{"id":19497,"date":"2013-09-12T15:27:38","date_gmt":"2013-09-12T14:27:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=19497"},"modified":"2017-04-07T11:06:54","modified_gmt":"2017-04-07T10:06:54","slug":"mein-haus-ist-schoner-als-dein-haus-na-und-mein-haus-ist-urheberrechtlich-geschutzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mein-haus-ist-schoner-als-dein-haus-na-und-mein-haus-ist-urheberrechtlich-geschutzt\/","title":{"rendered":"Mein Haus ist sch\u00f6ner als Dein Haus &#8211; Na und? Mein Haus ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt&#8230;"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-19504\" alt=\"haus2\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/haus2.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/haus2.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/haus2-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/haus2-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 03.06.2013 (OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.06.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2072\/12\" title=\"6 U 72\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 72\/12<\/a>) mit dem urheberrechtlichen Schutz von Geb\u00e4uden befasst. Bauwerke k\u00f6nnen nat\u00fcrlich urheberrechtlich gesch\u00fctzt sein. Das der Kl\u00e4gerin geh\u00f6rte zu ihrer Entt\u00e4uschung nicht dazu.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin machte gegen die Beklagte Schadensersatzanspr\u00fcche aus einer Urheberrechtsverletzung geltend. Die Kl\u00e4gerin gab die Planung eines Mehrfamilienhauses, welches 6 bis 12 Eigentumswohnungen haben sollte in Auftrag. Leider konnte das Geb\u00e4ude aufgrund von Insolvenz nicht von ihr fertig gestellt werden. Also wurde die Beklagte selbst t\u00e4tig und stellte das Geb\u00e4ude mittels der Pl\u00e4ne der Kl\u00e4gerin fertig. Die Kl\u00e4gerin sah hierin eine Urheberrechtsverletzung durch die Beklagte. Sie vertrat die Ansicht, bei dem in ihrem Auftrag geplanten und entworfenen Objekt handele es sich um ein Werk der Baukunst, das urheberrechtlichen Schutz genie\u00dfe. Das Bauwerk rage deutlich aus der Masse des allt\u00e4glichen Bauschaffens heraus.<\/p>\n<p>Das Landgericht Mannheim (LG Mannheim, Urteil v. 22.06.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20O%20410\/11\" title=\"LG Mannheim, 22.06.2012 - 7 O 410\/11\">7 O 410\/11<\/a>) wies die Klage ab. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte es aus, dass die Planungsleistungen nicht die Annahme eines urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes der Baukunst rechtfertigten. Hiergegen wendete sich die Berufung der Kl\u00e4gerin. Das Landgericht habe rechtsirrig die urheberrechtliche Schutzf\u00e4higkeit der Entw\u00fcrfe verneint. Die Beklagten trugen vor, das Bauwerk weise keine einem Urheberrechtsschutz zug\u00e4nglichen Merkmale auf.<\/p>\n<p><strong>Bauwerk muss aus Masse des allt\u00e4glichen Bauschaffens herausragen<\/strong><\/p>\n<p>Die Berufung der Kl\u00e4gerin hatte ebenso keinen Erfolg. Zun\u00e4chst erl\u00e4uterte das Gericht, dass die Kl\u00e4gerin nicht als Urheberin in Betracht komme. Dies sei derjenige, der f\u00fcr die der Kl\u00e4gerin den Plan erstellt habe, weil dieser die sch\u00f6pferische Leistung erbringe. Die Kl\u00e4gerin k\u00f6nne jedoch aus ihren Nutzungsrechte Schadensersatzanspruch geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch der Kl\u00e4gerin scheide aber deshalb aus, weil das in den Pl\u00e4nen wiedergegebene und nach ihnen ausgef\u00fchrte Wohnhaus nicht urheberrechtlich gesch\u00fctzt sei.<\/p>\n<p>Das Gericht erkl\u00e4rte, welche Bauwerke gesch\u00fctzt seien:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UrhG: Gesch&uuml;tzte Werke\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG<\/a> sind gesch\u00fctzte Werke auch Werke der Baukunst, soweit sie pers\u00f6nlich geistige Sch\u00f6pfungen sind (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UrhG: Gesch&uuml;tzte Werke\">\u00a7 2 Abs. 2<\/a> Urhebergesetz). Dabei sind Werke der Baukunst bereits als Entw\u00fcrfe gesch\u00fctzt. Voraussetzung ist allerdings, dass die individuellen Z\u00fcge, die das Bauwerk als pers\u00f6nlich geistige Sch\u00f6pfung qualifizieren, bereits im Entwurf ihren Niederschlag gefunden haben. Auf die Art und Weise ihrer Darstellung im Entwurf, stellt die Kl\u00e4gerin zu Recht nicht ab. Ma\u00dfgeblich ist daher die Schutzf\u00e4higkeit des im Plan dargestellten Bauwerks. Ist das auf den Pl\u00e4nen wiedergegebene und danach auszuf\u00fchrende Bauwerk schutzf\u00e4hig, dann d\u00fcrfen die Pl\u00e4ne nur mit Zustimmung des Urhebers ausgef\u00fchrt werden. Denn die Ausf\u00fchrung eines Baus durch einen Anderen nach den Entw\u00fcrfen des Urhebers ist urheberrechtlich als Vervielf\u00e4ltigung i.S. des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/16.html\" title=\"&sect; 16 UrhG: Vervielf&auml;ltigungsrecht\">\u00a7 16 UrhG<\/a> zu werten und bedarf daher dessen Zustimmung.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Die f\u00fcr eine pers\u00f6nlich geistige Sch\u00f6pfung notwendige Individualit\u00e4t erfordere, dass das Bauwerk nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen oder routinem\u00e4\u00dfigen Schaffens darstelle, sondern dass es aus der Masse des allt\u00e4glichen Bauschaffens herausrage. Werke der Baukunst k\u00f6nnten beispielsweise gepr\u00e4gt durch ihre Proportionen, Gr\u00f6\u00dfe, Einbindung in das Gel\u00e4nde, die Umgebungsbebauung, Verteilung der Baumasse, konsequente Durchf\u00fchrung eines Motivs und Gliederung einzelner Bauteile wie der Fassade oder des Daches sowie dadurch, dass alle einzelnen Teile des Bauwerks so aufeinander bezogen sind, dass sie zu einer Einheit verschmelzen, sein. Die Bejahung einer pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung und der daf\u00fcr notwendigen Individualit\u00e4t setze aber voraus, dass die L\u00f6sung \u00fcber die Bew\u00e4ltigung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschl\u00e4gigen technischen L\u00f6sungsmittel hinausgehe.<\/p>\n<p>Als Beispiele urheberrechtlich gesch\u00fctzter Bauwerke nannte das Gericht: Schl\u00f6sser, Museen, Theater, Regierungsgeb\u00e4uden, Unternehmenszentralen oder Denkm\u00e4ler. Bei Zweckbauten lie\u00dfe sich die sch\u00f6pferische H\u00f6he eher selten bejahen.<\/p>\n<p><strong>Die detailreichen Schilderungen der Kl\u00e4gerin \u00fcberzeugten das Gericht nicht<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin meinte, der Architektur des streitgegenst\u00e4ndlichen Objekts erreiche eine sch\u00f6pferische H\u00f6he durch den R\u00fccksprung \u00fcber dem stabilen zweigeschossigen Sockel:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBei der Verwendung eines R\u00fccksprungs bei einem Haus mit geneigtem Dach handle es sich um einen ungew\u00f6hnlichen \u201eKunstgriff&#8221;. Durch die Aufl\u00f6sung des Bauk\u00f6rpers nach oben hin durch zwei versetzte Pultdachfl\u00e4chen werde das Geb\u00e4ude in seiner Gesamtanmutung weiter aufgelockert, wodurch es nach oben hin noch leichter wirke. Dies werde insbesondere durch die Verwendung von Hochfenstern, die hierzulande ungew\u00f6hnlich seien, unterst\u00fctzt. Durch ihre besondere Anordnung der Fassade werde eine Balance zwischen Horizontalit\u00e4t und Vertikalit\u00e4t erreicht. Die Hochfenster seien an den meisten Stellen in Vierergruppen angeordnet, und zwar so eng beieinander, dass sich daraus eine zusammenh\u00e4ngende Figur ergebe. Mit dem so erreichten Kontrast zwischen der Figur der Fenstergruppe und der verbleibenden zusammenh\u00e4ngenden Wandfl\u00e4che werde eine klare Gliederung der Fassade erreicht, die im deutlichen Gegensatz zu den \u00fcblichen Lochfassaden stehe, in denen die Fenster mehr oder weniger verstreut seien, ohne eine kompositorische Ordnung erkennen zu lassen. Unterst\u00fctzt werde dies durch den Hohlraum der Balkonnischen. Die drei einander abwechselnden vertikalen Figuren w\u00fcrden verklammert durch die horizontalen Balkonbr\u00fcstungen, die zu diesem Zweck als schlichte b\u00fcgelf\u00f6rmige B\u00e4nder behandelt w\u00fcrden. Im Zusammenspiel entstehe ein ausbalanciertes, rhythmisch durchkomponiertes Gesamtbild.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Dem Gericht reichte dies jedoch nicht.<\/p>\n<p><strong>Urheberrecht in allen Sparten des Alltags zu finden<\/strong><\/p>\n<p>Wir empfehlen an dieser Stelle den Link zu den Urteil des OLG Karlsruhe zu nutzen, in dem sich Zeichnungen des Bauwerks befinden und selbst zu urteilen. Ich w\u00fcrde es genauso sehen, wie das Gericht. F\u00fcr einen Urheberrechtler mag dieses Urteil nicht \u00fcberraschend sein. Es ist aber sch\u00f6n zu sehen, dass das Urheberrecht in den unterschiedlichsten Formen in unserem Alltag auftaucht. (jr)<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 fotomek &#8211; Fotolia.com)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 03.06.2013 (OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.06.2013, Az. 6 U 72\/12) mit dem urheberrechtlichen Schutz von Geb\u00e4uden befasst. Bauwerke k\u00f6nnen nat\u00fcrlich urheberrechtlich gesch\u00fctzt sein. Das der Kl\u00e4gerin geh\u00f6rte zu ihrer Entt\u00e4uschung nicht dazu. Die Kl\u00e4gerin machte gegen die Beklagte Schadensersatzanspr\u00fcche aus einer Urheberrechtsverletzung geltend. Die Kl\u00e4gerin gab [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":19504,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5],"tags":[3012],"class_list":["post-19497","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19497","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19497"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19497\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/19504"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19497"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19497"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19497"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}