{"id":19638,"date":"2013-09-23T06:16:21","date_gmt":"2013-09-23T05:16:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=19638"},"modified":"2017-04-07T11:05:57","modified_gmt":"2017-04-07T10:05:57","slug":"tommy-hilfiger-spricht-aktuell-abmahnungen-wegen-vermeintlicher-markenfalschungen-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/tommy-hilfiger-spricht-aktuell-abmahnungen-wegen-vermeintlicher-markenfalschungen-aus\/","title":{"rendered":"Tommy Hilfiger spricht aktuell Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenf\u00e4lschungen aus"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-19646\" alt=\"tommy\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/tommy1.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/tommy1.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/tommy1-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/tommy1-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Der bekannte Modekonzern Tommy Hilfiger spricht aktuell Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung verschiedener Marken aus der &#8220;Tommy Hilfiger&#8221;-Serie ab. Darunter sind Wort- und Wortbildmarken, sowie nationale und Gemeinschaftsmarken. Vertreten wird der Konzern durch die Rechtsanw\u00e4lte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen.<\/p>\n<p><strong>F\u00e4lschungsvorwurf<\/strong><\/p>\n<p>Tommy Hilfiger wirft den Betroffenen in der Abmahnung vor, gleich mehrere dieser Marken durch den angeblichen Vertrieb von gef\u00e4lschten Tommy Hilfiger Poloshirts verletzt zu haben. Dies sei durch einen durchgef\u00fchrten Testkauf festgestellt worden.<\/p>\n<p><strong>Gegenstandswert 200.000,00 \u20ac<\/strong><\/p>\n<p>Neben einer Unterlassungserkl\u00e4rung werden eine umfangreiche Auskunftserteilung und die Herausgabe der angeblichen F\u00e4lschungen und nat\u00fcrlich Schadensersatz sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 200.000 \u20ac angesetzt.<\/p>\n<p><strong>5.100,00 \u20ac Vertragstrafe f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Streitwert vor dem Hintergrund, dass es sich um eine angebliche Markenrechtsverletzung handelt, nicht sonderlich verwundert, erscheint die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserkl\u00e4rung sehr weitgehend. Denn diese sieht vor, dass der Schuldner bei einem Versto\u00df eine Vertragsstrafe schulden soll, die zwar in das Ermessen des Gl\u00e4ubigers gestellt wird, jedoch mindestens 5100,00 \u20ac pro Versto\u00df betragen soll. Zus\u00e4tzlich wird vorformuliert, dass Einzelverst\u00f6\u00dfe nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden sollen. Dieser unscheinbare Satz besagt nichts anderes, als dass jemand, der nach Abgabe dieser Unterlassungserkl\u00e4rung schlicht vergisst, einige Angebote abzu\u00e4ndern, auf jeden Fall f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df 5.100,00 \u20ac zu Zahlen hat, selbst wenn man normalerweise der Auffassung sein k\u00f6nnte, dass diesbez\u00fcglich nur eine Vertragsstrafe verwirkt wird.<\/p>\n<p><strong>Betroffene sollen alle eBay-Verk\u00e4ufe offenlegen<\/strong><\/p>\n<p>Aber nicht nur diese Besonderheit l\u00e4sst im vorliegenden Fall stutzen. Bestandteil der vorformulierten Verpflichtungserkl\u00e4rung ist n\u00e4mlich auch, dass der Abgemahnte die Zustimmung dazu erteilt, das eBay dazu berechtigt ist, alle Daten zu etwaigen Verkaufsaktivit\u00e4ten in Bezug auf die Waren mit den Marken von Tommy Hilfiger gegen\u00fcber den Rechtsanw\u00e4lten offen zu legen.<\/p>\n<p><strong>Unterlassungsanspruch besteht verschuldensunabh\u00e4ngig, Vorlieferant schuldet Regress<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Damit keine Missverst\u00e4ndnisse aufkommen: Die unberechtigte Benutzung fremder Marken, insbesondere dann, wenn es sich bei den in diesem Zusammenhang vertriebenen Textilien um F\u00e4lschungen handelt, ist verboten und sogar strafbar. Mehrere Betroffene, die von unserer Kanzlei bereits vertreten werden, beteuern jedoch, bis zu dem erw\u00e4hnten Schreiben keinerlei Anhaltspunkte daf\u00fcr gehabt zu haben, dass es sich bei der bei ihnen im Sortiment befindlichen Ware um F\u00e4lschungen handeln k\u00f6nnte. Dies \u00e4ndert nat\u00fcrlich nichts am Unterlassungsanspruch, der grunds\u00e4tzlich verschuldensunabh\u00e4ngig besteht. Auch um den Schadensersatz kommen die Betroffenen meist nicht herum, weil die Rechtsprechung neben einem Anspruch aus unerlaubter Handlung\u00a0 auch einen verschuldensunabh\u00e4ngigen Anspruch aus unberechtigter Bereicherung zu Gunsten des Markenrechtsinhabers annimmt. Allerdings kann gegebenenfalls der Vorlieferant in Regress genommen\u00a0 werden, von dem die (rechtlich)\u00a0 mangelhafte Ware bezogen wurde.<\/p>\n<p>Trotzdem kann man die Frustration der Mandanten verstehen, die sich fragen, wie sie die vorliegende Abmahnung h\u00e4tten vermeiden k\u00f6nnen und ob sie sich vor diesem Hintergrund tats\u00e4chlich verpflichten m\u00fcssen, dem &#8220;Gegner&#8221; gegen\u00fcber s\u00e4mtliche eBay-Verk\u00e4ufe offen zu legen. Unabh\u00e4ngig davon, wie die Konstellation im Einzelfall aussehen mag, ist von einer unbesehenen Unterzeichnung der vorformulierten Erkl\u00e4rung abzuraten.<\/p>\n<p><strong>Kostenrisiko 15.000 \u20ac<\/strong><\/p>\n<p>Das bedeutet aber nat\u00fcrlich auch nicht, dass man den &#8220;Kopf in den Sand&#8221; stecken sollte.\u00a0 Falls der Testkauf tats\u00e4chlich gef\u00e4lschte Markenware hervorgebracht hat, droht ein teures Gerichtsverfahren, das bei einem Streitwert von 200.000 \u20ac nur in der ersten Instanz ein Kostenrisiko von gut 15.000,00 \u20ac mit sich bringt. Oft hilft die Vertretung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt schon dabei, der Auseinandersetzung, die vor dem Hintergrund des F\u00e4lschungsvorwurfs zun\u00e4chst emotional aufgeladen ist, zu mehr Sachlichkeit zu verhelfen. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der bekannte Modekonzern Tommy Hilfiger spricht aktuell Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung verschiedener Marken aus der &#8220;Tommy Hilfiger&#8221;-Serie ab. Darunter sind Wort- und Wortbildmarken, sowie nationale und Gemeinschaftsmarken. Vertreten wird der Konzern durch die Rechtsanw\u00e4lte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. 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