{"id":202,"date":"2007-07-27T17:38:00","date_gmt":"2007-07-27T15:38:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=202"},"modified":"2017-09-08T05:03:01","modified_gmt":"2017-09-08T04:03:01","slug":"fotografieren-im-supermarkt-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/fotografieren-im-supermarkt-erlaubt\/","title":{"rendered":"Fotografieren im Supermarkt erlaubt"},"content":{"rendered":"
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\"Fotografieren
\u00a9 Drobot Dean – Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Hereinspaziert in das Gesch\u00e4ft des Konkurrenten, ein Druck auf den Ausl\u00f6ser und fertig ist der dokumentierte Wettbewerbsversto\u00df. Fast so einfach wie ein Screenshot im Internet.<\/p><\/div>\n

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Bisher ging das nach der strengen Rechtsprechung des BGH allerdings nicht so einfach. Mit Urteil vom 25.07.2007 (I ZR 133\/04<\/a>) hat der 1. Senat des Gerichts diese Rechtsprechung aufgeweicht und erlaubte dem Kl\u00e4ger nun in letzter Instanz, Fotos in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen eines konkurrierenden Supermarkts anzufertigen, der seine Kunden zum “Vergleichen” mit veralteten Preisen des Kl\u00e4gers aufgefordert hatte.<\/div>\n

Fotografieren wird nun also (meist) als erlaubt anzusehen sein, jedenfalls wenn die Beweise ansonsten nicht leicht zu beschaffen sind:<\/p>\n

“[…] In einem solchen Fall ist die Anfertigung von Fotos jedenfalls dann nicht unlauter, wenn ein \u00fcberwiegendes Interesse des Gesch\u00e4ftsinhabers an der Vermeidung einer m\u00f6glichen Betriebsst\u00f6rung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Bel\u00e4stigung nicht gegeben ist […]. Schon aufgrund der ge\u00e4nderten Lebensverh\u00e4ltnisse kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass mit ungenehmigtem Fotografieren in Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen generell die Gefahr einer erheblichen St\u00f6rung des Betriebs des Gesch\u00e4ftsinhabers verbunden ist. Die technische Entwicklung erm\u00f6glicht es inzwischen, mit Digitalkameras auch kleineren Formats, Kameras in Mobiltelefonen und sogar in Armbanduhren ohne gr\u00f6\u00dferen Aufwand jederzeit, an allen Orten und bei jeder Gelegenheit mehr oder weniger brauchbare Fotoaufnahmen herzustellen. <\/span><\/p>\n

Von dieser M\u00f6glichkeit wird in zunehmendem Ausma\u00df Gebrauch gemacht, ohne dass damit generell eine erhebliche Behinderung oder unangemessene Bel\u00e4stigung Dritter verbunden sein muss. Zwar kann deshalb das Fotografieren in Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen noch nicht als ein normales Kundenverhalten angesehen werden. Es ist jedoch auch nicht mehr wie fr\u00fcher generell als so ungew\u00f6hnlich anzusehen, dass grunds\u00e4tzlich die Gefahr einer erheblichen Betriebsst\u00f6rung zu bef\u00fcrchten ist. Jedermann kann heutzutage Fotoaufnahmen in Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen anfertigen, ohne Aufsehen zu erregen. […]”<\/span><\/p><\/blockquote>\n

Ob dem so ist, kann man ja mal im Supermarkt um die Ecke ausprobieren.<\/p>\n

Hinweis: Das war ein Scherz. Der BGH hat in der Entscheidung deutlich gemacht, dass das in diesem Fall erlaubte Fotografieren nicht unbedingt verallgemeinerungsf\u00e4hig ist. Es ging hier auch nicht um die schwierige Frage, ob, wann und wen man in nicht\u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden fotografieren darf, sondern darum, ob eine solche Ma\u00dfnahme im Wettbewerbsrecht ausnahmsweise erlaubt sein kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Hereinspaziert in das Gesch\u00e4ft des Konkurrenten, ein Druck auf den Ausl\u00f6ser und fertig ist der dokumentierte Wettbewerbsversto\u00df. Fast so einfach wie ein Screenshot im Internet. Bisher ging das nach der strengen Rechtsprechung des BGH allerdings nicht so einfach. Mit Urteil vom 25.07.2007 (I ZR 133\/04) hat der 1. Senat des Gerichts diese Rechtsprechung aufgeweicht und […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":32995,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[],"class_list":["post-202","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/202","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=202"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/202\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/32995"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=202"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=202"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=202"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}