{"id":17995,"date":"2013-05-28T18:28:33","date_gmt":"2013-05-28T17:28:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17995"},"modified":"2017-10-23T23:03:17","modified_gmt":"2017-10-23T22:03:17","slug":"was-passiert-nach-einer-beschlagnahme-durch-den-zoll","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/was-passiert-nach-einer-beschlagnahme-durch-den-zoll\/","title":{"rendered":"Was passiert nach einer Beschlagnahme durch den Zoll?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_31093\" aria-describedby=\"caption-attachment-31093\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-31093 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/beschlagnahme-zoll.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/beschlagnahme-zoll.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/beschlagnahme-zoll-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-31093\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 kamasigns &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Wenn sich der Zoll nach einer Beschlagnahme meldet, sind Anklagen im Rahmen von Strafverfahren und Zivilverfahren wahrscheinlich.<\/p>\n<p>Der Zoll ist h\u00e4ufig Endstation f\u00fcr alle Arten von Produktf\u00e4lschungen, egal ob F\u00e4lschungen von Markenuhren, F\u00e4lschungen von Markensonnenbrillen, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/von-schonen-duften-und-ihrer-rechtlichen-markenuntauglichkeit\">gef\u00e4lschte Parfums<\/a> oder gef\u00e4lschte Bekleidung. Solche F\u00e4lschungen, auch als Plagiate von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/die-marke-als-schlussel-zur-identitatsscharfung\">\u201egesch\u00fctzten Marken\u201c<\/a> bezeichnet, sind Produkte die gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> versto\u00dfen und bei der Einfuhr aus dem Ausland vom Zoll im Rahmen einer Beschlagnahme einbehalten werden. Bei der Einfuhr von Markenf\u00e4lschungen aus dem Ausland versteht der Zoll keinen Spa\u00df, da nicht nur zivilrechtliche Gesetze verletzt werden sondern auch ein strafbares Verhalten vorliegt.<\/p>\n<h3><strong>Beschlagnahme durch den Zoll: Folge des \u201eVerdachts auf Markenrechtsverletzung\u201c<\/strong><\/h3>\n<p>Strafverfahren mit Strafen oder auch Zivilverfahren drohen nach einer Beschlagnahme der im Ausland bestellten Waren durch den Zoll. Die Beschlagnahme der im Ausland bestellten Waren wird vom Zoll mit dem \u201eVerdacht der Markenrechtsverletzung\u201c begr\u00fcndet. Der \u00a0Zoll pr\u00fcft vor der Beschlagnahme, ob es sich bei den Waren um F\u00e4lschungen handelt, also gesch\u00fctzte Marken verletzt werden. Bei begr\u00fcndetem Verdacht ist die Beschlagnahme h\u00e4ufig rechtm\u00e4\u00dfig. Die Beschlagnahme dient der Beweissicherung. Nach der Beschlagnahme wird der Markeninhaber vom Zoll informiert. Er kann nachpr\u00fcfen, ob es sich bei der beschlagnahmten Ware tats\u00e4chlich um F\u00e4lschungen handelt. Stellt er fest, dass es F\u00e4lschungen sind, kommen die gef\u00e4lschten Waren von der Beschlagnahme sozusagen in die \u201eSchrottpresse\u201c. Ob es dann zu Strafverfahren und Strafen oder Zivilverfahren kommt, h\u00e4ngt davon ab, wem der \u201eVerdacht der Markenrechtsverletzung\u201c vorgeworfen wird, wer die gef\u00e4lschten Waren aus dem Ausland bestellt hat.<\/p>\n<h3><strong>Beschlagnahme einer Bestellung von \u201eGina Gesch\u00e4ftsfrau\u201c aus China<\/strong><\/h3>\n<p>Unternehmerin Gina bestellt bei einem Gesch\u00e4ftspartner aus China einen Container Handy-Ladekabel, die denen vom \u201eApfel\u201c zum Verwechseln \u00e4hnlich sehen, nur der abgebissene Apfel ist nicht drauf.<\/p>\n<p>Der Zoll sieht hierin eine Markenf\u00e4lschung, f\u00fchrt eine Beschlagnahme durch und informiert den Markeninhaber. Jetzt wird es ernst. Strafverfahren und Strafe, auch zivilrechtliche Inanspruchnahme stehen Gina Gesch\u00e4ftsfrau bevor. Die Einfuhr von F\u00e4lschungen ist dann strafrechtlich relevant, wenn sie im \u201egesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c erfolgt. Weil Gina H\u00e4ndlerin ist und den Container gef\u00e4lschter Ladekabel weiterverkaufen wollte, hat sie in strafrechtlich relevanter Weise gegen das Markengesetz versto\u00dfen. Als Strafe droht bei gewerblicher Einfuhr von F\u00e4lschungen bis zu 5 Jahren Freiheitstrafe.<\/p>\n<h3><strong>Beschlagnahme einer Bestellung von \u201ePeter Privatmann\u201c<\/strong><\/h3>\n<p>Peter bestellt im Internet \u00a0ebenfalls Ladekabel aus China, 10 St\u00fcck f\u00fcr 20\u20ac. Der Zoll f\u00fchrt eine Beschlagnahme durch und informiert den Markeninhaber. Bei Privatleuten erfolgt die Einfuhr aus dem Ausland grunds\u00e4tzlich nicht \u201eim gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c. Daher machen sie sich grunds\u00e4tzlich nicht strafbar. Wer aber gr\u00f6\u00dfere Mengen von F\u00e4lschungen aus dem Ausland bestellt, handelt oft schon im gesch\u00e4ftlichen Verkehr. Peter Privatmann wird es schwer haben, zu erl\u00e4utern, wof\u00fcr er 10 Ladekabel im privaten Gebrauch ben\u00f6tigt. Zudem droht ihm die zivilrechtliche Inanspruchnahme in Form einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/schutz-vor-abmahnungen\">Abmahnung<\/a>.<\/p>\n<h3><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n<p>Vor allem f\u00fcr Unternehmer kann die unwissentliche Bestellung von F\u00e4lschungen aus dem Ausland zu \u00c4rger mit dem Zoll und den Strafbeh\u00f6rden f\u00fchren. Die Mitarbeiter des Zoll erkennen F\u00e4lschungen meist treffsicher und handeln im Rahmen von Beschlagnahmen schnell. Mit kompetenter Beratung k\u00f6nnen taktisch und wirtschaftlich sinnvolle Handlungsstrategien erarbeitet werden.<br \/>\n<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn sich der Zoll nach einer Beschlagnahme meldet, sind Anklagen im Rahmen von Strafverfahren und Zivilverfahren wahrscheinlich. 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