{"id":18251,"date":"2013-06-19T14:25:35","date_gmt":"2013-06-19T13:25:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=18251"},"modified":"2017-04-07T11:15:57","modified_gmt":"2017-04-07T10:15:57","slug":"marke-anmelden-warum-und-wie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/marke-anmelden-warum-und-wie\/","title":{"rendered":"Marke anmelden: Warum und wie?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_18252\" aria-describedby=\"caption-attachment-18252\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-18252 size-full\" title=\"Marken stehen nicht im Schatten\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/Schattenmenschen.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/Schattenmenschen.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/Schattenmenschen-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/06\/Schattenmenschen-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-18252\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Konovalov Pavel &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><!--:de-->Eine Marke dient in erster Linie der Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie kennzeichnet deren Zugeh\u00f6rigkeit zu einem bestimmten Unternehmen und erm\u00f6glicht es, sie von Produkten eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Dieser Wiedererkennungswert einer Marke stellt einen der wichtigsten Gr\u00fcnde dar, warum man Produktkennzeichen als Marke anmelden und damit monopolisieren sollte.<\/p>\n<h3><b>Warum sollte man eine Marke anmelden?<\/b><\/h3>\n<p>Neben der herkunftshinweisenden Funktion besitzt eine Marke die F\u00e4higkeit, positive Assoziationen \u00fcber Produkte und damit zusammenh\u00e4ngende Erwartungen der Kunden zu b\u00fcndeln (Qualit\u00e4tsfunktion). Sie kommuniziert ein bestimmtes Produktimage. Dadurch, dass Unternehmen ihre Produktkennzeichen als Marke anmelden und intensiv nutzen, entwickelt das dabei vermittelte Image regelm\u00e4\u00dfig bereits f\u00fcr sich genommen eine besondere Wertigkeit, die \u00fcber die reine Produktqualit\u00e4t hinausgeht und neben dieser zu einem zus\u00e4tzlichen Leistungsmerkmal werden kann (Werbefunktion).<\/p>\n<p>Die Etablierung von Marken birgt also viele <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/die-marke-als-schlussel-zur-identitatsscharfung\" target=\"_blank\">Vorteile<\/a> in sich, welche man bei der gesch\u00e4ftlichen Bet\u00e4tigung jeder Art strategisch einsetzen kann und muss, um eigene Produkte auf dem Markt st\u00e4rker und gewinnbringend zu positionieren. An eine gelungene Marke kn\u00fcpfen Kunden oft Ihre Vorstellungen und Erwartungen in Bezug auf die Qualit\u00e4t der damit gekennzeichneten Produkte, aber auch in Bezug auf die Identit\u00e4t und Integrit\u00e4t des dahinter stehenden Unternehmens. Auf diese Art beeinflussen Marken t\u00e4glich die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Konsequent und intensiv genutzte Marken erlangen zudem im Laufe der Zeit einen eigenst\u00e4ndigen wirtschaftlichen Wert. Sie werden regelm\u00e4\u00dfig zu einem bedeutenden Wirtschaftsgut innerhalb des Unternehmens und st\u00e4rken hierdurch seine Marktpositionen.<\/p>\n<p>Zur Monopolisierung dieses Wirtschaftsgutes ist es in fast allen F\u00e4llen notwendig, die Marke anzumelden.<\/p>\n<h3><b>Welche Zeichen k\u00f6nnen Sie als Marke anmelden?<\/b><\/h3>\n<p>In praktischer Hinsicht stellt sich die Frage, welche Art von Zeichen man als Marke anmelden kann. Diese Frage beantwortet das Markengesetz. Entscheidend ist die abstrakte Eignung des Zeichens, die Herkunftsfunktion zu erf\u00fcllen. Zu den schutzf\u00e4higen Zeichen z\u00e4hlen grunds\u00e4tzlich W\u00f6rter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, H\u00f6rzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie sonstige Aufmachungen einschlie\u00dflich Farben und Farbzusammenstellungen. Alle diese Zeichen k\u00f6nnen Sie in Bezug auf konkret ausgew\u00e4hlte Waren und Dienstleistungen monopolisieren, indem Sie sie als Marke anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Aufz\u00e4hlung nur beispielhaft und keinesfalls abschie\u00dfend ist. Neben den bereits benannten Zeichen (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/basics-die-wortmarke\" target=\"_blank\">Wortmarke<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/marken-und-domainrecht\/basics-die-bildmarke\" target=\"_blank\">Bildmarke<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/marken-und-domainrecht\/der-kampf-um-den-osterhasen\" target=\"_blank\">3D-Marke<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/marken-und-domainrecht\/zwei-geldinstitute-sehen-rot\" target=\"_blank\">Farbmarke<\/a> etc.) sind andere Marken (wie z.B. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/von-schonen-duften-und-ihrer-rechtlichen-markenuntauglichkeit\" target=\"_blank\">Duftmarke<\/a>, Positionsmarke) wie auch Kombinationen einzelner Zeichenelemente denkbar.<\/p>\n<h3><b>Wie k\u00f6nnen Sie eine Marke anmelden?<\/b><\/h3>\n<p>Aber wie kann man eine Marke anmelden und dem ausgew\u00e4hlten Produktkennzeichen zum Schutz verhelfen? Den ersten Schritt zur Erlangung der markenrechtlichen Ausschlie\u00dflichkeitspositionen tut man, indem man einen entsprechenden Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stellt. Dem Antrag muss ein geeignetes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beigef\u00fcgt werden. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt Produkte fest, f\u00fcr die Sie Ihre Marke anmelden, und ist an bestimmte formale Anforderungen gebunden. Insbesondere m\u00fcssen die Waren- und Dienstleistungsangaben bestimmt genug und im Sinne der Nizza-Klassifikation eingeordnet sein. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird vom DPMA gepr\u00fcft. Es pr\u00fcft ferner, ob in Bezug auf Zeichen, die Sie als Marke anmelden m\u00f6chten, absolute Schutzhindernisse nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 MarkenG<\/a> bestehen. Praxisrelevante H\u00fcrden bilden dabei vor allem die Freihaltebed\u00fcrftigkeit, die konkrete Unterscheidungskraft und die ggf. bestehende Irref\u00fchrungsgefahr.<\/p>\n<p>Nicht gepr\u00fcft werden indessen die sogenannten relativen Schutzhindernisse nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/9.html\" title=\"&sect; 9 MarkenG: Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse\">\u00a7 9 MarkenG<\/a>. Diese Norm regelt Konstellationen, in denen das Zeichen, das Sie als Marke anmelden und dadurch f\u00fcr sich sch\u00fctzen lassen m\u00f6chten, mit identischen oder \u00e4hnlichen Voreintragungen kollidiert. Sie k\u00f6nnen danach zwar das ausgew\u00e4hlte Zeichen grunds\u00e4tzlich auch dann zur Eintragung in das DPMA-Register als Marke anmelden, wenn es in den Schutzbereich priorit\u00e4ts\u00e4lterer Marken eingreift. Zu beachten ist jedoch, dass sich Inhaber tangierter Schutzrechte gegen eine solche Eintragung zur Wehr setzten werden, was in L\u00f6schungsverfahren bzw. die Geltungsmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcchen m\u00fcnden kann. Um dem vorzubeugen, ist eine entsprechende professionelle Recherche in den bestehenden Markenregistern erforderlich. Diese sollte zweckm\u00e4\u00dfigerweise durchgef\u00fchrt werden, bevor Sie das in Frage kommende Zeichen als Marke anmelden.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen, wie Sie Ihre Marke anmelden k\u00f6nnen, welche Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gestellt werden, ob der Markenanmeldung im konkreten Fall absolute oder relative Schutzhindernisse entgegenstehen, k\u00f6nnen Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.<\/p>\n<h3>LHR-Markenservice<\/h3>\n<p>Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der f\u00fchrenden Kanzleien.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.lhr-markenservice.de\/\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-27412\" src=\"https:\/\/cdn.lhr-law.de\/uploads\/2011\/03\/LHR-Markenservice.jpg\" sizes=\"(max-width: 338px) 100vw, 338px\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/LHR-Markenservice.jpg 439x, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/LHR-Markenservice-90x21.jpg 90x\" alt=\"\" width=\"338\" height=\"77\" \/><\/a>Der von LHR ins Leben gerufene Markenservice informiert Sie schnell und konkret \u00fcber alles Wissenswerte zum Thema\u00a0<strong>Marke anmelden<\/strong>. Dort k\u00f6nnen Sie auch pr\u00fcfen, ob Ihr Wunschbegriff noch frei ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Marke dient in erster Linie der Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie kennzeichnet deren Zugeh\u00f6rigkeit zu einem bestimmten Unternehmen und erm\u00f6glicht es, sie von Produkten eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Dieser Wiedererkennungswert einer Marke stellt einen der wichtigsten Gr\u00fcnde dar, warum man Produktkennzeichen als Marke anmelden und damit monopolisieren sollte. 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