{"id":17738,"date":"2013-05-07T21:40:37","date_gmt":"2013-05-07T20:40:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=17738"},"modified":"2017-04-07T11:19:16","modified_gmt":"2017-04-07T10:19:16","slug":"mitarbeiter-eines-bewertungsportals-muss-wegen-negativer-bewertung-ins-gefangnis-justizskandal-oder-werbegag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mitarbeiter-eines-bewertungsportals-muss-wegen-negativer-bewertung-ins-gefangnis-justizskandal-oder-werbegag\/","title":{"rendered":"Mitarbeiter eines Bewertungsportals muss wegen negativer Bewertung ins Gef\u00e4ngnis &#8211; Justizskandal oder Werbegag?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/mitarbeiter-eines-bewertungsportals-muss-wegen-negativer-bewertung-ins-gefangnis-justizskandal-oder-werbegag\/attachment\/steilletreppe-2\" rel=\"attachment wp-att-17802\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17802\" title=\"Stille Treppe\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/steilletreppe1.jpg\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/steilletreppe1.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/steilletreppe1-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/steilletreppe1-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Die Bildunterschrift im <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/staedte\/duisburg\/online-redakteur-muss-wegen-aussageverweigerung-in-beugehaft-id7914860.html\" target=\"_blank\">Artikel des Magazins &#8220;Der Westen&#8221;<\/a> fasst es wie folgt zusammen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Rasmus Meyer arbeitet f\u00fcr ein Internet-Portal, in dem Kliniken bewertet werden. Er will Nutzerdaten nicht freigeben und soll deshalb 5 Tage in Beugehaft.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Das klingt skandal\u00f6s, aber was ist tats\u00e4chlich passiert?<\/strong><\/p>\n<p>Ein Beitrag in dem Internet-Portal, mit dem einer \u00c4rztin in einem westf\u00e4lischen Krankenhaus mehr sexuelles als berufliches Interesse an ihren Patienten unterstellt wurde, l\u00f6ste 2011 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen \u00fcbler Nachrede aus. Ermittlungen gegen \u201eUnbekannt\u201c, denn der Zeuge Meyer weigert sich hartn\u00e4ckig, den Namen des Verfassers zu nennen.<\/p>\n<p>Zeugen sind allerdings verpflichtet, auf eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts dort zu erscheinen und Aussagen zu machen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann die Pflichterf\u00fcllung durch Zwangsmittel (Zwangsgeld und Erzwingungshaft) erzwungen werden.<\/p>\n<p>Herr Meyer weigert sich, den Namen des Autoren preiszugeben mit dem Argument, dass er sich als Journalist auf das presserechtliche Beschlagnahmeverbot des\u00a0\u00a7\u00a0<a title=\"\u00a7 97 StPO\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/97.html\" target=\"_blank\">97<\/a> Abs. 5 iVm \u00a7 <a title=\"\u00a7 53 StPO\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/53.html\" target=\"_blank\">53<\/a> Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO berufen k\u00f6nne. Die einfachgesetzlichen Beschlagnahmeverbote der StPO sollen Presseorgane vor staatlichen \u00dcbergriffen sch\u00fctzen und damit auf Basis der Pressefreiheit deren Funktionalit\u00e4t gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p><strong>Auch die Augsburger Allgemeine berief sich erfolglos auf die Pressefreiheit<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber einen \u00e4hnlichen Fall hatten wir im Januar 2013 bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/polizei-beschlagnahmt-daten-eines-foren-nutzers-der-augsburger-allgemeinen-zu-recht\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>. Die Augsburger Zeitung hatte sich damals geweigert, die Daten eines Nutzers des hauseigenen <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/community\/forum\/\" target=\"_blank\">Onlineforums<\/a> herauszugeben. Eine Durchsuchung der Redaktionsr\u00e4ume konnte damals nur durch die sofortige Herausgabe der gesuchten Informationen abgewendet werden. Der Fall hatte unter Juristen, wie zum Beispiel <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/01\/staatsanwaltschaft-durchsucht-raume-der-augsburger-allgemeinen-wegen-forenbeitrags.html\" target=\"_blank\">Thomas Stadler<\/a> oder <a href=\"http:\/\/socialmediarecht.wordpress.com\/2013\/01\/30\/beschlagnahmeverbot-in-redaktionen-steht-der-herausgabe-von-nutzerdaten-entgegen-ist-das-so\/\" target=\"_blank\">Nina Diercks<\/a>,\u00a0kontroverse Diskussionen ausgel\u00f6st. Die Durchsuchungsanordnung wurde schlie\u00dflich f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt. Dies allerdings, weil die \u00c4u\u00dferungen des Forennutzers\u00a0 \u201cbei einer wertenden Gesamtbetrachtung\u201d nicht strafbar gewesen seien und explizit nicht wegen der Verletzung des Schutzbereichs der Pressefreiheit.<\/p>\n<p><strong>Ist ein Bewertungsportal &#8220;Presse&#8221;?<\/strong><\/p>\n<p>In der vorliegenden Konstellation darf bereits bezweifelt werden, ob ein Mitarbeiter eines Bewertungsportals sich \u00fcberhaupt auf die Pressefreiheit berufen kann. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfte &#8211; \u00e4hnlich wie im Fall der Augsburger Allgemeinen &#8211; ein Beitrag in einem Internetportal, den der Nutzer ungefiltert selbst einstelle schwerlich dem Reaktionsgeheimnis unterfallen. Auch die immer wieder bem\u00fchte Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme steht &#8211; trotz der einschneiden Folgen f\u00fcr Herrn Meyer &#8211; au\u00dfer Frage.<\/p>\n<p>Die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit einer Ma\u00dfnahme erfordert deren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4re es nach diesen Vorgaben, eine Person wegen des blo\u00dfen Verdachts einer \u00fcblen Nachrede ohne Vorwarnung einzusperren. Wenn aber die get\u00e4tigte \u00c4u\u00dferung und deren rechtswidriger Aussagegehalt feststeht und ebenfalls klar ist, dass diese \u00c4u\u00dferung \u00fcber ein von einem bestimmten Betreiber kontrolliertes Forum get\u00e4tigt wurde und lediglich deren Urheber noch unbekannt ist, ist kein Grund ersichtlich, diese Information nicht mit den daf\u00fcr vorgesehen Zwangsmitteln des Staates zu beschaffen, wenn derjenige, der \u00fcber die Information verf\u00fcgt, sich nach Aufforderung und nach Androhung von Zwangsgeldern schlicht weigert, diese herauszugeben. Am Beispiel des Onlineforums der Augsburger Allgemeinen haben wir die Einzelheiten dazu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/polizei-beschlagnahmt-daten-eines-foren-nutzers-der-augsburger-allgemeinen-zu-recht\">hier<\/a> n\u00e4her beleuchtet.<\/p>\n<p>Das Landgericht Duisburg wies die Beschwerden von Herrn Mayer gegen die Beschl\u00fcsse, die ihm zun\u00e4chst Zwangsmittel androhten und sp\u00e4ter Beugehaft gegen ihn verh\u00e4ngten, daher v\u00f6llig zurecht ab. Meyer hat zwar offenbar sogar eine Verfassungsbeschwerde (Az. <a title=\"BVerfG, anh\u00e4ngiges Verfahren - 1 BvR 2709\/12\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%202709\/12\">1 BvR 2709\/12<\/a>) eingelegt. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Daher muss er die Beugehaft von 5 Tagen nun antreten, wenn das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde ihm nicht zuvorkommt.<\/p>\n<p>Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde aus den oben genannten Gr\u00fcnden keinen Erfolg haben wird.<\/p>\n<p><strong>Pfiffiger Werbegag<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn hier demnach kein Justizskandal aufgedeckt werden wird, war das Vorgehen von Herrn Meyer ein schlauer Schachzug. Denn g\u00fcnstigere Werbung, noch dazu noch dazu unter dem Deckmantel des Verfechters der Pressefreiheit h\u00e4tte sich das eher m\u00e4\u00dfig bekannte Portal www.klinikbewertungen.de kaum w\u00fcnschen k\u00f6nnen. Herrn Meyer selbst droht demgegen\u00fcber keine echte Gefahr, auch wenn die Androhung von Beugehaft Martialisches vermuten l\u00e4sst. Sobald Herr Meyer n\u00e4mlich seinen Pflichten als Zeuge nachkommt, entf\u00e4llt die Grundlage f\u00fcr die Vollziehung des Zwangsmittels unmittelbar. Er m\u00fcsste in diesem Fall gar nicht ins Gef\u00e4ngnis bzw. k\u00e4me sofort frei.<\/p>\n<p>Nicht von ungef\u00e4hr hat man dem Thema eine eigene Rubrik auf der Seite mit dem beeindruckenden Titel &#8220;Rechtsgeschichte&#8221; gewidmet. Ob solche allerdings vom Verfassungsgericht tats\u00e4chlich geschrieben werden wird, ist wie gesagt, zweifelhaft. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bildunterschrift im Artikel des Magazins &#8220;Der Westen&#8221; fasst es wie folgt zusammen: &#8220;Rasmus Meyer arbeitet f\u00fcr ein Internet-Portal, in dem Kliniken bewertet werden. Er will Nutzerdaten nicht freigeben und soll deshalb 5 Tage in Beugehaft.&#8221; Das klingt skandal\u00f6s, aber was ist tats\u00e4chlich passiert? 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