{"id":20286,"date":"2013-11-28T07:36:19","date_gmt":"2013-11-28T06:36:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=20286"},"modified":"2017-04-07T11:00:28","modified_gmt":"2017-04-07T10:00:28","slug":"creative-commons-4-0-urheber-sollten-besonnen-reagieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/creative-commons-4-0-urheber-sollten-besonnen-reagieren\/","title":{"rendered":"Creative Commons 4.0 &#8211; Urheber sollten besonnen reagieren"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-20303\" alt=\"copyri\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/copyri.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/copyri.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/copyri-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/copyri-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/> <a href=\"http:\/\/de.creativecommons.org\/2013\/11\/25\/version-4-0-ist-da\/#more-1139\" target=\"_blank\">Creative Commons<\/a> bereichtet derzeit von einer neuen sogenannten \u201eJedermann-Lizenz\u201c. Creative Commons ist nach eigenen Angaben eine Non-Profit Organisation. Bei den Lizenzen der Creative Commons handelt es sich um vorgefertigte Lizenzvertr\u00e4ge, die\u00a0 eine Hilfestellung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte bieten sollen (<a href=\"http:\/\/de.creativecommons.org\/was-ist-cc\/\">http:\/\/de.creativecommons.org\/was-ist-cc\/<\/a>). Urheber k\u00f6nnen Dritten mit Hilfe dieser Lizenzen z.B. das Vervielf\u00e4ltigen ihrer Lichtbilder unter gewissen Voraussetzungen erlauben. Derzeit wird zwischen sechs Lizenzen unterschieden, die verschiedene Voraussetzungen zum Gegenstand haben. Die Bedingungen k\u00f6nnen unter anderem sein, dass etwa ein Lichtbild nicht bearbeitet oder nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden darf oder der Urheber des Bildes genannt oder auf die Lizenzurkunde der Creative Commons verlinkt werden muss. Creative Commons stellt derzeit die neuste Version 4.0 vor.<\/p>\n<p><b>Neuer Umfang der Creative Commons<\/b><\/p>\n<p>Die neue Version umfasst jetzt auch Datenbankrechte. Diese Rechte sind gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UrhG: Sammelwerke und Datenbankwerke\">\u00a7\u00a7\u00a04 Abs.\u00a02<\/a> i.\u2009V.\u2009m. Abs.\u00a01 UrhG gesch\u00fctzt. Bei einer Datenbank handelt es sich um eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabh\u00e4ngigen Elementen. Datenbanken sind systematisch und methodisch angeordnet und mit elektronischen oder anderen Mitteln zug\u00e4nglich. Was eine Datenbank ist, mag abstrakt nur schwer vorstellbar sein. Deswegen verweisen wir exemplarisch auf das Urteil des BGH Urteil vom 22.06.2011\u00a0 mit dem Aktenzeichen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20159\/10\" title=\"BGH, 22.06.2011 - I ZR 159\/10: Automobil-Onlineb&ouml;rse\">I ZR 159\/10<\/a>. Der BGH entschied, dass \u201eautoscout24\u201c eine solche Datenbank darstelle.<\/p>\n<p>Zudem beinhaltet die neue Version eine abstrakte Definition f\u00fcr verwandte Schutzrechte. Dabei handelt es sich um Rechte, die\u00a0 in einer engen Beziehung zu den Urheberrechten stehen,\u00a0 aber nicht das Erreichen einer geistigen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he erfordern, wie es zum Beispiel bei Filmwerken der Fall ist. Das Urhebergesetz sch\u00fctz in \u00a7 95 so zum Beispiel auch Laufbilder und meint damit Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen, die nicht als Filmwerke gesch\u00fctzt sind. Durch die Definition verwandter Schutzrechte solle erreicht werden, dass der Strau\u00df mitlizenzierter Rechte flexibel dem entspreche, was jeweils gerade im Urheberrecht vorgesehen sei. Das Ziel dabei sei m\u00f6glichst alle relevanten Rechte mit zu erfassen und freizugeben, damit eine weitere Rechtekl\u00e4rung \u00a0nicht n\u00f6tig werde.<\/p>\n<p>Weiter stellt die neue Lizenz klar, dass Data-Mining keine Bearbeitung im Sinne der Lizenz ist. Hierbei handelt es sich um eine Vorgehensweise bei der aus einer Masse von Datenbanken wesentliche Informationen extrahiert werden, so dass daraus eine neue Erkenntnis abgeleitet werden kann. Eine Vorgehensweise die oft in der Wissenschaft eine Rolle spielt. Es liegt nahe, dass es dabei zu Abgrenzungsschwierigkeiten zu dem urheberrechtlichen Begriff der Bearbeitung kommen kann. F\u00fcr die Lizenzgeber gilt nunmehr, dass Data-Mining nicht unter den Begriff der Bearbeitung f\u00e4llt.<\/p>\n<p><b>Lockerung einzelner Lizenzbedingungen <\/b><\/p>\n<p>Die Anforderung hinsichtlich der Urhebernennung wurde gelockert. Diese muss nicht mehr auf der Seite vorgenommen werde, auf der das Werk erscheint. Es reicht ein Link auf die Webseite, die die Rechteangaben vollst\u00e4ndig enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Auch die Voraussetzung der \u201eWeitergabe unter gleichen Bedingungen\u201c wurde gelockert. Diese sah vor, dass wenn das lizenzierte Werk bzw. der lizenzierte Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage f\u00fcr eigenes Schaffen verwendet wird, die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben werden durften, die mit denen des Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar waren. Dies hatte zur Folge, dass bei \u00a0mehrfach bearbeiteten Werken, \u00a0die jeweils neu lizenziert wurden, strenggenommen jede vorherige Lizenz eingehalten werden musste. Jetzt soll es nach Creative Commons ausreichen, wenn die letzte (rechtm\u00e4\u00dfig) vergebene Lizenz eingehalten werde. Solange es sich dabei um denselben Lizenztyp handele, seien einfach nur mehrere Vorbearbeiter zu nennen und sonst die bekannten Bedingungen dieses Lizenztyps einzuhalten. Da aber im Rahmen der\u00a0\u201eWeitergabe unter gleichen Bedingungen\u201c auch \u00e4hnliche, kompatible Lizenzen vergeben werden k\u00f6nnten, k\u00f6nne es jedoch schnell sehr komplex werden.<\/p>\n<p><b>Heilung von Lizenzverst\u00f6\u00dfen<\/b><\/p>\n<p>Lizenzverst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen nunmehr geheilt werden. Bisher f\u00fchrte ein Lizenzversto\u00df dazu, dass das Lizenzverh\u00e4ltnis erlosch. Nach den neuen Bestimmungen kann eine Lizenz wieder aufleben, wenn der Versto\u00df innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntwerden abgestellt wird.<\/p>\n<p><b>Kein automatisches Update<\/b><\/p>\n<p>Rechteinhaber die bereits die Vorg\u00e4ngerversionen der Creative Commons genutzt haben und daran festhalten wollen, k\u00f6nnen aufatmen. Ein automatisches Update solle es nach Angaben von Creative Commons nicht geben. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Grundentscheidung des Urhebers heilig sei.<\/p>\n<p><b>Was zu beachten ist<br \/>\n<\/b><\/p>\n<p>Auf keinen Fall sollte man als Urheber \u00fcberst\u00fcrzt handeln und die neue Lizenzversion akzeptieren, denn sie bringt nicht nur erfreuliche Neuerungen, wie zum Beispiel der Schutz von Datenbanken mit sich. Die Version 4.0 tr\u00e4gt auch ihre T\u00fccken in sich. Urheber sollten sich unter anderem die Frage stellen, ob sie ihr Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht ausreichend dadurch geachtet sehen, dass ihr Name nicht mehr auf der jeweiligen Webseite genannt wird, auf der ihr Werk oder verwandtes Schutzrecht zug\u00e4nglich gemacht wird, sondern nur noch auf diesen verlinkt wird. Denn hierbei ist zu bef\u00fcrchten, dass der jeweilige Besucher der Webseite den Namen des Urhebers nie zur Kenntnis nehmen wird.<\/p>\n<p>Es steht zu vermuten, dass Rechtsverletzer sich von der M\u00f6glichkeit der Heilung blenden lassen, weil sie meinen, eine Korrektur des vertraglichen Lizenzversto\u00df lasse die Wiederholungsgefahr entfallen und die Abgabe einer Unterlassungerkl\u00e4rung hinf\u00e4llig werden. Dies ist ein Trugschluss. Dies f\u00fchrt genausowenig zum Entfall der Wiederholungsgefahr, wie die Beseitigung des Urheberversto\u00dfes bei unlizenzierten Werken. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 fotomek &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Creative Commons bereichtet derzeit von einer neuen sogenannten \u201eJedermann-Lizenz\u201c. Creative Commons ist nach eigenen Angaben eine Non-Profit Organisation. 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