uchliches Vorgehen handeln m\u00fcsse. Es wurden Strafanzeigen erstattet und negative Feststellungsklage erhoben. Es soll sogar eine \u201cSammelklage\u201d geben, in der mehrere Abgemahnte gemeinsam die von Ihnen aufgewendeten Rechtsanwaltskosten geltend machen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus?preview=true&amp;preview_id=14686&amp;preview_nonce=c1807fa0ab\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p><strong>Massenabmahner bat sich Diskretion aus<\/strong><\/p>\n<p>Auch unsere Kanzlei war damals\u00a0 Ziel der Aktivit\u00e4ten des Abmahngespanns. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/massenabmahner-bittet-sich-diskretion-aus\" target=\"_blank\">Mit Schreiben vom 24.9.2012 forderte der Prozessbevollm\u00e4chtigte der Abmahnerin unsere Kanzlei auf<\/a>, sein Abmahnschreiben, an dem wir die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/17-anzeichen-an-denen-man-eine-massenabmahnung-erkennt-am-beispiel-der-aktuellen-facebook-abmahnung\" target=\"_blank\">17 Anzeichen einer Massenabmahnung<\/a> illustriert hatten, aus unserem Internetauftritt zu entfernen.<\/p>\n<p>Eine Rechtsgrundlage daf\u00fcr wurde von ihm nicht genannt. Eine solche gibt es unseres Erachtens auch nicht. Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverst\u00e4ndlichkeit Abmahner ihre Schreiben im wahrsten Sinne des Wortes \u201cmassenweise\u201d unters Volk bringen, gleichzeitig von den Adressaten offenbar diesbez\u00fcglich Diskretion erwarten. Wir entschlossen uns daher, unseren Artikel nebst\u00a0 eingeblendeter Abmahnung\u00a0 so zu lassen, wie er ist. Die angedrohten gerichtlichen Schritte sind &#8211; wie von uns vermutet &#8211; ausgeblieben.<\/p>\n<p><strong>Was sind die Folgen des Urteils f\u00fcr die Abgemahnten?<\/strong><\/p>\n<p>Unmittelbare Wirkungen entfaltet die N\u00fcrnberger Entscheidung zwar nur zwischen den beteiligten Prozessparteien, d.h. zwischen der Revolutive Systems GmbH und dem jeweiligen Beklagten. Angesichts quasi-identischer Sachverhalte in \u00fcber 200 weiteren Abmahnf\u00e4llen lassen sich die rechtlichen Bewertungen des Oberlandesgerichts aber zwanglos auf alle Schreiben der Abmahnwelle aus August 2012 \u00fcbertragen. S\u00e4mtlichen Abmahnungen der Revolutive Systems GmbH wegen Impressumsverst\u00f6\u00dfen bei Facebook steht danach der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen. Der Kollege Niklas Plutte gibt in seinem Beitrag &#8220;<a href=\"http:\/\/www.ra-plutte.de\/2013\/12\/folgen-der-missbrauchsurteile-des-olg-nuernberg-zu-facebook-massenabmahnungen\/#more-9740\" target=\"_blank\">Folgen der Missbrauchsurteile des OLG N\u00fcrnberg zu Facebook Massenabmahnungen<\/a>&#8221; wertvolle Hinweise, wie sich Betroffene nun verhalten k\u00f6nnen. Sogar, dann, wenn bereits eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben oder der geforderte Betrag gezahlt wurde, besteht die Chance, den Unterlassungsvertrag zu k\u00fcndigen bzw. gezahltes Geld zur\u00fcckzuerhalten.<\/p>\n<p><strong>Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn dieser Fall f\u00fcr die meisten Betroffenen glimpflich ausgegangen ist. Nerven kostet ein rechtlicher Streit mit einem Konkurrenten alle Mal. Wir bieten Interessierten daher die einfache und kostenlose M\u00f6glichkeit, \u00fcber eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung gen\u00fcgendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.<\/p>\n<p><strong>So funktioniert die Impressum-App<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Auf unserer <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum\" target=\"_blank\">Facebookseite<\/a> den Reite \u201cImpressum-App\u201d anklicken<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder f\u00fcr das individuelle Impressum ausf\u00fcllen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und k\u00f6nnen bei Bedarf abge\u00e4ndert werden<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!<\/strong><\/p>\n<p>*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gew\u00e4hrleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter \u201eInfo\u201c zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Ma\u00dfnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung! (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kollege Alexander Hufendieck weist in einer Pressemitteilung\u00a0 auf seiner Internetseite darauf hin, dass das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg am 3. 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