{"id":18600,"date":"2013-07-10T07:32:43","date_gmt":"2013-07-10T06:32:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=18600"},"modified":"2017-04-07T11:13:43","modified_gmt":"2017-04-07T10:13:43","slug":"olg-dusseldorf-plattformbetreiber-haftet-fur-fehlerhaftes-impressum-der-einzelnen-nutzer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-dusseldorf-plattformbetreiber-haftet-fur-fehlerhaftes-impressum-der-einzelnen-nutzer\/","title":{"rendered":"OLG D\u00fcsseldorf: Plattformbetreiber haftet f\u00fcr fehlerhaftes Impressum der einzelnen Nutzer"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-18618\" title=\"Das rote Telefon\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/telf.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/telf.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/telf-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/telf-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf (OLG D\u00fcsseldorf,Urteil v, 18.06.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-20%20U%20145\/12\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145\/12: Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsic...\">I-20 U 145\/12<\/a>) Hat vor kurzem entschieden, dass auch der Betreiber einer Plattform f\u00fcr mangelhafte Angaben zum Beispiel im Impressum der einzelne Nutzer haftbar gemacht werden kann. Das Landgericht M\u00f6nchengladbach hatte die Klage noch abgewiesen.<\/p>\n<p><strong>Facebook, Twitter, Goolge &amp; Co haften gegebenenfalls auch<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem in letzter Zeit die einzelnen Nutzer von zum Beispiel Facebook und neuerdings sogar Google+ von Mitbewerbern in die Pflicht genommen wurden, auf den entsprechenden Seiten ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Impressum bereitzuhalten und diese Pflicht zum Beispiel vom <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/lg-frankfurt-zum-impressum-auf-facebook-und-zu-unzulassigen-einschrankungen-der-unterlassungserklarung\" target=\"_blank\">Landgericht Frankfurt f\u00fcr Facebook<\/a> und vom <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sie-ist-da-die-erste-einstweilige-verfugung-bezuglich-eines-fehlenden-impressums-auf-google\" target=\"_blank\">Landgericht Berlin f\u00fcr Google+<\/a>\u00a0 best\u00e4tigt wurde, ging es in dem vom Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf zu entscheidenden Fall um die Frage, ob auch der Betreiber der jeweiligen Plattform daf\u00fcr haftet, wenn die einzelnen Nutzer ein fehlerhaftes Impressum bereithalten.<\/p>\n<p><strong>Der Betreiber muss nicht vorab alles\u00a0 pr\u00fcfen<\/strong><\/p>\n<p>Diese Frage bejaht das Oberlandesgericht und konstatiert f\u00fcr den Plattformbetreiber eine Verkehrssicherungspflicht dahingehend, dass\u00a0 das Einstellen von Angeboten ohne genaue Bezeichnung der gesetzm\u00e4\u00dfigen Firmierung und der Angaben zum Handelsregister, entweder durch entsprechende Vorgaben in der Angebotsmaske und den Nutzungsbedingungen oder eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle der eingestellten Angebote verhindert werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong>Wenigstens die Grundvoraussetzungen f\u00fcr eine rechtskonforme Nutzung der Plattform m\u00fcssen vorliegen<\/strong><\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht gibt der Beklagten auch eine Anleitung mit auf den Weg, wie sie es in Zukunft besser machen k\u00f6nne: Obgleich, wie der Senat betont, die Beklagte keine vor ab Pr\u00fcfungspflicht treffe, k\u00f6nne von ihr verlangt werden, dass sie ihre Angebotsmaske, die derzeit f\u00fcr die streitgegenst\u00e4ndlichen Angaben nicht einmal Felder vorsehe, anpasse und beispielsweise so gestalte, dass die genaue Bezeichnung der gesetzm\u00e4\u00dfigen Firmierung sowie die streitgegenst\u00e4ndlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abgefragt werden und im Falle des Freibleibens der Felder eine mit einer Belehrung \u00fcber die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur \u00dcberpr\u00fcfung erscheint. Auch der unspezifische Hinweis in den Nutzungsbedingungen, die Inserate d\u00fcrften nicht gegen geltendes Recht versto\u00dfen, gen\u00fcgten der Verkehrspflicht nicht. Hier k\u00f6nne es sich empfehlen, eine Belehrung \u00fcber Impressumspflicht und die insoweit erforderlichen Angaben aufzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Facebook, Twitter und Google+ sind jetzt ebenfalls gefragt<\/strong><\/p>\n<p>Mit Hinblick auf die insbesondere zum Beispiel auf\u00a0 Facebook nunmehr seit Jahren immer noch fehlende (origin\u00e4re) M\u00f6glichkeit f\u00fcr Unternehmer, ihren professionell betriebenen Facebookseiten ein ordentliches Impressum hinzuzuf\u00fcgen, eine erfreuliche Entscheidung, die klarstellt, dass nicht nur die Plattformnutzer f\u00fcr begangene Rechtsverst\u00f6\u00dfe haften, sondern auch der Plattformbetreiber zumindest gewisse Grundvoraussetzungen schaffen muss, wenn er einer Haftung entgehen will.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Gef\u00e4hrliche&#8221; Plattformen<\/strong><\/p>\n<p>Das Interessante an der Entscheidung ist, dass eine Haftung soll nach den Vorstellungen des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf dabei sogar schon vor Kenntnis des eigentlichen Rechtsversto\u00dfes eintreten soll. Begr\u00fcndet wird dies vom Gericht mit einer wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, der durch die Bereitstellung einer Plattform f\u00fcr gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verst\u00f6\u00dfen gegen die Impressumspflicht entgegenzuwirken.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung ist kein Freibrief f\u00fcr die einzelnen Nutzer<\/strong><\/p>\n<p>Klargestellt werden muss an dieser Stelle, dass die einzelnen Nutzer wettbewerbsrechtlich f\u00fcr ihre Angaben immer auch selbst haften, sich also nicht damit herausreden k\u00f6nnen, dass der entsprechende Seitenbetreiber, zum Beispiel Facebook die f\u00fcr bestimmte Angaben erforderlichen Felder nicht bereitstellen. Die <a href=\"http:\/\/beckmannundnorda.de\/serendipity\/index.php?\/archives\/1386-OLG-Duesseldorf-Plattformbetreiber-muss-Nutzern-technische-Moeglichkeit-zur-ordnungsgemaessen-Vorhaltung-eines-Impressums-zur-Verfuegung-stellen-andernfalls-haftet-auch-der-Plattformbetreiber.html\" target=\"_blank\">Kollegen Beckmann &amp; Norda<\/a> weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf m\u00f6gliche Regressanspr\u00fcche des Nutzers gegen den Seitenbetreiber nahelegt.<\/p>\n<p>Soweit muss man es nicht kommen lassen. Jedenfalls nicht auf Facebook. Wir bieten die einfache und kostenlose M\u00f6glichkeit, \u00fcber eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung gen\u00fcgendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.<\/p>\n<p><strong>So funktioniert die Impressum-App<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Auf unserer <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum\" target=\"_blank\">Facebookseite<\/a> den Reite &#8220;Impressum-App&#8221; anklicken<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder f\u00fcr das individuelle Impressum ausf\u00fcllen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und k\u00f6nnen bei Bedarf abge\u00e4ndert werden<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!<\/strong><\/p>\n<p>*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gew\u00e4hrleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter \u201eInfo\u201c zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Ma\u00dfnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung! (la)<\/p>\n<p>(la)<\/p>\n<p>(Bild: Andreka &#8211; shutterstock)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf (OLG D\u00fcsseldorf,Urteil v, 18.06.2013, Az. I-20 U 145\/12) Hat vor kurzem entschieden, dass auch der Betreiber einer Plattform f\u00fcr mangelhafte Angaben zum Beispiel im Impressum der einzelne Nutzer haftbar gemacht werden kann. Das Landgericht M\u00f6nchengladbach hatte die Klage noch abgewiesen. 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