{"id":1770,"date":"2010-10-19T04:25:40","date_gmt":"2010-10-19T02:25:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1770"},"modified":"2010-10-19T04:25:40","modified_gmt":"2010-10-19T02:25:40","slug":"bgh-rechtswidrige-agb-konnen-wettbewerbsrechtliche-unterlassungsanspruche-auslosen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bgh-rechtswidrige-agb-konnen-wettbewerbsrechtliche-unterlassungsanspruche-auslosen\/","title":{"rendered":"BGH: Rechtswidrige AGB k\u00f6nnen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspr\u00fcche ausl\u00f6sen"},"content":{"rendered":"
Oder wie der Shopbetreiberblog<\/a>, als ob man dort bereits darauf gewartet h\u00e4tte, es fast freudig formuliert: “k\u00f6nnen abgemahnt werden”.<\/p>\n Der BGH (Urteil v. 31.03.2010, I ZR 34\/08)<\/a> hat am Beispiel\u00a0 des \u00a7 475 BGB<\/a> klargestellt, dass die Bestimmungen der Verbrauchsg\u00fcterkaufrichtlinie neben der St\u00e4rkung des Vertrauens der Verbraucher und der Erreichung eines hohen Vebraucherschutzniveaus dem Abbau von Wettbewerbsverzerrungen und der besseren Nutzung der Vorz\u00fcge des Binnenmarkts und der neuen Fernkommunikationstechniken dienen und somit Marktverhaltensregelungen im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.<\/p>\n Auch die Regelungen des UKlaG stehen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einer Anwendbarkeit des \u00a7 4<\/a> Nr. 11 UWG i.V. mit \u00a7 475<\/a> Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht wegen eines Vorrangs des \u00a7 2<\/a> Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 UKlaG entgegen.<\/p>\n Manche Oberlandesgerichte wie zum Beispiel das OLG K\u00f6ln und das OLG Hamburg waren der Ansicht gewesen, dass die Klauselverbote der \u00a7\u00a7 307 gff BGB<\/a> keine Marktverhaltensregelungen darstellten, da<\/p>\n “sie nicht speziell Belange der Verbraucher zum Gegenstand haben, sondern ohne konkreten Bezug zum Marktverhalten lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei der k\u00fcnftigen Abwicklung der abzuschlie\u00dfenden Vertr\u00e4ge gestalten.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n\n