{"id":20274,"date":"2013-11-26T17:01:11","date_gmt":"2013-11-26T16:01:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=20274"},"modified":"2017-04-07T11:00:39","modified_gmt":"2017-04-07T10:00:39","slug":"ritter-sport-will-gegen-die-bewertung-mangelhaft-von-stiftung-warentest-rechtlich-vorgehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ritter-sport-will-gegen-die-bewertung-mangelhaft-von-stiftung-warentest-rechtlich-vorgehen\/","title":{"rendered":"Ritter Sport will gegen die Bewertung "mangelhaft" von Stiftung Warentest rechtlich vorgehen"},"content":{"rendered":"
Testergebnisse der Stiftung Warentest werden zumeist mit Spannung erwartet. Von den Verbrauchern, die sich entweder ihre bisherigen Produktwahl best\u00e4tigt sehen oder nun aus bestimmten Gr\u00fcnden zu einem Konkurrenzprodukt wechseln. Aber auch die Anbieter verfolgen die Testergebnisse genau. Denn die Reaktion der Verbraucher, die ein gro\u00dfes Vertrauen in die Stiftung Warentest setzen, kann f\u00fcr einen Hersteller eines Produkts Fluch oder Segen bedeuten.<\/p>\n
Voll-Nuss: mangelhaft<\/strong><\/p>\n Aktuell hat die Stiftung Warentest Nussschokolade getestet und dabei 26 Produkte unter die Lupe genommen<\/a>. Unter den getesteten Schokoladen war auch die der Sorte “Voll-Nuss” von Ritter Sport. Obwohl die Schokolade geschmacklich nicht beanstandet wurde, bem\u00e4ngelten die Pr\u00fcfer, dass bei der Verarbeitung ein chemisch hergestellte Inhaltsstoff, n\u00e4mlich Piperonal zum Einsatz gekommen sei und vergaben das Qualit\u00e4tsurteil “mangelhaft”. Piperonal komme zwar grunds\u00e4tzlich auch in der Natur vor, werde aber in der Regel chemisch hergestellt. Die Deklaration des Produktes damit, dass ausschlie\u00dflich nat\u00fcrliche Aromen eingesetzt w\u00fcrden, sei daher unzutreffend und irref\u00fchrend.<\/p>\n Ritter Sport hat auf diese Meldung am gleichen Tag reagiert<\/a> und die Vorw\u00fcrfe zur\u00fcckgewiesen. Es liege eine aktuelle Garantieerkl\u00e4rung seitens der Lieferantin, der SymRise AG vor, die best\u00e4tige, dass das gelieferte Aroma, welches in der Ritter Sport Voll-Nuss zum Einsatz komme, ausschlie\u00dflich natu\u0308rlichen Ursprungs sei, wie auch ausschlie\u00dflich auf natu\u0308rlichem Wege gewonnen werde.<\/p>\n Laut einem Beitrag vom 22.11.2013<\/a> bleibt die Stiftung Warentest bei ihrer Darstellung. Im Zutaten\u00adverzeichnis von Ritter Sport Voll-Nuss stehe \u201enat\u00fcrliches Aroma\u201c. Die Tester h\u00e4tten den chemisch hergestellten Aroma\u00adstoff Piperonal nachgewiesen. Die Stiftung Warentest teilt in ihrer Erkl\u00e4rung innerhalb eines Updates auch mit, dass Rittersport angek\u00fcndigt habe, gegen die Testergebnisse rechtlich vorgehen zu wollen und dass daher zurzeit keine \u00fcber die in dieser Meldung enthaltenen Fakten hinaus\u00adgehenden Details zu den Unter\u00adsuchungs\u00adgrund\u00adlagen und Bewertungs\u00adfragen genannt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n Erfolgsaussichten des rechtlichen Vorgehens<\/strong><\/p>\n Es ist erfahrungsgem\u00e4\u00df sehr schwierig, unliebsame Testergebnisse juristisch anzugreifen. Die reine Bewertungsebene ist vor dem Hintergrund, dass subjektive Einsch\u00e4tzungen – und dazu z\u00e4hlen Bewertungen der Stiftung-Warentestpr\u00fcfer – grunds\u00e4tzlich der Meinungsfreiheit unterfallen und damit nicht untersagt werden k\u00f6nnen. Gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbar sind nur Tatsachenbehauptungen, also Behauptungen, die dem Beweis zug\u00e4nglich sind. Angegriffen werden kann daher nur die Tatsachengrundlage, auf der das Urteil der Tester beruht. F\u00fcr den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Bewertung “mangelhaft” zwar als solche nicht angreifbar ist. Falls sich aber herausstellen sollte, dass die Behauptung der Tester, dass sich in dem \u00fcberpr\u00fcften Produkt entgegen der Bewerbung nicht nat\u00fcrliche Aromen, sondern chemisch hergestellte Substanzen befunden haben, unzutreffend sein sollte, h\u00e4tte das Vorgehen von Ritter Sport durchaus Aussicht auf Erfolg.<\/p>\n Neben der Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptungen (in deren Zusammenhang Stiftung Warentest wohl auch das Qualit\u00e4tsurteil revidieren m\u00fcsste) besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Ritter Sport durch die fehlerhaften Aussagen erlittenen Umsatzeinbu\u00dfen bzw. des entgangenen Gewinns entstanden ist.<\/p>\n Auf Facebook tobt der “shit storm”<\/strong><\/p>\n Die Geschehnisse werden \u00fcbrigens auf Facebook auf beiden Unternehmensseiten rege diskutiert. W\u00e4hrend Ritter Sport auf der eigenen Facebookseite<\/a> fast ausnahmslos Sympathiebekundungen erh\u00e4lt, tobt interessanterweise auf der Facebookseite<\/a> von Stiftung Warentest ein kleiner “shit storm” und zwar nicht “f\u00fcr”, sondern “gegen” das Testergebnis. (la)<\/p>\n