{"id":17863,"date":"2013-05-15T07:27:16","date_gmt":"2013-05-15T06:27:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17863"},"modified":"2017-04-07T11:18:43","modified_gmt":"2017-04-07T10:18:43","slug":"auf-google-kommt-viel-arbeit-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/auf-google-kommt-viel-arbeit-zu\/","title":{"rendered":"Auf Google kommt viel Arbeit zu"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/auf-google-kommt-viel-arbeit-zu\/attachment\/googlebau\" rel=\"attachment wp-att-17876\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17876\" alt=\"googlebau\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/googlebau-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>So leitet Konrad Lischka seinen Artikel zur aktuellen und mit Spannung erwarteten BGH-Entscheidung bez\u00fcglich der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion von Google auf <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/google-suchvorschlaege-was-das-bgh-urteil-bedeutet-a-899751.html#spCommentsBoxPager\" target=\"_blank\">SPON<\/a> ein. Und das zu Recht.<\/p>\n<p>Bisher existiert dazu noch kein Urteil mit Gr\u00fcnden sondern nur eine Pressemitteilung. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/bgh-zu-autocomplete-funktion-google-muss-suchvorschlage-loschen\" target=\"_blank\">Wir berichteten<\/a>.<\/p>\n<p>Die unscheinbare Pressemitteilung hat es in sich: Nachdem sich Google bisher duch die Instanzen mit dem typischen &#8220;Wir verdienen zwar Milliarden mit unserer Plattform, k\u00f6nnen aber f\u00fcr nichts&#8221;-Argument erfolgreich verteidigen konnte und erfolgreich eingewandt hatte, dass die automatischen Vervollst\u00e4ndigungen gar nichts \u00fcber die Betroffenen aussagten, sondern nur \u00fcber das Suchverhalten anderer Nutzer der Suchmaschine, ist damit &#8211; wohl zu Recht &#8211;\u00a0 jetzt Schluss.<\/p>\n<p>Denn anders als die blo\u00dfen Suchergebnisse, die grunds\u00e4tzlich tats\u00e4chlich auf fremde Inhalte zur\u00fcckzuf\u00fchrend sind, gibt Google mit der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion gewisserma\u00dfen eigene Daten weiter. Wir hatten uns bereits im September 2012 dazu <a href=\"http:\/\/www.rechtambild.de\/2012\/09\/bettina-wulff-und-barbara-streisand-zeit-fur-ein-kennenlernen\/\" target=\"_blank\">hier<\/a> n\u00e4here Gedanken gemacht.<\/p>\n<p>Obwohl &#8211; wie der BGH betont &#8211; Google regelm\u00e4\u00dfig nicht dazu verpflichtet ist, die durch eine Software generierten Sucherg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu \u00fcberpr\u00fcfen, muss Google jedoch dann handeln, wenn die Verantwortlichen Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts erlangen.<\/p>\n<p>Auf Google kommt demnach tats\u00e4chlich viel Arbeit zu. Wer sich, wie wir, h\u00e4ufig mit rechtswidrigen \u00c4u\u00dferungen im Internet zu befassen hat, wei\u00df, dass der Schl\u00fcssel zur erfolgreichen Verleumdung ein gutes Google-Suchergebnis ist. Das hei\u00dft, die sch\u00f6nste Beleidigung verschwindet in den Weiten des Netzes, wenn sie nicht bei der Eingabe bestimmter Suchbegriffe auch bei Google auf den ersten Ergebnisseiten auftaucht. Ist die betreffende Seite demgegen\u00fcber richtig optimiert, erscheint sie auch f\u00fcr deutsche Suchende, selbst wenn sie im Ausland gehostet wird. Wer es dann noch schafft, Google dazu zu bewegen, nach Eingabe eines bestimmten Namens nicht nur organische Ergebnisse anzuzeigen, sondern im Rahmen der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion auch die Verleumdung als solche, wie im Beispiel des BGH-Falls &#8220;Betrug&#8221;, anzuzeigen, intensiviert die Rechtsverletzung nicht nur erheblich, sondern macht es f\u00fcr den Betroffenen auch fast unm\u00f6glich, sich zu wehren.<\/p>\n<p>Die perfide Argumentation: Obwohl sogar g\u00e4nzlich unvoreingenommene Suchende bereits in der Eingabezeile mit der Nase auf die Verleumdung gesto\u00dfen werden, nach der sie suchen k\u00f6nnen, wenn sie m\u00f6chten (nat\u00fcrlich m\u00f6chten dann auch viele, die vorher eventuell ahnungslos waren) kann man aber nichts dagegen unternehmen, da Google die betreffende Behauptung selbst nicht aufstellt, sondern nur von (ggfls. schl\u00fcpfrigen Fantasien befl\u00fcgelten aber von der Meinungsfreiheit gesch\u00fctzten Gedanken getragenen) Suchanfragen Dritter stammen. Kann man nichts machen. Leider.<\/p>\n<p>Damit d\u00fcrfte jetzt Schluss sein. Jetzt muss Google nach Aufforderung die Suchvorschl\u00e4ge umgehend l\u00f6schen. Daf\u00fcr ist es unseres Erachtens auch h\u00f6chste Zeit. Es ist manchmal schlicht unglaubw\u00fcrdig, dass alleine die vergangenen Suchanfragen von unbedarften Googlenutzern zu den abstrusen und oft geradezu perfiden Wortkombinationen f\u00fchren sollen. Zumal, worauf Lischka zutreffenderweise hinweist, der tollste Algorithmus letztendlich auch nur das macht, was Menschen ihm vorgeben.<\/p>\n<p>Aber nicht nur das. Es steht zu hoffen, dass die BGH-Entscheidung auch ein Ende der wohl durch die eBay-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/175980.html\" target=\"_blank\">\u201cInternetversteigerung I\u201d)<\/a> begonnene&#8221;Wir verdanken unseren Reichtum ausschlie\u00dflich fremden Inhalten und da diese so umfangreich sind, st\u00fcnde unser Gesch\u00e4ftsmodell in Frage, wenn uns zugemutet w\u00fcrde, diese auch zu kontrollieren&#8221;-\u00c4ra einl\u00e4utet. Wir hatten das Ph\u00e4nomen bereits 2010 unter der \u00dcberschrift &#8220;Ist der Ehrliche der Dumme&#8221; <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/ist-der-ehrliche-der-dumme-die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell-die-zweite\" target=\"_blank\">hier<\/a> beleuchtet.<\/p>\n<p>Die ersten Mandanten haben die wegweisende Entscheidung zum Anlass genommen und uns gebeten, die erforderlichen Schritte gegen illegale Suchvorschl\u00e4ge vorzugehen.<\/p>\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><\/p>\n<p>Falls auch Sie rechtswidrige Ergebnisse der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion l\u00f6schen wollen, sollten Sie Google dazu unter Setzung einer bestimmten angemessenen (7-10 Tage) Frist nach dem Kalender auffordern. Wichtig dabei ist, dass sie genau mitteilen, was und vor allem weshalb es Sie st\u00f6rt bzw. warum Sie der Meinung sind, dass es Ihre Rechte verletzt.<\/p>\n<p>Falls Google dieser Aufforderung nicht nachkommt, k\u00f6nnen Sie eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen und ggfls. auch auf Unterlassung und sogar Schadensersatz klagen. Das hat der BGH jetzt gekl\u00e4rt. Endlich. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>So leitet Konrad Lischka seinen Artikel zur aktuellen und mit Spannung erwarteten BGH-Entscheidung bez\u00fcglich der Autovervollst\u00e4ndigungsfunktion von Google auf SPON ein. Und das zu Recht. Bisher existiert dazu noch kein Urteil mit Gr\u00fcnden sondern nur eine Pressemitteilung. Wir berichteten. 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