{"id":19879,"date":"2013-10-22T18:29:57","date_gmt":"2013-10-22T17:29:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=19879"},"modified":"2017-04-07T11:03:44","modified_gmt":"2017-04-07T10:03:44","slug":"lg-koln-betrugsvorwurfe-in-ebay-bewertung-unzulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-koln-betrugsvorwurfe-in-ebay-bewertung-unzulassig\/","title":{"rendered":"LG K\u00f6ln: Betrugsvorw\u00fcrfe in eBay-Bewertung unzul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 15px\" title=\"Bis hierhin und nicht weiter\" alt=\"Bis hierhin und nicht weiter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/einbahn.jpg\" \/>In regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden berichten wir davon: Insbesondere H\u00e4ndler Auf Verkaufsplattformen haben mit negativen Bewertungen zu k\u00e4mpfen. Handelte sich dabei um berechtigte Kritik an einem unerfreulichen Verkaufsablauf, ist dagegen selbstverst\u00e4ndlich nichts einzuwenden. Unwahre Behauptungen, die sogar einen Betrug implizieren, m\u00fcssen sich H\u00e4ndler jedoch nicht gefallen lassen.<\/p>\n<p>Dass es m\u00f6glich und auch ratsam ist, sich gegen solche \u00f6ffentlichen Verleumdungen gerichtlich zu wehren, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln. Am 31.07.2013 haben wir vor dem Landgericht K\u00f6ln ein Urteil (LG K\u00f6ln, Urteil vom 31.07.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20422\/12\" title=\"LG K&ouml;ln, 31.07.2013 - 28 O 422\/12: Betrugsvorw&uuml;rfe in eBay-Bewertung unzul&auml;ssig\">28 O 422\/12<\/a>) erwirkt, in dem dem Beklagten bei Meidung eines Ordnungsgelds von 250.000 \u20ac untersagt worden ist, die folgende \u00c4u\u00dferung<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas Allerletzte, Verkauft Softw. Ohne Zusend. ein.ORIGINALKEY\u2019s, NORTON FREUT SOWAS\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><i>\u00a0<\/i>im Bewertungsforum des Internetauktionshauses eBay aufzustellen.<\/p>\n<p>Das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln setzt sich sehr ausf\u00fchrlich mit den einzelnen Tatbestandvoraussetzungen im Falle einer unzul\u00e4ssigen \u00c4u\u00dferung auseinander. In dem konkreten \u00a0Fall hatte der Beklagte bei der Kl\u00e4gerin Software \u00fcber die Internetplattform eBay gekauft und diesen dann negativ bewertet.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt bei \u00c4u\u00dferungen im Internet, dass Meinungs\u00e4u\u00dferungen im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Artikel 5<\/a> Grundgesetz zul\u00e4ssig sind, soweit sie nicht die Grenze zur Schm\u00e4hkritik \u00fcberschreiten und Tatsachenbehauptungen wahr sein m\u00fcssen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die in ihrer konkreten Form angegriffenen \u00c4u\u00dferung des Beklagten unwahr\u00a0 und daher rechtswidrig ist.<\/p>\n<p>Die Rechtswidrigkeit ist bei der Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts im Rahmen einer Gesamtabw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen unter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles und Beachtung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit festzustellen. Hierbei ist zun\u00e4chst zu pr\u00fcfen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung handelt. Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Aussage einer \u00dcberpr\u00fcfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zug\u00e4nglich ist. Hierbei ist der Aussagegehalt der \u00c4u\u00dferung zu ermitteln, wobei auf die gesamte Bewertung abzustellen ist und nicht nur auf den konkret angegriffenen Teil der Aussage.<\/p>\n<p>Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die streitgegenst\u00e4ndliche Bewertung \u201e<i>Das Allerletzte, Verkauft Softw. Ohne Zusend. ein.ORIGINALKEY\u2019s, NORTON FREUT SOWAS\u201c<\/i> insgesamt eine Tatsachenbehauptung beinhaltete, n\u00e4mlich dass die Kl\u00e4gerin dem Beklagten Mit der Software keinen Originalkey (Lizenzschl\u00fcssel) \u00fcbersandt habe. Dies war aber unzutreffend. Das Gericht stellt an dieser Stelle klar, dass es f\u00fcr die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keine Rechtfertigung gibt. Das hei\u00dft, dass eine unwahre Tatsachenbehauptung grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig ist. Auf den konkreten Inhalt und ob dieser sch\u00e4digend ist, kommt es dann nicht an.<\/p>\n<p>In diesem konkreten Fall war der Beklagte \u2013 entgegen der allgemeinen Beweislast \u2013 sogar beweispflichtig, da er der Kl\u00e4gerin mit seiner \u00c4u\u00dferung unterstellt, dass sie betr\u00fcgerisch handele, weil sie Software ohne die dazugeh\u00f6rige Originallizenz verkaufe. Diese Aussage war geeignet, die Kl\u00e4gerin in der \u00f6ffentlichen Meinung herabzusetzen entsprechend dem Straftatbestand der \u00fcblen Nachrede gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a>. In diesem Fall musste also der Beklagte beweisen, dass seine Behauptung wahr ist. Dies konnte er nicht.<\/p>\n<p>Der Beklagte hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung nicht rechtskr\u00e4ftig ist. Wir werden weiter berichten.<\/p>\n<p>Bewertungen im Internet werden immer h\u00e4ufiger verwendet um das jeweilige Gesch\u00e4ft bzw. den Gesch\u00e4ftspartner zu beurteilen. F\u00fcr den Unternehmer bedeutet dies zum einen Transparenz und damit eine weitere M\u00f6glichkeit sich positiv im Internet zu pr\u00e4sentieren. Zum anderen Besteht aber auch die Gefahr, dass der Ruf eines Unternehmens durch unwahre Bewertungen nicht unerheblich leitet. Wir helfen Ihnen gerne weiter. (nh)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden berichten wir davon: Insbesondere H\u00e4ndler Auf Verkaufsplattformen haben mit negativen Bewertungen zu k\u00e4mpfen. Handelte sich dabei um berechtigte Kritik an einem unerfreulichen Verkaufsablauf, ist dagegen selbstverst\u00e4ndlich nichts einzuwenden. Unwahre Behauptungen, die sogar einen Betrug implizieren, m\u00fcssen sich H\u00e4ndler jedoch nicht gefallen lassen. 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