{"id":18476,"date":"2013-07-01T07:41:46","date_gmt":"2013-07-01T06:41:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=18476"},"modified":"2017-04-07T11:14:26","modified_gmt":"2017-04-07T10:14:26","slug":"lg-munchen-erlasst-einstweilige-verfugung-gegen-google-wegen-autocomplete-funktion-zu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-munchen-erlasst-einstweilige-verfugung-gegen-google-wegen-autocomplete-funktion-zu-recht\/","title":{"rendered":"LG M\u00fcnchen erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google wegen Autocomplete-Funktion &#8211; zu Recht?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/lg-munchen-erlasst-einstweilige-verfugung-gegen-google-wegen-autocomplete-funktion-zu-recht\/attachment\/tvwartegoogle\" rel=\"attachment wp-att-18488\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-18488\" title=\"David gegen Goliath?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tvwartegoogle.jpg\" alt=\"tvwartegoogle\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tvwartegoogle.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tvwartegoogle-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tvwartegoogle-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Das Institut f\u00fcr Urheber- und Medienrecht <a href=\"http:\/\/www.urheberrecht.org\/news\/p\/1\/i\/4983\/\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, dass das Landgericht M\u00fcnchen I am 17.6.2013 eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google wegen Google\u00b4s Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion erlassen hat.<\/p>\n<p><strong>Was ist die \u201eAutocomplete-Funktion\u201c?<\/strong><\/p>\n<p>Die &#8220;Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion&#8221; oder\u201eAutocomplete-Funktion\u201c funktioniert so: W\u00e4hrend der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine \u201eGoogle\u201c werden den Nutzern in einem sich \u00f6ffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschl\u00e4ge in Form von Wortkombinationen angezeigt. Laut Google werden die im Rahmen dieser Sucherg\u00e4nzungsfunktion angezeigten Suchvorschl\u00e4ge anhand eines Algorithmus ermittelt, der unter anderem die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.<\/p>\n<p><strong>Der BGH entschied im Mai 2013, dass die Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion rechtlich bedenklich ist<\/strong><\/p>\n<p>Diese\u00a0 Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion oder auch Autocompletefunktion hat zuletzt im Mai 2013 wegen einer Entscheidung des BGH (BGH, Urteil v. 14.5.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=IV%20ZR%20269\/12\" title=\"BGH, 06.03.2013 - IV ZR 269\/12: Streitwertbestimmung bei einem Streit &uuml;ber die Verurteilung zur...\">IV ZR\u00a0269\/12<\/a>) Schlagzeilen gemacht. Im zu entscheidenden Fall hatte der Kl\u00e4ger festgestellt, dass bei Eingabe seines Namens bei der Suchmaschine als weitere Suchvorschl\u00e4ge die Wortkombinationen mit seinem Namen und den Begriffen \u201eScientology\u201c und \u201eBetrug\u201c erschienen.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger sah sich dadurch in seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt, da er weder Verbindungen zu Scientology habe, noch ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen ihn anh\u00e4ngig sei. Er forderte somit von dem Unternehmen Google mit Sitz in den USA, es zu unterlassen, im Rahmen der \u201eAutocomplete-Funktion\u201c diese Wortkombinationen mit den W\u00f6rtern \u201eScientology\u201c sowie \u201eBetrug\u201c zusammen mit seinem Namen anzuzeigen. Der BGH hat einen Unterlassungsanspruch des Kl\u00e4gers aus \u00a7\u00a7 <a title=\"\u00a7 823 BGB: Schadensersatzpflicht\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" target=\"_blank\">823<\/a> Abs. 1, <a title=\"\u00a7 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" target=\"_blank\">1004<\/a> BGB i.V.m. Art angenommen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/bgh-zu-autocomplete-funktion-google-muss-suchvorschlage-loschen\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p><strong>Google muss nun handeln<\/strong><\/p>\n<p>Wir hatten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/auf-google-kommt-viel-arbeit-zu\" target=\"_blank\">hier<\/a> vorhergesagt, dass diese Entscheidung Google noch erhebliche Arbeit bescheren w\u00fcrde, nicht zuletzt weil wir selbst einige Mandanten vertreten, die sich gegen verleumdende Suchergebnisse wehren wollten. Im Juni war es dann auch soweit: Google lenkte auf Betreiben unserer Kanzlei ein und l\u00f6schte alle rechtswidrigen Suchbegriffe ca. 14 Tage nach Aufforderung. Ein Bericht dazu findet sich <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/google-loscht-begriffe-aus-der-autovervollstandigungsfunktion-nach-aufforderung-unserer-kanzlei\" target=\"_blank\">hier<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Ist die einstweilige Verf\u00fcgung zurecht ergangen?<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Im Fall, der dem einstweiligen Verf\u00fcgungsantrag zugrunde lag, \u00fcber den das Landgericht M\u00fcnchen am 17.6.2013 zu entscheiden hatte, wehrte sich die Antragsstellerin dagegen, dass bei der Eingabe des Firmennamens automatisch durch die Autocomplete-Funktion der erg\u00e4nzende Suchvorschlag &#8220;tv-wartezimmer Insolvenz&#8221; angezeigt wurde. Dieser jedoch f\u00fchrte zu keinem Suchergebnis, das eine Verbindung von TV-Wartezimmer und Insolvenz aufweist. Man fand im Internet lediglich Beitr\u00e4ge zur Insolvenz eines ehemaligen Wettbewerbers, der val-u-media AG, im Jahr 2005, die am Markt ein &#8220;Wartezimmer-Fernsehen&#8221; anbot.<\/p>\n<p>Google wurde nun durch das Gericht untersagt, nach Eingabe des Suchbegriffs &#8220;TV-Wartezimmer&#8221; den Erg\u00e4nzungssuchbegriff &#8220;Insolvenz&#8221; anzuzeigen bzw. vorzuschlagen. Der vollst\u00e4ndige Bericht ist einer <a href=\"http:\/\/www.tv-wartezimmer.de\/pressedownload\/?pm=2013-06-20\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a>\u00a0 der TV-Wartezimmer GmbH &amp; Co KG zu entnehmen<em>. <\/em>Ein Aktenzeichen wird leider nicht mitgeteilt. Grunds\u00e4tzlich ein sehr erfreuliche Entscheidung, die zeigt, dass die Vorgabe des BGH durchaus praxisrelevant ist.<em><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><strong>Provider haften f\u00fcr fremde Inhalte erst ab Kenntnis!<\/strong><\/p>\n<p>Etwas stutzig macht uns allerdings der Kommentar des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers von TV-Wartezimmer in der Pressemitteilung. Danach habe Google Inc. auf die schriftliche Aufforderung im Mai, den streitgegenst\u00e4ndlichen Suchvorschlag nicht mehr anzuzeigen und binnen 14 Tagen eine entsprechende Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben, nicht reagiert. Das Statement verwundert deswegen, da in der Pressemitteilung zun\u00e4chst richtigerweise\u00a0 ausgef\u00fchrt wird, dass\u00a0 Google nach der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung gerade nicht von vornherein f\u00fcr jede Pers\u00f6nlichkeitsrechtsbeeintr\u00e4chtigung durch ihre Suchvorschl\u00e4ge\u00a0 haftet, sondern erst durch Kenntniserlangung.<\/p>\n<p>Die Forderung nach einer Unterlassungserkl\u00e4rung war demnach &#8211; vorausgesetzt, es handelte sich um das erste Schreiben an Google &#8211; unberechtigt. Der &#8220;Nichtst\u00f6rer&#8221; muss zun\u00e4chst auf den St\u00f6rungszustand aufmerksam gemacht werden. Erst, wenn er innerhalb einer gewissen Frist nicht reagiert, wird er zum St\u00f6rer (oder, wie das LG Hamburg k\u00fcrzlich <a href=\"http:\/\/www.rechtambild.de\/2013\/06\/hostprovider-haften-auch-als-gehilfen\/\" target=\"_blank\">festgestellt hat<\/a>, zum Gehilfen). Erst danach k\u00f6nnen eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen\u00a0 oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dar\u00fcber hinaus muss Google auch auf eine solche Inkenntnissetzung auch nicht &#8220;reagieren&#8221;, das hei\u00dft, antworten, sondern die St\u00f6rung lediglich innerhalb einer bestimmten Frist\u00a0 beseitigen. Das ist jedenfalls zwischenzeitlich geschehen. Das aktuelle Suchergebnis sieht so aus:<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-18501 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tv-wartezimmer1.jpg\" alt=\"tv-wartezimmer1\" width=\"583\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tv-wartezimmer1.jpg 583w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/tv-wartezimmer1-90x26.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 583px) 100vw, 583px\" \/><\/p>\n<p>Es k\u00f6nnte nat\u00fcrlich auch sein, dass dies die Reaktion von Google auf die Verf\u00fcgung des LG M\u00fcnchen darstellt. Dagegen spricht allerdings, dass eine einstweilige Verf\u00fcgung erst mit Zustellung an den Antragsgegner wirksam wird. Da Google bekanntlich in den USA sitzt, wird das noch einige Zeit dauern.<\/p>\n<p>Wir hoffen daher, dass im vorgelegen Fall nicht \u00fcbereifrig reagiert und die einstweilige Verf\u00fcgung beantragt wurde, ohne zu pr\u00fcfen, ob der Begriff noch innerhalb der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion enthalten war. Die Verf\u00fcgung h\u00e4tte dann vermutlich keinen Bestand. Das w\u00e4re nicht nur f\u00fcr TV-Wartezimmer \u00e4rgerlich, da dann erhebliche Kosten auf das Unternehmen zuk\u00e4men. Auch f\u00fcr alle anderen Betroffenen entpuppte sich die voreilige Aktion als Pyrrhussieg.<\/p>\n<p>Wenn Sie Fragen zu Suchergebnissen bei Google haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung. Wir haben es bisher immer auch ohne Gerichtsverfahren geschafft, Google zum Einlenken zu bewegen. Falls n\u00f6tig, leiten wir nat\u00fcrlich auch gerichtliche Schritte ein. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Institut f\u00fcr Urheber- und Medienrecht berichtet, dass das Landgericht M\u00fcnchen I am 17.6.2013 eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google wegen Google\u00b4s Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion erlassen hat. Was ist die \u201eAutocomplete-Funktion\u201c? Die &#8220;Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion&#8221; oder\u201eAutocomplete-Funktion\u201c funktioniert so: W\u00e4hrend der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine \u201eGoogle\u201c werden den Nutzern in einem sich \u00f6ffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschl\u00e4ge in Form [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":18488,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[89,192,2226,2227,2452,2453],"class_list":["post-18476","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-google","tag-autocomplete","tag-tv-wartezimmer","tag-autovervoll","tag-einstweilige-verfuegung","tag-lg-muenchen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18476","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18476"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18476\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/18488"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18476"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18476"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18476"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}