{"id":18540,"date":"2013-07-03T06:39:36","date_gmt":"2013-07-03T05:39:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=18540"},"modified":"2017-04-07T11:14:09","modified_gmt":"2017-04-07T10:14:09","slug":"lg-dusseldorf-erlasst-einstweilige-verfugung-wegen-der-unerlaubten-verwendung-eines-fremden-qr-codes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-dusseldorf-erlasst-einstweilige-verfugung-wegen-der-unerlaubten-verwendung-eines-fremden-qr-codes\/","title":{"rendered":"LG D\u00fcsseldorf erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung wegen der unerlaubten Verwendung eines fremden QR-Codes"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-18545\" title=\"Sollte m\u00f6glichst zur eigenen Webseite f\u00fchren...\" alt=\"Sollte m\u00f6glichst zur eigenen Webseite f\u00fchren...\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/qr.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/qr.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/qr-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/07\/qr-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Mit\u00a0 Beschluss vom 27.6.2013, Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14c%20O%2099\/13\" title=\"LG D&uuml;sseldorf, 27.06.2013 - 14c O 99\/13: Unterlassungserkl&auml;rung via Fax gen&uuml;gt nicht\">14c O 99\/13<\/a> hat das Landgericht D\u00fcsseldorf auf Antrag unserer Kanzlei einem H\u00e4ndler bei Meidung eines Ordnungsgelds von 250.000 \u20ac untersagt, innerhalb seiner Angebote einen bestimmten QR-Code zu verwenden, der zum Internetangebot eines unserer Mandanten f\u00fchrte.<\/p>\n<p><strong>Was sind QR-Codes?<\/strong><\/p>\n<p>QR-Codes sind vergleichbar mit Strich-Codes auf Waren. Ein QR-Code l\u00e4sst sich wie ein Strich-Code scannen und f\u00fchrt dann, anders als es bei einem Strich-Code in der Regel der Fall ist, nicht zu einem Preis, sondern auf einen Link einer Webseite. QR-Codes sind im Alltag \u00fcberall zu finden, so zum Beispiel auf Werbeplakaten. Vor allem Smartphone-Nutzern ist es m\u00f6glich, einen QR-Code-Scanner auf ihren Telefonen zu installieren. Gewerbebetreibende nutzen den QR-Code, weil der Scan des Codes schneller auf ihre Webseiten f\u00fchrt, als wenn potentielle Kunden eine lange URL dazu abtippen m\u00fcssen. (Quelle: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/QR-Code\" target=\"_blank\">Wikipedia<\/a>)<\/p>\n<p><strong>Ein QR-Code darf nicht zur Webseite eines Konkurrenten f\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht war mit uns der Meinung, dass es sich um eine unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung, da irref\u00fchrend i.S.v. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG<\/a>, handelt, wenn ein QR-Code in einem Angebot zu einer Seite der Konkurrenz f\u00fchrt. Dies insbesondere dann nicht, wenn Verbraucher so glauben k\u00f6nnte, dass eine Verbindung zwischen beiden Unternehmen besteht und sogar die Gefahr besteht, dass sie sich wegen Reklamationen an unsere Mandantin wenden. Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass der Gegner vermehrt gebrauchte und B-Ware vertrieb, w\u00e4hrend unsere Mandantin vor allem Neuware verkaufte.<\/p>\n<p><strong>Eine Unterlassungserkl\u00e4rung per Fax reicht oft nicht<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiteres interessantes Detail des Falls bestand darin, dass der Antragsgegner eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben, diese aber nur gefaxt hatte und die im Original nie ankam, obwohl behauptet wurde, mehrere Exemplare zur Post gegeben zu haben. Damit war zweifelhaft, ob die Unterlassungserkl\u00e4rung tats\u00e4chlich wirksam war. Denn die durch einen Versto\u00df hervorgerufene Wiederholungsgefahr kann grunds\u00e4tzlich nur durch die Abgabe einer im Original unterzeichneten Unterlassungserkl\u00e4rung ausger\u00e4umt werden. Das liegt daran, dass die Unterlassungserkl\u00e4rung ein abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.v. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/780.html\" title=\"&sect; 780 BGB: Schuldversprechen\">\u00a7\u00a7 780<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/781.html\" title=\"&sect; 781 BGB: Schuldanerkenntnis\">781 BGB<\/a> ist. Das abstrakte Schuldanerkenntnis unterliegt jedoch gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/780.html\" title=\"&sect; 780 BGB: Schuldversprechen\">\u00a7\u00a7 780<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/126.html\" title=\"&sect; 126 BGB: Schriftform\">126 BGB<\/a> der Schriftform. In <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/126.html\" title=\"&sect; 126 BGB: Schriftform\">\u00a7 126 Abs. 1 BGB<\/a> wird geregelt, dass wenn das Gesetz\u00a0 die schriftliche Form vorschreibt, die Urkunde von dem Aussteller eigenh\u00e4ndig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss.<\/p>\n<p>Das Handelsgesetzbuch macht zwar in \u00a7 350 eine Ausnahme vom dem Schriftformerfordernis bei Schuldurkunden, doch bestand im vorliegendem Fall die Unsicherheit, ob der Antragsegner ein Kaufmann i.S.d. HGB ist. Denn aus seinem Impressum war nicht ersichtlich, dass er ein Handelsgewerbe eingetragen hat. Es waren auch keine Tatsachen bekannt, aus denen hervorging , dass der Antragsgegner gegenenfalls ein Handelsgewerbe f\u00fchrt, ohne eingetragen zu sein. Es war damit gut m\u00f6glich, dass der Antragsgegner lediglich Kleingewerbebetreibender ist. Die Unsicherheit, ob die Unterlassungserkl\u00e4rung auch ohne Einhaltung der Schriftform geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszur\u00e4umen, musste die Antragstellerin nicht hinnehmen.<\/p>\n<p>Selbst wenn der Antragsgegner Kaufmann w\u00e4re, w\u00fcrden die vorliegenden Exemplare der Unterlassungserkl\u00e4rung nicht ausreichen.<\/p>\n<p>Zwar kann eine fernschriftliche Unterlassungserkl\u00e4rung unter Umst\u00e4nden dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr ausschlie\u00dfen, dies ist aber dann nicht der Fall, wenn der Schuldner auf Verlangen des Gl\u00e4ubigers die Erkl\u00e4rung nicht schriftlich best\u00e4tigt (BGH, Urteil vom 08.03.1990, Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20116\/88\" title=\"BGH, 08.03.1990 - I ZR 116\/88: Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungser...\">I ZR 116\/88<\/a>) Gleiches gilt bei einer \u00dcbermittlung der Unterlassungserkl\u00e4rung per Fax (OLG M\u00fcnchen, Beschluss v. 19.05.1993, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%201350\/93\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 19.05.1993 - 6 W 1350\/93: Abmahnung wegen Wettbewerversto&szlig;es; Zusenden der Unterla...\">6 W 1350\/93<\/a>). Den Aufforderungen die Unterlassungserkl\u00e4rung im Original nachzusenden, ist der Antragsgegner aber nicht nachgekommen. Eine schriftliche Best\u00e4tigung der Unterlassungserkl\u00e4rung fehlte somit. (la)<\/p>\n<p>(Bild: Maxx-Studio &#8211; shutterstock)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit\u00a0 Beschluss vom 27.6.2013, Az.\u00a0 14c O 99\/13 hat das Landgericht D\u00fcsseldorf auf Antrag unserer Kanzlei einem H\u00e4ndler bei Meidung eines Ordnungsgelds von 250.000 \u20ac untersagt, innerhalb seiner Angebote einen bestimmten QR-Code zu verwenden, der zum Internetangebot eines unserer Mandanten f\u00fchrte. Was sind QR-Codes? QR-Codes sind vergleichbar mit Strich-Codes auf Waren. 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