{"id":19296,"date":"2013-08-26T06:52:08","date_gmt":"2013-08-26T05:52:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=19296"},"modified":"2017-04-07T11:08:24","modified_gmt":"2017-04-07T10:08:24","slug":"lg-koln-ebay-adchoice-anzeige-auf-fremder-angebotsseite-kann-wettbewerbswidrig-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-koln-ebay-adchoice-anzeige-auf-fremder-angebotsseite-kann-wettbewerbswidrig-sein\/","title":{"rendered":"LG K\u00f6ln: eBay-AdChoice-Anzeige auf fremder Angebotsseite kann wettbewerbswidrig sein"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-large wp-image-19334\" alt=\"ebayabmahnung\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/ebayabmahnung.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/ebayabmahnung.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/ebayabmahnung-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/ebayabmahnung-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Das Landgericht K\u00f6ln hat in einem aktuellen Eilbeschluss vom 9.8.2013 auf Antrag unserer Kanzlei eine so genannte eBay-AdChoice-Werbung innerhalb einer eBay-Artikelseite verboten.<\/p>\n<p><strong>eBay-AdChoice ist potentiell wettbewerbswidrig<\/strong><\/p>\n<p>eBay bietet Unternehmen seit l\u00e4ngerer Zeit nicht nur an, unmittelbar auf der Plattform Waren zu verkaufen, sondern auch externe Angebote (nat\u00fcrlich gegen ein nicht unerhebliches Entgelt) zu bewerben. Das von eBay so genannte &#8220;<a href=\"http:\/\/pages.ebay.at\/help\/account\/adchoice.html\">AdChoice-Programm<\/a>&#8221; bietet eBay- und sonstigen Internetkonsumenten nach eigenen Angaben seit 2007 die M\u00f6glichkeit, interessenbasierte Werbung auf eBay und auf Websites von Werbepartnern &#8220;mitzubestimmen&#8221; und zu &#8220;verwalten&#8221;. Es werden dann Anzeigen eingeblendet, die auf die pers\u00f6nlichen Interessen der Nutzer zugeschnitten sind.<\/p>\n<p>Das von eBay als f\u00fcr die Empf\u00e4nger von Werbung von besonderem Nutzen angepriesene &#8220;Programm&#8221; ist entgegen der verniedlichenden Beschreibung nichts anderes als ein weiterer Schritt zur vollst\u00e4ndigen \u00dcberwachung durch die Werbetreibenden. Denn die Informationen, die dazu ben\u00f6tigt werden, die eingeblendete Werbung auf die Interessen des jeweiligen Nutzers abzustimmen, kommen nat\u00fcrlich nicht von ungef\u00e4hr.<\/p>\n<p><strong>Remarketing verfolgt User per Cookie<\/strong><\/p>\n<p>Google &#8211; einer der Hauptvermarkter von Werbung im Internet &#8211; beschreibt das Verfahren mit dem Titel <a href=\"https:\/\/support.google.com\/adwords\/answer\/2453998?hl=de\" target=\"_blank\">&#8220;Google-Remarketing<\/a>&#8221; aus der Perspektive der Werbenden wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Remarketing ist eine Funktion, mit der Sie Personen erreichen k\u00f6nnen, die Ihre Website bereits besucht haben. F\u00fcr diese Personen k\u00f6nnen Sie relevante Anzeigen auf Websites und in der Google-Suche schalten. Verlassen Nutzer Ihre Website beispielsweise, ohne etwas zu kaufen, k\u00f6nnen Sie diese potenziellen Kunden erneut mit Anzeigen erreichen. Sie k\u00f6nnen diesen Nutzern sogar eine ma\u00dfgeschneiderte Werbebotschaft oder ein spezielles Angebot mit dem Ziel pr\u00e4sentieren, dass diese auf Ihre Website zur\u00fcckkehren und etwas kaufen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Analyse der Webseiten- Nutzung, welche die Grundlage f\u00fcr die Erstellung der interessenbezogenen Werbeanzeigen bildet, werden Cookies eingesetzt. Dar\u00fcber werden die Besuche der Webseite sowie anonymisierte Daten \u00fcber die Nutzung der Webseite erfasst. Besucht ein Internetnutzer nachfolgend eine andere Webseite im Google Display-Netzwerk, werden Werbeeinblendungen angezeigt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zuvor aufgerufene Produkt- und Informationsbereiche ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Sprich: Deaktiviert man die Akzeptanz von Cookies nicht (sei es im Browser oder durch entsprechende Plugins), wissen eBay bzw. Google (\u00e4hnlich wie Facebook auch) ganz genau, wann und in welchem Umfang Internetseiten von Werbepartnern besucht wurden und &#8220;verfolgen&#8221; den Betroffenen dann und blenden ihm an verschiedenen Stellen immer wieder die gleiche Werbung ein.<\/p>\n<p><strong>eBay blendet Anzeigen von Mitbewerbern direkt in die Artikelseite ein<\/strong><\/p>\n<p>eBay hat f\u00fcr Werbekunden ein eigenes Portal eingerichtet und bietet in diesem Zusammenhang auch ein so genanntes <a href=\"http:\/\/www2.ebayadvertising.com\/de\/werben-auf-ebay\/platzierungen\" target=\"_blank\">&#8220;Targeting&#8221;<\/a> an. Danach kann ein interessierter Werbetreibender ganz genau bestimmen, an welcher Stelle von eBays Internetseite die Werbung geschaltet werden soll. An dieser Stelle wird der Werbeservice &#8211; neben der datenschutzrechtlichen Problematik &#8211; auch wettbewerbsrechtlich gef\u00e4hrlich. Denn eBay bietet es seinen Kunden sogar an, Werbung in die eigentliche Angebotsseite eines Onlineh\u00e4ndlers einzubinden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Tatsache als solche eventuell noch nicht problematisch w\u00e4re, ist der Ort des Werbebanners bedenklich. Denn dieser wird nicht etwa am unteren Rand der Seite eingeblendet, so dass er als Werbung eindeutig erkennbar w\u00e4re, sondern ziemlich prominent direkt unter dem Artikelfoto, dem Preis und dem Verk\u00e4ufernamen. eBay illustriert die Werbem\u00f6glichkeit innerhalb der Artikelseite innerhalb seines Informationsportals wie folgt. Nur ganz klein und in grauer Schrift\u00a0 ist unter der Werbung der Hinweis &#8220;AdChoice&#8221; erkennbar:<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Platzierung Artikelansichtsseite\" alt=\"Platzierung Artikelansichtsseite\" src=\"http:\/\/www2.ebayadvertising.com\/sites\/ebayadvertising.backends.ebay.eu\/files\/120411_eAG_CMS_Mode_Artikelseite.jpg\" \/><\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass die Werbung von eBay offenbar auch thematisch gleichen oder jedenfalls \u00e4hnlichen eBay-Angeboten zugeordnet wird. So kam es in dem vom Landgericht K\u00f6ln zu entscheidenden Fall dazu, dass die Werbung eines unmittelbaren Mitbewerbers so wie oben illustriert in der Artikelseite unserer Mandantschaft erschien, und Kunden mittels Mausklick auf dessen Shop weiterleitete. Das LG K\u00f6ln hat diesem die konkrete Werbung bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 \u20ac verboten. Der Beschluss hat, da er als Eilverf\u00fcgung ergangen ist, keine schriftlichen Gr\u00fcnde und ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr eine zielgerichtete Behinderung ist keine Absicht erforderlich &#8211; noch nicht einmal Kenntnis!<\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht ist mit seinem Antrag unserer Argumentation gefolgt, wonach die konkrete Ausgestaltung der Anzeige eine unlautere Behinderung unserer Mandantin darstellte. Eine gezielte Behinderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Werbende sich gewisserma\u00dfen zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebt, um ihm eine \u00c4nderung seines Kaufentschlusses aufzudr\u00e4ngen. F\u00fcr eine zielgerichtete Behinderung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 10 UWG<\/a> ist eine Behinderungsabsicht nicht erforderlich.\u00a0 Eine solche\u00a0 kann sogar dann vorliegen, wenn der Handelnde nicht einmal Kenntnis von den Tatumst\u00e4nden hat, welche die Unlauterkeit begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, wie der vorliegende Fall ausgeht, sollten Nutzer der eBay-Werbung daher entweder von bestimmten Targeting-Ma\u00dfnahmen absehen oder gegen\u00fcber eBay darauf hinwirken, dass Werbeanzeigen wenigstens nicht bei unmittelbaren Konkurrenten geschaltet werden. Wir werden \u00fcber den Fall weiter berichten.<\/p>\n<p>Bei rechtlichen Fragen zu Werbung und insbesondere Affiliate- bzw. Remarketing-Ma\u00dfnahmen stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht K\u00f6ln hat in einem aktuellen Eilbeschluss vom 9.8.2013 auf Antrag unserer Kanzlei eine so genannte eBay-AdChoice-Werbung innerhalb einer eBay-Artikelseite verboten. eBay-AdChoice ist potentiell wettbewerbswidrig eBay bietet Unternehmen seit l\u00e4ngerer Zeit nicht nur an, unmittelbar auf der Plattform Waren zu verkaufen, sondern auch externe Angebote (nat\u00fcrlich gegen ein nicht unerhebliches Entgelt) zu bewerben. 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