{"id":19166,"date":"2013-08-15T07:21:28","date_gmt":"2013-08-15T06:21:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=19166"},"modified":"2017-04-07T11:09:32","modified_gmt":"2017-04-07T10:09:32","slug":"mollath-erst-unfreiwillig-in-der-psychiatrie-dann-in-einer-sixt-werbekampagne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mollath-erst-unfreiwillig-in-der-psychiatrie-dann-in-einer-sixt-werbekampagne\/","title":{"rendered":"Mollath-Werbung von Sixt: Nur geschmacklose Satire?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-19213\" alt=\"lemons\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/lemons.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/lemons.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/lemons-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/lemons-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Manchmal provoziert Werbung, manchmal \u00fcberschreitet sie bewusst Grenzen und manchmal geht sie damit leider auch zu weit. So k\u00f6nnte man die aktuelle Werbekampagne von Sixt beschreiben.<\/p>\n<p>Sixt bewirbt derzeit seine Mietwagen mit einem unfreiwilligen Werbegesicht. Innerhalb einer Zeitungsanzeige ver\u00f6ffentlichte Sixt ein Bild von Gustl Mollath. Darunter war der Werbeslogan eingef\u00fcgt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWenn hier einer verr\u00fcckt ist, dann der Sixt mit seinen Preisen<\/p>\n<p>-Gustl Mollath-\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Zur Erinnerung<\/strong><\/p>\n<p>Gustl Mollath wurde erst vor ein paar Tagen aus seiner siebenj\u00e4hrigen Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung entlassen. Er wurde 2006 in einem Strafprozess wegen Schuldunf\u00e4higkeit freigesprochen, dann aber wegen angeblicher Gemeingef\u00e4hrlichkeit zwangsweise eingewiesen. Jetzt entschied das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg mit Beschluss vom 06.08.2013, dass das damalige Verfahren wieder aufgenommen werden muss, er wurde umgehend freigelassen.<\/p>\n<p>Ein Geschehnis das durchaus ernst zu nehmen ist und in der Gesellschaft wieder das Thema hervorbringt: \u201eWie gerecht ist unsere Rechtsprechung?\u201c Schon allein deswegen eignet sich das Thema nicht f\u00fcr eine Mietwagen-Werbekampagne.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Aspekte<\/strong><\/p>\n<p>Aber auch rechtlich betrachtet, ist eine solche Kampagne durchaus problematisch. Mollath hat m\u00f6glicherweise einen Anspruch darauf, dass Sixt die Kampagne unterl\u00e4sst. Der Anspruch setzt die Verletzung des Rechts am eigenen Bild und\u00a0 bzw. oder des Pers\u00f6nlichkeitsrechts voraus. Die Rechtsprechung geht \u00fcberwiegend bei der Nutzung von Bildnissen davon aus, dass eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung bei Werbezwecken zu fordern und mithin eine konkludente Einwilligungsm\u00f6glichkeit zu verwerfen ist. Ausnahmen macht die Rechtsprechung unter Umst\u00e4nden dann, wenn das Bild ein Geschehnis der Zeitgeschichte zeigt (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 22.01.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20U%20133\/10\" title=\"OLG K&ouml;ln, 22.02.2011 - 15 U 133\/10: Zul&auml;ssige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung\">15 U 133\/10<\/a>). Das vorliegende Bild, das Sixt verwendet, zeigt Mollath kurz nach seiner Entlassung. Dabei handelt es sich um ein Ereignis das als Geschehnis der Zeitgeschichte von vielen verfolgt wurde. Allerdings darf auch ein solches Bild nur ver\u00f6ffentlicht werden, wenn dies einem schutzw\u00fcrdigen Informationsinteresse zu Gute kommt. In diesen Zusammenhang kann die Verwendung eines Bildes in einer satirisch aufgemachten Werbekampagne erlaubt sein. In dem Fall sind jedoch die Interessen des Verletzten gegen\u00fcber denen des Werbenden abzuw\u00e4gen. Die Interessen Mollaths d\u00fcrften vorliegend \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p><strong>Tragische Figur<\/strong><\/p>\n<p>Mollath ist wom\u00f6glich eine tragische Figur eines Justizskandals, die dadurch 7 wertvolle Lebensjahre verloren hat. Kurz nach Mollaths Entlassung in die Freiheit schie\u00dft ein Fotograf ein Bild von ihm. Es erscheint in der Presse. Anders als Prominente oder Politiker steht er unfreiwillig und durch einen potentiellen Schicksalsschlag im Mittelpunkt des Zeitgeschehens. Kurzum: Mollaths Person ist mit der n\u00f6tigen Sensibilit\u00e4t zu behandeln. Dem gegen\u00fcber steht eine Autovermietung, die aus den Ereignissen um seine Person Profit schlagen will und sein Bildnis, dass ihn kurz nach seiner Freilassung zeigt, ohne Erlaubnis f\u00fcr sich nutzt. Ein Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht liegt daher zweifellos vor.<\/p>\n<p>Davon zu trennen ist die Frage, ob Mollath auch in seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt wird. Die Verletzung ist zum Beispiel bei unwahren Tatsachenbehauptungen immer gegeben. Bei Meinungs\u00e4u\u00dferungen ist dies nicht so leicht zu bejahen. Es kommt dabei auf den Charakter der \u00c4u\u00dferung an. \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c ist regelm\u00e4\u00dfig verboten, wogegen Satire erlaubt sein kann. Bedenkt man, dass der Leser der Bildunterschrift meinen k\u00f6nnte, es handele sich um ein Zitat von Mollath, was nicht zutrifft, so spricht dies f\u00fcr eine Pers\u00f6nlichkeitrechtsverletzung.<\/p>\n<p><strong>Kalauer auf Kosten Mollaths<\/strong><\/p>\n<p>Sixt k\u00f6nnte sich darauf berufen, dass ihre Werbung Satire sei. Dies hat Sixt bereits in einem \u00e4hnlichen Fall getan (BGH, Urteil vom 26. 10. 2006, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20182\/04\" title=\"I ZR 182\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 182\/04<\/a>). Wesensinhalt von Satire ist es, dass sie \u00fcbertreibt, verfremdet, verzerrt und damit gewisse Missst\u00e4nde anprangern oder l\u00e4cherlich machen m\u00f6chte. Es stellt sich die Frage, wie viel Raum die streitgegenst\u00e4ndliche Anzeige der (kritischen) Auseinandersetzung mit einem Missstand, der freilich in der in der Justizposse um Herrn Mollath\u00a0 gesehen werden k\u00f6nnte, \u00fcberhaupt gibt. Haupts\u00e4chlich besteht sie n\u00e4mlich aus dem wenig tiefgr\u00fcndigen Spiel mit dem Wort &#8220;verr\u00fcckt&#8221;, das im Zusammenhang mit Herrn Mollath und der Geschehnisse einerseits mit der Bedeutung &#8220;pathologisch (geistes-)krank&#8221; und mit dem Mietwagenunternehmen Sixt mit Blick auf die vermeintlich sehr g\u00fcnstigen Preise als &#8220;kaufm\u00e4nnisch leichtsinnig, unbedacht&#8221; verbunden wird. Sprich: das Werk des Werbetexters besteht aus einem schlichten Kalauer oder um es ganz einfach zu sagen, einem &#8220;Flachwitz&#8221; auf Kosten Mollaths.<\/p>\n<p><strong>Mollath ist nicht Lafontaine<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit dieser Werbekampagne greifen viele Journalisten und Blogger derzeit vergangene Urteile auf, in denen Politiker ungewollt zum Mittelpunkt von Werbekampagnen wurden und verneinen den Unterlassungsanspruch vorschnell. Der Kollege <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/personlichkeitsrecht\/gustl-mollath-von-sixt-unfreiwillig-zur-werbefigur-gemacht-ist-das-erlaubt-44275\/\" target=\"_blank\">Solmecke<\/a> h\u00e4lt die Werbung zum Beispiel f\u00fcr zul\u00e4ssig. Anderer Meinung sind diesbez\u00fcglich die Kollegen <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/08\/sixt-wirbt-mit-mollath-nur-geschmacklos-oder-rechtswidrig.html\" target=\"_blank\">Stadle<\/a>r und <a href=\"http:\/\/socialmediarecht.wordpress.com\/2013\/08\/13\/gustl-m-als-werbefigur-wider-willen-geht-das\/\" target=\"_blank\">Dirks<\/a>.<\/p>\n<p>In\u00a0 einem \u00e4hnlichen Fall hatte Sixt mit einem Bildnis von Oskar Lafontaine geworben und dies kurz nachdem er als Finanzminister zur\u00fcckgetreten war. Der Werbeslogan damals lautete: \u201eSixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit\u201c. Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit der Begr\u00fcndung ab, dass die Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss (BGH, Urteil vom 26. 10. 2006, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20182\/04\" title=\"I ZR 182\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 182\/04<\/a>). Der Senat f\u00fchrte unter anderem aus:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDiese Abbildungen sind Teil der satirischen Auseinandersetzung der Beklagten mit dem Zeitgeschehen, in dessen Mittelpunkt der Kl\u00e4ger steht. Auch wenn die politische Auseinandersetzung im Rahmen einer Werbeanzeige erfolgt und von der Beklagten eingesetzt wird, um die Aufmerksamkeit auf ihr Leasinggesch\u00e4ft zu lenken, steht sie unter dem besonderen Schutz der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG<\/a>). Im Streitfall muss das Interesse des Kl\u00e4gers, nicht ohne seine Erlaubnis in einer Werbeanzeige abgebildet zu werden, gegen\u00fcber der Aus\u00fcbung dieses Freiheitsrechts zur\u00fccktreten. Die Werbung ber\u00fchrt lediglich den zivilrechtlich, nicht verfassungsrechtlich begr\u00fcndeten Schutz der verm\u00f6genswerten Bestandteile des Pers\u00f6nlichkeitsrechts. Die ideellen Teile des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts, deren Schutz durch die Menschenw\u00fcrdegarantie von Verfassungswegen geboten ist, sind im Streitfall nicht betroffen. Eine Besch\u00e4digung des Ansehens des Kl\u00e4gers durch die beanstandete Anzeige steht nicht zur Debatte.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Es stellt sich danach die Frage, ob die Kampagne, anders als es damals bei Lafontaine war, Mollath in den ideellen Teilen des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts mit Blick auf die Menschenw\u00fcrdegarantie verletzt. Es sprechen, wie erw\u00e4hnt, einige Argumente daf\u00fcr. Im \u00dcbrigen ist vorliegend nicht von vornherein auszuschlie\u00dfen, dass Mollath, wie es h\u00e4ufig bei Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletztungen ist, einen Anspruch auf Geldentsch\u00e4digung hat. Es bleibt abzuwarten, ob Mollath die Gerichte mit dieser Angelegenheit und den damit verbundenen Fragen betraut.<\/p>\n<p><strong>Sixt rudert zur\u00fcck<\/strong><\/p>\n<p>Auf der <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sixt.autovermietung\" target=\"_blank\">Sixt-Facebookseite<\/a> tobte die letzten Tage jedenfalls ein regelrechter &#8220;Shitstorm&#8221;. Zahlreiche Kommentatoren teilten nicht nur ihr v\u00f6lliges Unverst\u00e4ndnis f\u00fcr die Werbekampagne mit, was das Unternehmen sehr wahrscheinlich bei seinem provokanten Aktionen einplant, sondern k\u00fcndigten an, in Zukunft Kraftfahrzeuge woanders mieten zu wollen. Letzteres ist nat\u00fcrlich ein Aspekt, den Sixt jedenfalls in dieser Auspr\u00e4gung eventuell nicht bedacht hatte. Deswegen hat sich Sixt offenbar mittlerweile dazu entschlossen, zur\u00fcck zu rudern, die Werbeanzeige nicht mehr weiter zu verbreiten und bei Herrn Mollath um Entschuldigung zu bitten. Die Facebookmeldung mit \u00fcber 1000 nicht gerade freundlichen Kommentaren hat Sixt schlicht gel\u00f6scht.<\/p>\n<p><strong>Pressemittlung nebst Entschuldigung<\/strong><\/p>\n<p>Am Montag wurde stattdessen eine Pressemitteilung auf <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/photo.php?fbid=10151647194694667&amp;set=a.416611184666.188560.74381249666&amp;type=1\" target=\"_blank\">Facebook ver\u00f6ffentlicht<\/a>. Diese tr\u00e4gt die \u00dcberschrift &#8220;Erich Sixt entschuldigt sich in einem pers\u00f6nlichen Brief bei Gustl Mollath&#8221;. Nicht erw\u00e4hnt wird dort, ob Sixt gedenkt, Herrn Mollath auch eine Entsch\u00e4digung zukommen zu lassen. Auch die Kommentare zu dieser Statusmeldung fallen nicht positiv aus. Die Beobachter haben vielleicht v\u00f6llig zurecht das Gef\u00fchl, dass eine lapidare Entschuldigung wohl nicht ausreichen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Dies nicht zuletzt deshalb &#8211; worauf einer der Kommentatoren bei Facebook hinweist &#8211; da Sixt auch in dieser Meldung abermals kein gutes Gesp\u00fcr f\u00fcr Stil beweist: Streng genommen sollte man sich n\u00e4mlich bei jemand anderem nicht (selbst) entschuldigen, sondern allenfalls h\u00f6flich um Entschuldigung bitten. (ru\/la)<\/p>\n<p>(Bild: shutterstock &#8211; Evgeny Karandaev)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manchmal provoziert Werbung, manchmal \u00fcberschreitet sie bewusst Grenzen und manchmal geht sie damit leider auch zu weit. So k\u00f6nnte man die aktuelle Werbekampagne von Sixt beschreiben. Sixt bewirbt derzeit seine Mietwagen mit einem unfreiwilligen Werbegesicht. Innerhalb einer Zeitungsanzeige ver\u00f6ffentlichte Sixt ein Bild von Gustl Mollath. Darunter war der Werbeslogan eingef\u00fcgt: \u201eWenn hier einer verr\u00fcckt ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":19213,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13,5],"tags":[101,1926,2309],"class_list":["post-19166","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-urheber-designrecht","tag-personlichkeitsrechtsverletzung","tag-werbekampagne","tag-sixt"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19166","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19166"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19166\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/19213"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19166"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19166"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19166"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}